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Steuererklärung und Trennungsjahr

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Steuererklärung und Trennungsjahr

Hallo, liebes Forum,

ich habe folgende Frage bzgl. Steuererklärung im Trennungsjahr:
Meine Frau hat sich von mir set dem letzten April getrennt. Jetzt hat sie den Scheidungsantrag eingereicht.
Meine Fragen lauten:
1. Können wir fürs letzte Jahr (2006) zusammenveranlagen?
2. Sollte die Scheidung in diesem Jahr z.B. im April geurteilt werden, können wir noch für dieses Jahr (2007) zusammen veranlagen?
3. bis wann muss ich die Steuerklasse ändern lassen?

Vielen Dank in voraus.
Victor



von victor1010 am 26.01.2007 23:26
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Steuererklärung und Trennungsjahr
--- editiert vom Admin


von guest123-1035 am 27.01.2007 00:43
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>Steuererklärung und Trennungsjahr
Ihr müsst Euch sogar gemeinsam veranlagen lassen. Sonst macht sich derjenige, der zuerst alleine eingereicht hat, schadensersatzpflichtig. So ist leider das Steuerrecht. ich weiss, dass es sehr schwierig wird, gerade wenn man sich nicht im Guten getrennt hat. Aber es gibt die Möglichkeit, die Steuererklärung alleine einzureichen und auf der Steuererklärung anzukreuzen "gemeinsame Erklärung" und daws Finanzamt in einem Anschreiben darauf hinweisen.
Man ist eigentlich verpflichtet, die Steuerklasse sofort zu ändern.


von Keken am 27.01.2007 10:36
Status: Legende (472 Beiträge)
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>Steuererklärung und Trennungsjahr
Im Regelfall wird bei bzw. vor Gericht das Ofizielle Trennungs Jahr und Monat festgelegt! Sollte dies noch in das Jahr 2006 fallen (wie bei euch) müsst Ihr eine gemeinsame Steuererklärung abgeben da ansonsten einer von euch beiden (hängt von der Steuerklasse z.B.3&5 ab) kräftig nachzahlen wird und der/die andere in den "vorlaüfigen Genuss" der Rückerstattung kommen.
Wird dann aber wie schon von Keken ganz richtig bemerkt Schadensersatzpflichtig.
Grundsätzlich hat vor dem Finanzamt jeder das Recht, eine getrennte Veranlagung zu verlangen, egal ob dabei der andere Ehegatte benachteiligt wird oder nicht.
Klingt ´n bisschen doof.....is aber so!

Falls Du die Steuerklasse nicht sofort geändert hast, wird das auch böse enden bei Deiner nächsten Steuererklärung!

-----------------
"Ich möchte mal schlafend sterben, wie mein Großvater! Und nicht schreiend wie sein Beifahrer... "


von Deven am 27.01.2007 12:46
Status: Senior (100 Beiträge)
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>Steuererklärung und Trennungsjahr
ch schließe mich an.

Die Stuerklasse muss schon mit Beginn des Jahres 2007 geändert werden. Beide bekomen die Steuerklasse 1.

Das sollte aber eigentlich automatisch passiert sein, wenn der ausgezogene Ehegatte sich im April ordnungsgemäß beim Einwonermeldeamt umgemeldet hat.


von hh am 28.01.2007 09:19
Status: Tao (23495 Beiträge)
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>Steuererklärung und Trennungsjahr
Hallo, allerseits

besten Dank für eure Antworte.
Bei uns ist es so: wir trennen uns innerhalb unseres gemeinsamen Haus. Meine Frau ist Hausfrau und verdient auch kein Geld. Zwischenzeitlich hat es auch Versöhnungsversuche d.h. wieder Zusammenleben gegeben. Ich frage mich, wie es steuerlich geregelt ist für diese Situation, oder besser gesagt wie kann man bestens vorgehen, um Steuer zu sparen? Mein RA sagte, dass eine getrennte Veranlagung erst nach der Scheidung erforderlich sei. Stimmt das?

Besten Dank
Victor


von victor1010 am 28.01.2007 11:50
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>Steuererklärung und Trennungsjahr
--- editiert vom Admin


von guest123-1035 am 29.01.2007 01:09
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