Steuerberechnung halbe Stellen öffentlicher Dienst

24. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
CaptainKat
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerberechnung halbe Stellen öffentlicher Dienst

Guten Tag,

ich beende im kommenden Jahr mein Studium und möchte mich über die Berechnung des Lohnes und der abzuführenden Steuern informieren. Ich wäre dankbar, wenn man mir Hinweise auf Quellen oder ganz konkrete Antworten geben könnte, da ich bislang keine schlüssige Berechnung finden bzw. selbst aufstellen konnte.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten nach dem Studium zu arbeiten:

1. 50 oder 65 %-Stelle an der Uni mit Promotionsvorhaben (TV-L E13)

Diese Stelle strebe ich grundsätzlich an. Um ein angemessenes Einkommen zu erzielen, benötige ich eine weitere Stelle. Und hier gliedern sich verschiedene Möglichkeiten auf, bei denen mir die Lohnberechnung bzw. Berechnung der Steuer unter Berücksichtigung der steuerlichen Progression nicht ganz klar ist.

2.
a) 35-50 % - Stelle als Lehrerin (TV-L E11 oder E12)

b) 35-50 % - Stelle an der Uni in anderen Projekten (TV-L E13)

c) ich behalte meinen Minijob

Wie würden bei a) und b) die einzelnen Stellen miteinander berechnet werden?

Könnte ich selbst entscheiden, ob bei dem Minijob Pauschsteuer abgeführt wird oder falle ich automatisch in Lohnsteuerklasse VI?

Für Anregungen bin ich dankbar. :)


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von CaptainKat):
Wie würden bei a) und b) die einzelnen Stellen miteinander berechnet werden?


zu a) einer der Jobs mit Steuerklasse 6, sofern es sich um einen anderen Arbeitgeber handelt (z.B. Uni und Land).
zu b) beim selben Arbeitgeber (Uni) ist das dann einfach eine Vollzeitstelle

Zitat (von CaptainKat):
Könnte ich selbst entscheiden, ob bei dem Minijob Pauschsteuer abgeführt wird oder falle ich automatisch in Lohnsteuerklasse VI?


Mit dem Arbeitgeber besprechen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Wie würden bei a) und b) die einzelnen Stellen miteinander berechnet werden?


Am Ende (Steuererklärung) werden sie einfach addiert und die Steuer auf die Gesamtsumme berechnet. Bei der Gehaltszahlung wird jedoch ein Job in Stkl. 1 und der andere in Stkl. 6 abgerechnet. Da bei der Konstellation regelmäßig zu wenig Steuern abgeführt werden, ist man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und sollte sich auf eine Nachzahlung einstellen.

Mit einem Gehaltsrechner kann man sich die Steuerabzüge berechnen lassen. Dabei sollte man auch die Steuerbelastung des Gesamtgehaltes nach Stkl. 1 ermitteln, weil das der tatsächlichen Steuerbelastung nach Steuererklärung am Besten entspricht.

Zitat:
Könnte ich selbst entscheiden, ob bei dem Minijob Pauschsteuer abgeführt wird oder falle ich automatisch in Lohnsteuerklasse VI?


Das musst Du mit dem Arbeitgeber vereinbaren, allerdings habe ich es noch nicht erlebt, dass ein AG damit Probleme hat. Wenn doch, dann kann man ihm noch anbieten, die 9€/Monat pauschaler Steuer selbst zu übernehmen.
Den Minijob auf Stkl. 6 zu machen, ist nicht sinnvoll.

0x Hilfreiche Antwort

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