Steuererklärung nicht abgegeben! Strafe droht.

23. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Mayn
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 9x hilfreich)
Steuererklärung nicht abgegeben! Strafe droht.

Hallo zusammen,

angenommen ein netter Bürger ist aufgrund beruflicher und familiärer Überlastung nicht in der Lage, seine Steuererklärung fristgerecht abzugeben. Es handelt sich hier um die Steuern von 2005. Dieser Bürger hatte bereits seit 10 Jahren keine Steuererklärung abgegeben, wußte aber, dass er einiges an Geld zurückbekommen hätte. Also entscheid er sich, Ende 2007 dem Finanzamt zu sagen, daß er eine Steuererklärung machen und die Daten nachreichen will.

Nun stellt sich heraus, dass dieser nette Bürger keinerlei Unterlagen finden kann, und auch noch gesundheitlich krank und bis Mitte Juli krankgeschrieben ist.

Das Finanzamt schrieb bereits in einem Brief, dass der Bürger sowohl für 2005 als auch für 2006 wegen nicht abgegegebener Steuererklärungen Strafgeld bezahlen muss. Mitlerweile sind bereits einige tausend Euro an Strafgeld zusammengekommen, aber der Bürger ist immer noch krank, erschöpft und will eigentlich gerne diese Steuererklärungenmachen, kriegt das aber nicht hin.

Macht er sich strafbar?
Wie kann er das verhindern?

Gibt es Rechtsstellen, die ihm helfen könnten?

Bitte helft dem netten Bürger. Er fühlt sich ziemlich mies und weiß nicht weiter.

Gruß
Mayn



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 178x hilfreich)

Hier stellen sich mir einige Fragen:

1. Wäre der nette Bürger zur Erstellung einer Steuererklärung 2005 und 2006 verpflichtet gewesen?
2.Wenn gegenüber dem FA in 2007 angegeben wird dass eine Steuererklärung gefertigt werden soll, warum will das FA auch eine für 2005 und 2006 haben (sofern Frage 1 verneint wird)?
3. Hat das FA zuvor noch andere Briefe an den netten Bürger verschickt (ggf. mit Frist zur Erstellung der Erklärung)?
4. Hat sich der nette Bürger zumindest telefonisch mit dem FA in Verbindung gesetzt und die Lage geschildert (fehlende Unterlagen, Krankheit)?
5. Hat der nette Bürger versucht vom Arbeitgeber fehlende Unterlagen zu besorgen?
6. Handelt es sich für 2005 und 2006 tatsächlich um Strafgeld (wohl eher Zwangsgeld) oder wurden lediglich die Besteuerungsgrundlagen geschätzt und auf deren Grundlage ein Steuerbescheid erstellt?

Wie Sie sehen: Fragen über Fragen.
Vielleicht bringen die Antworten allein schon etwas Licht in´s Dunkel.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Wenn der nette Bürger nur freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben wollen würde, dann würde das Finanzamt auch kein Zwangsgeld festsetzen.

Also hat der nette Bürger wohl noch andere Einkünfte neben denen aus Arbeitslohn.

Bitte konkretisieren.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mayn
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 9x hilfreich)

Vielen Dank.

Ja, da muss wohl noch einiges an Antworten (=Hinweisen) erledigt werden. Ich werd`s weitergeben.

Gruß
Mayn

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Hier ist ja noch kein Wort über irgendwelche Einkunftsquellen geflossen. Steuerkarteneinkünfte sind ja eine reine Vermutung. Könnten ja auch andere Vorauszahlungen sein, aufgrund derer der nette Bürger, der seinen steuerlichen Pflichten nicht nachkommt, glaubt, Erstattungsansprüche zu haben.

Auch würde mich mal interessieren, was hier mit Strafgeld gemeint ist. Das könnten geschätzte ESt-Bescheide, dass könnte aber auch Zwangsgeld sein.

Ansonsten frag ich mich immer, welcher Art diese Familiären Überlastungen sein sollen, wenn man sich nicht mal ein paar Stunden hinsetzt und seinen Krempel zusammen sucht. Muss ja keine perfekt ausgefüllte Steuererklärung sein. Es wird wohl immer vergessen, dass das Finanzamt verpflichtet ist, dem netten Steuerbürger zu helfen! Also könnte man die halbwegs geordnetet Belege auch einfach so zum FA versenden mit einem Unterschriebenen Formular dabei!
Aber: Wenn hier schon Gelder festgesetzt sind, und der NETTE Bürger scheinbar keine Zeit hat - Geld aber wohl schon - dann AB ZUM STEUERBERATER.

-----------------
"Schtreicher, Mönchengladbach"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 347x hilfreich)

Ich habe diese familiäre Belastung schon häufiger bei Mandanten erlebt.

Die machen total zu und sind vorallem emotional nicht in der Lage, Ihre Steuererklärungen abzugeben.

Da besteht hinsichtlich von dringenden Erledigungnen keinerlei Belastbarkeit mehr.

Keine Ahnung woher das kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Das ist meines Erachtens nur ein Schalter im Kopf, der mal umgestellt werden muss, was aber aus eigener Kraft oft nicht klappt. Nun, das versucht das Finanzamt ja jetzt mit den NETTEN Briefen :)

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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