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Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2009

Von Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Sandro Dittmann
14.2.2010 | Ratgeber - Steuerrecht | 2323 Aufrufe
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Steuererklärung

Am 04.01.2010 hat das Bundesfinanzministerium den gleich lautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder über die Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2009 veröffentlicht.

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abgabe der Steuererklärung ist der 31.05.2010 .

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Rechtsanwalt
Sandro Dittmann
Dresden

Fachanwalt Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht
 Pers. Direktanfrage 

Bis zum genannten Termin sind folgende Steuererklärungen abzugeben:

  • Umsatzsteuer
  • Körperschaftsteuer – inklusive eventueller Erklärungen zur gesonderten Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrages sowie der Zerlegung der Körperschaftsteuer
  • Einkommensteuer – inklusive eventueller Erklärungen zur gesonderten sowie gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung
  • Gewerbesteuer

Gemäß § 109 Abgabenordnung ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine allgemeine Fristverlängerung möglich.

Rechtsanwalt Sandro Dittmann
Insolvenzverwalter
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und
Gesellschaftsrecht

Dittmann Rechtsanwälte - Kanzlei für Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht und Steuerrecht
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