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Steuerbescheid prüfen
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Steuerbescheid prüfen
Rechtsanwältin Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 9961 14, Fax: 06131 9961 13
Erbrecht, Arbeitsrecht, Einkommensteuerrecht, Internationales Steuerrecht, Familienrecht
Bewertungen: 164
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Steuerbescheid prüfen enthält folgende Leistung: Preis
€120,00
inkl. MwSt.
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Überblick
Stimmt etwas nicht mit diesem Produkt? Produkt melden!
Überprüfung eines Einkommensteuerbescheides auf Grundlage der eingereichten Steuererklärung innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat.
Beratung, ob im vorgelegten Fall die Durchführung eines Einspruchsverfahrens sinnvoll und aussichtsreich ist oder davon abzuraten ist.
Bei "Dauersachverhalten" kann es sich durchaus lohnen, in einem Veranlagungsjahr ein Einspruchsverfahren wegen einer streitigen Frage durchzuführen.
Die aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte und die anhängigen Verfahren beim Bundesfinanzhof werden bei der Beratung berücksichtigt, ebenso die korrekte Anwendung der Verwaltungsanweisungen.
Wenn Fehler seitens der Finanzverwaltung erkannt werden oder sich Fragestellungen zeigen, die aktuell noch nicht höchstrichterlich entschieden sind, wird eine Empfehlung ausgesprochen, ob ein Einspruch eingelegt werden sollte.
Dabei werden sowohl Empfehlungen gegeben, wenn der Sachverhalt bisher nicht ausreichend vorgetragen wurde oder ob hier rechtliche Argumente erforderlich sind.
Die Durchführung eines Einspruchsverfahrens ist in dieser Beratung nicht enthalten.
Beratung, ob im vorgelegten Fall die Durchführung eines Einspruchsverfahrens sinnvoll und aussichtsreich ist oder davon abzuraten ist.
Bei "Dauersachverhalten" kann es sich durchaus lohnen, in einem Veranlagungsjahr ein Einspruchsverfahren wegen einer streitigen Frage durchzuführen.
Die aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte und die anhängigen Verfahren beim Bundesfinanzhof werden bei der Beratung berücksichtigt, ebenso die korrekte Anwendung der Verwaltungsanweisungen.
Wenn Fehler seitens der Finanzverwaltung erkannt werden oder sich Fragestellungen zeigen, die aktuell noch nicht höchstrichterlich entschieden sind, wird eine Empfehlung ausgesprochen, ob ein Einspruch eingelegt werden sollte.
Dabei werden sowohl Empfehlungen gegeben, wenn der Sachverhalt bisher nicht ausreichend vorgetragen wurde oder ob hier rechtliche Argumente erforderlich sind.
Die Durchführung eines Einspruchsverfahrens ist in dieser Beratung nicht enthalten.
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Steuerbescheid prüfen
Rechtsanwalt Kay Fietkau
Jacobstraße 8-10, 04105 Leipzig, Tel: 0341-49250002, Fax: 0341-49250009
Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Medienrecht, Steuerrecht, Internet und Computerrecht
Bewertungen: 83
Rechtsanwalt Kay Fietkau
Jacobstraße 8-10, 04105 Leipzig, Tel: 0341-49250002, Fax: 0341-49250009
Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Medienrecht, Steuerrecht, Internet und Computerrecht
Bewertungen: 83

Steuerbescheid prüfen enthält folgende Leistung: Preis
€90,00
inkl. MwSt.
€90,00
inkl. MwSt.
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Sollten Sie Ihren Steuerbescheid nicht verstehen oder nicht nachvollziehen können, warum das Finanzamt einen geringeren Erstattungsbetrag oder sogar eine Nachforderung festgesetzt hat, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung und prüfen Ihren Einkommensteuerbescheid.
Unser Angebot:
- Sie übersenden uns per Email eine Kopie Ihrer Steuererklärung nebst eingereichter Anlagen sowie eine Kopie Ihres Steuerbescheides
- wir prüfen den Steuerbescheid und erläutern Ihnen bestehende Abweichungen
- Sie erhalten eine tabellarische Gegenüberstellung der Daten aus der Steuererklärung und dem Steuerbescheid sowie eine kurze Erläuterung
Das Angebot gilt jeweils für einen Steuerbescheid. Ein ggf. erforderlicher Einspruch gegen den Steuerbescheid ist im Angebot nicht enthalten.
Unser Angebot:
- Sie übersenden uns per Email eine Kopie Ihrer Steuererklärung nebst eingereichter Anlagen sowie eine Kopie Ihres Steuerbescheides
- wir prüfen den Steuerbescheid und erläutern Ihnen bestehende Abweichungen
- Sie erhalten eine tabellarische Gegenüberstellung der Daten aus der Steuererklärung und dem Steuerbescheid sowie eine kurze Erläuterung
Das Angebot gilt jeweils für einen Steuerbescheid. Ein ggf. erforderlicher Einspruch gegen den Steuerbescheid ist im Angebot nicht enthalten.
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