>Steuerbescheid auf Schätzungsgrund
Die Ganze Geschichte ist so gelaufen. Ab 2006 bis 2008 habe ich eine selbstständige Tätigkeit in Kooperation mit einer Firma geübt. Ab Oktober 2008 habe ich keine Aufträge mehr bekommen – Umsatz – 0. Notgedrungen habe ich mich als Arbeitslos gemeldet und bekam auch Alg. 2. In Februar 2009 habe ich FA informiert, das meine Firma ruht, dass ich kein Umsatz erziehe und absolviere eine Umschulung. Für 2008 habe ich fristgerecht Umsatzsteuererklärung abgegeben. In zwischen bin ich eingestellt. Nun am 10.02.2011 habe ich einem Steuerbescheid auf Schätzungsgrund bekommen. Ich habe gerade
Urlaub gehabt und da nach bin auch krank geworden. Meine Steuererklärung mit Wert 0 habe ich leider erst am 14.04.2011 abgegeben. Das hat FA als zu spät angesehen und gleichzeitig mein Konto gesperrt. Mein Antrag auf Stundung ist abgelehnt. FA sagt, dass den Bescheid ist rechtskräftig geworden und gibt nur eine Möglichkeit – zahlen. Ich habe aber in 2009 kein Umsatz gehabt, FA darüber auch informiert- warum dann eine Schätzung. FA wirf mir vor, dass ich Sorgfaltpflichten nicht in ausreichende Maße nachgekommen bin. Ich bin fest darüber überzeug gewesen, dass ich als Hartz 4 Empfänger nicht mehr Umsatzsteuerpflichtig bin.
Jetzt habe ich Steuerschulden 1200€ wegen Umsatz 0. Bin einfach ratlos.
-----------------
""
von borowka123 am 10.06.2011 10:16
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden