Steuer für 2 Minijobs, aber zusammen weniger als 450 Euro

13. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
elenagreco1987
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuer für 2 Minijobs, aber zusammen weniger als 450 Euro

Hallo,

Ich habe zwei Minijobs. Wie viel wird die Einkommensteuer für mich?
(meine normale Steuerklasse ist 3)

------------------------------------ Fall 1 ----------------------------------
Fall 1:
Minijob 1 = 200 Euro pro Monat (Vertragsbeginn ab 01 Sep)
Minijob 2 = 150 Euro pro Monat (Vertragsbeginn ab 01 Sep)

(Gesamtertrag im September = 200 + 150 = 350 < 450)

In diesem Fall hat einer der Minijobs Steuerklasse 3 und der andere hat die Steuerklasse 6 oder weil das monatliche Gesamteinkommen weniger als 450 Euro ist, haben beide Minojobs die Steuerklasse 3 ?

------------------------------------ Fall 2 ----------------------------------
Fall 2:
Minijob 1 = 300 Euro pro Monat (Vertragsbeginn ab 15 Sep)
Minijob 2 = 200 Euro pro Monat (Vertragsbeginn ab 01 Sep)

(Obwohl 300 + 200 größer als 450 ist, ist das Gesamteinkommen im September 300/2 + 200 = 350 < 450)

Ist das Startdatum wichtig in der monatlichen Einkommensberechnung?
In diesem Fall was sind die Steuerklassen meiner Minijobs?
--------------------------------------------------------------------------------

Vielen Dank.
Elena

-- Editiert von Moderator am 13.09.2017 17:58

-- Thema wurde verschoben am 13.09.2017 17:58

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

:forum:


Steuerrecht wäre wohl passender ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Man kann nur einen Job in Steuerklasse 3 machen. Alle weiteren Jobs sind in Steuerklasse 6.

Aber warum willst Du die Minijobs überhaupt auf Steuerklasse machen. Ein Minijob kann auch pauschal versteuert werden und dann braucht man keine Steuerklasse.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

hast du keinen Hauptjob? Das geht aus der Schilderung nicht klar hervor.
Und was ist mit dem Ehepartner? Kein Einkommen?

Wenn du wirklich nur die beiden Minijobs hast, dann fallen gar keine Steuern an (durch Grundfreibetrag, Werbungskostenpauschale und Vorsorgeaufwendungen sind ca. 11.000 Euro steuerfrei, bei Ehepaaren sogar ca. 20.000).
Bei dem Klasse-6-Job würden zwar Steuern abgeführt, aber die kannst du dir über eine Einkommensteuererklärung zurückholen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
elenagreco1987
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Ich bin Student und ich habe nur diese Minijobs.
Sie überlappen sich zwei Monate. Der erste endet am Ende Oktober (200 Euro pro Monat) und der andere beginnt am 15. September (300 Euro pro Monat).

Normalerweise ist meine Steuerklasse 3 und ich bezahle keine Steuer.
Aber ich weiß nicht was passiert für diese zwei Monate.

MfG
Elena






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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

in den beiden Monaten wird der 2. Job über Steuerklasse 6 angerechnet, und damit Steuern abgeführt (nicht die Welt, ich komme auf 34 Euro + ggf. 3 Euro Kirchensteuer pro Monat).
Aber wie schon gesagt kannst du die leicht via Einkommensteuererklärung zurückholen. Die Arbeitgeber werden dir jeweils eine Lohnsteuerbescheinigung aushändigen, und damit hast du schon fast alle Daten die du brauchst.

Weiterhin solltest du die Steuerklasse bei dem neuen Job wechseln (der Arbeitgeber muss dich dann ihmo ab- und wieder neu anmelden), spätestens wenn der andere Job aufhört.

Stefan

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