>Steuererklärung und Trennungsjahr
Im Regelfall wird bei bzw. vor Gericht das Ofizielle Trennungs Jahr und Monat festgelegt! Sollte dies noch in das Jahr 2006 fallen (wie bei euch) müsst Ihr eine gemeinsame Steuererklärung abgeben da ansonsten einer von euch beiden (hängt von der Steuerklasse z.B.3&5 ab) kräftig nachzahlen wird und der/die andere in den "vorlaüfigen Genuss" der Rückerstattung kommen.
Wird dann aber wie schon von Keken ganz richtig bemerkt Schadensersatzpflichtig.
Grundsätzlich hat vor dem Finanzamt jeder das Recht, eine getrennte Veranlagung zu verlangen, egal ob dabei der andere Ehegatte benachteiligt wird oder nicht.
Klingt ´n bisschen doof.....is aber so!
Falls Du die Steuerklasse nicht sofort geändert hast, wird das auch böse enden bei Deiner nächsten Steuererklärung!
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"Ich möchte mal schlafend sterben, wie mein Großvater! Und nicht schreiend wie sein Beifahrer... "
von Deven am 27.01.2007 12:46
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