Hallo!
Es wurde der Steuerbescheid 2015 vom Finanzamt an Herrn x zugestellt.
Es gibt eine Rückzahlung in 3stelliger Höhe.
Nun schreibt das Finanzamt, das aus dem Jahr 2013 noch 0,19€ Kirchensteuer offen waren mit Fälligkeit Ende 09/15 (Herr x hat nie eine Zahlungsaufforderung bekommen oder sonstige Mitteilung).
Nun zieht das Finanzamt diese 0,19€ ab, plus 4,50€ Säumniszuschlag von Ende 2016 und Vollstreckungskosten vom 10.03.2017 in Höhe von 26€.
Insgesamt 30,66€.
Ist das so rechtens bei 19 CENT.
Steuerbescheid: Kosten wegen 0,19€ Kirchensteuer?
11. April 2017
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Frage vom 11. April 2017 | 13:36
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 11x hilfreich)
Steuerbescheid: Kosten wegen 0,19€ Kirchensteuer?
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#1
Antwort vom 11. April 2017 | 14:07
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 631x hilfreich)
Sowohl der Säumniszuschlag als auch die Vollstreckungskosten fallen nicht wegen der 0,19 Euro KiSt an! Offenbar wurde die ESt 2013 oder 2014 oder eine andere Steuer (Jahressteuer oder Voranmeldung) nicht rechtzeitig an das FA gezahlt, so dass ein Säumniszuschlag (SZ) angefallen ist. Der SZ fällt pro angefangenen Monat mit 1% der fälligen Summe an.
Was die Vollstreckungskosten angeht, kann man natürlich nur raten, aber auch die können letztendlich jede vom FA verwaltete Steuerart betreffen.
taxpert
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