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Steuerbescheid auf Schätzungsgrund

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Steuerbescheid auf Schätzungsgrund

Gibt es eine Möglichkeit ein Steuerbescheid außer Kraft zu setzen wenn Einspruch und Antrag auf Widerstandssetzung als Unzulässig vorgeworfen ist ( Frist abgelaufen)? Für ein Rat oder Tipp werde ich mich sehr freuen.

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von borowka123 am 10.06.2011 08:33
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Steuerbescheid auf Schätzungsgrund
Läßt sich so nicht beantworten; dazu müßte man schon den kompletten Sachverhalt kennen.
quote:
Antrag auf Widerstandssetzung

Einfach köstlich. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand soll doch gerade die Fristversäumnis beheben, kann also nicht selbst mit der Begründung des Fristablaufs abgelehnt werden.



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von dem User always known as Mortinghale am 10.06.2011 09:24
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>Steuerbescheid auf Schätzungsgrund
Die Ganze Geschichte ist so gelaufen. Ab 2006 bis 2008 habe ich eine selbstständige Tätigkeit in Kooperation mit einer Firma geübt. Ab Oktober 2008 habe ich keine Aufträge mehr bekommen – Umsatz – 0. Notgedrungen habe ich mich als Arbeitslos gemeldet und bekam auch Alg. 2. In Februar 2009 habe ich FA informiert, das meine Firma ruht, dass ich kein Umsatz erziehe und absolviere eine Umschulung. Für 2008 habe ich fristgerecht Umsatzsteuererklärung abgegeben. In zwischen bin ich eingestellt. Nun am 10.02.2011 habe ich einem Steuerbescheid auf Schätzungsgrund bekommen. Ich habe gerade Urlaub gehabt und da nach bin auch krank geworden. Meine Steuererklärung mit Wert 0 habe ich leider erst am 14.04.2011 abgegeben. Das hat FA als zu spät angesehen und gleichzeitig mein Konto gesperrt. Mein Antrag auf Stundung ist abgelehnt. FA sagt, dass den Bescheid ist rechtskräftig geworden und gibt nur eine Möglichkeit – zahlen. Ich habe aber in 2009 kein Umsatz gehabt, FA darüber auch informiert- warum dann eine Schätzung. FA wirf mir vor, dass ich Sorgfaltpflichten nicht in ausreichende Maße nachgekommen bin. Ich bin fest darüber überzeug gewesen, dass ich als Hartz 4 Empfänger nicht mehr Umsatzsteuerpflichtig bin.
Jetzt habe ich Steuerschulden 1200€ wegen Umsatz 0. Bin einfach ratlos.


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von borowka123 am 10.06.2011 10:16
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Steuerbescheid auf Schätzungsgrund
Hallo,

da haben Sie alles falsch gemacht, was man falsch machen konnte und daher ist der Bescheid auch rechtsfräftig und nicht mehr änderbar!

Sie hätten sofort bzw. innerhalb eines Monats nach Erhalt des Schätzungsbescheides am 10.2. einen Einspruch einlegen müssen und Steuererklärungen einreichen müssen: bei Umnsatz 0.,-- kann das ja nicht so viel Arbeit sein, dass man sie nicht auch schafft wenn man nach einem Urlaub auch krank wird ( es sei denn, Sie lagen im Koma!!)

Das Finanzamt hat keinen Fehler genaxcht -sondern Sie!

E.

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"Rike"


von Eugenie am 10.06.2011 15:05
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>Steuerbescheid auf Schätzungsgrund
quote:
FA darüber auch informiert- warum dann eine Schätzung.

quote:
In Februar 2009 habe ich FA informiert, das meine Firma ruht

Die Firma hatte also 10 Monate Zeit, wieder aufzuwachen.
Wenn Du die Firma zum 31.12.2008 abgemeldet hättest, wäre es nicht zu der Schätzung gekommen.



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von dem User always known as Mortinghale am 10.06.2011 16:37
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>Steuerbescheid auf Schätzungsgrund
Danke für die alle Antworten. Natürlich habe ich falsch oder zu spät gehandelt – das ich für die Misere selber verantwortlich bin ist mir auch klar. Ich habe aber nach noch eventuellen Möglichkeiten gefragt – die Frage ist leider ohne Antwort geblieben - zwar Schade - aber meine Suche geht natürlich weiter.

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von borowka123 am 11.06.2011 09:19
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>Steuerbescheid auf Schätzungsgrund
aber es gibt keine Möglichkeit - also ZAHLEN!

War doch eigentlich klar!

E.

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"Rike"


von Eugenie am 11.06.2011 17:41
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>Steuerbescheid auf Schätzungsgrund
...Tja.. ein guter Rat ist teuer – sagt man – es stimmt. Deine Rat habe ich um sonst bekommen und…die ist auch genau so viel wert. Trotzdem vielen dank

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von borowka123 am 12.06.2011 09:01
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>Steuerbescheid auf Schätzungsgrund
na dann mal los mit der Klage - auch die bringt nichts - dieser Rat ist nicht "um sonst" sondern richtig: umsonst oder kostenlos - eine Klage kostet!

E.

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"Rike"


von Eugenie am 12.06.2011 10:38
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>Steuerbescheid auf Schätzungsgrund
Ein Erlassantrag (§ 227 AO) ist billiger.



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von dem User always known as Mortinghale am 12.06.2011 11:47
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>Steuerbescheid auf Schätzungsgrund
Ja, das ist auch eine Möglichkeit und zwar wegen Billigkeit (passt doch). Nun habe ich auch erfahren, dass ein Steuerbescheid ist so lange noch zu ändern, so lange der unter Vorbehalt steht, wie in meinem Fall. Noch ein Mal ein herzlichen Dank an Allen.

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von borowka123 am 12.06.2011 12:15
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