Haben meinen Steuerbescheid für 2010 erhalten und festgestellt, dass das FA einen Fehler gemacht hat. Und zwar habe ich durch die fehlerhaften Lst-Bescheinigungen bezüglich freiwillig gesetzlich Krankenversicherten die fehlenden Beiträge in Zeile 25/26 (nur der AN-Anteil) unter den Punkt private Krankenversicherung in meiner Steuererklärung angegeben, damit die Berechnugn insgesamt wieder stimmt. Nun hat mein AG aber die Lst-Bescheinigungen korrigiert und den kompletten Beitrag einschl.AG-Anteil an das FA gemeldet. Dadurch sind natürlich unter 25/26 bereits AG und AN-Anteil gemeldet und dazu meine Angabe unter "private Krankenvers." viel zu hohe Beiträge gemeldet. Das FA hat aber trotz meiner Aufforderung (per Brief), diese gemeldeten private Krankenversicherungsbeiträge nicht korrigiert bzw. gelöscht und somit erhalte ich natürlich eine viel zu hohe Steuererstattung. Muß ich dies nun melden?
Das solltest Du tun. Mach` es.Was ist Dir wichtiger, die Kohle, oder ein gutes Gewissen, Du hättest evtl. den Staat nicht beschissen?Mach` es, ein letztes mal.
----------------- "Ein Blick in`s Gesetz, spart viel dummes Geschwätz!"-- Editiert am 18.04.2011 12:48