Hallo, ich habe da mal einpaar Fragen und würde mich über Antworten sehr freuen.
Ich habe eine ETW von Vaddi geschenkt bekommen, noch Schulden drauf, die zahle ich jetzt weiter.
1. Kann ich die Notargebühren auch bei einer Schenkung absetzen?
2. Ab wann gilt die Absetzung (2%), seit Kaufdatum von Vaddi oder neuseit Schenkung und welcher Wert würde dann zu grunde gelegt.
Dankeschön und Grüße
gaestin
Steuer bei Schenkung eienr Immobilie
19. Februar 2008
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Frage vom 19. Februar 2008 | 20:15
Von
Status: Schüler (268 Beiträge, 88x hilfreich)
Steuer bei Schenkung eienr Immobilie
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#1
Antwort vom 20. Februar 2008 | 12:29
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
zu 1.: Nein
zu 2.: Die Abschreibung läuft mit der Anschaffung durch den Vater.
Bei den Antworten habe ich angenommen, dass die ETW vermietet wird.
-- Editiert von hh am 20.02.2008 12:30:40
#2
Antwort vom 26. Februar 2008 | 22:28
Von
Status: Schüler (268 Beiträge, 88x hilfreich)
Hallo, DANKE für Ihre Antwort!
Ja, die Wohnung ist vermietet. Ich mache also die Abschreibung wie gehabt.
Zu den Umschreibungskosten:
Notar, Grundbuch etc...da geht nichts mit Steuer?
Ist ja ziemlich teuer so eine Schenkung, Verkauf wäre dann wohl besser gewesen?!
Wie ist es mit den Schulden der WEG? Der alte Verwalter hat jahrelang die Gelder veruntreut, Gesamtschulden ca. 25000. Sind die Sonderzahlungen und Verwaltungskosten absetzbar?
Danke vorab
gaestin
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