Steuer auf falsche Berechnungsgrundlage

23. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
ya348999-15
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)
Steuer auf falsche Berechnungsgrundlage

Liebe Community

Wir haben folgende Situation.

Am 2016, Gründer Herr A. Meyer (erfundener Name) hat die Firma AAA UG (ist eine UG) gegründet. Steuerberater Herr B Schmidt (ebenso fiktionaler Name) würde beauftragt, eine Steuererklärung an dem zuständigen Finanzamt (in München) einzureichen. Es war März 2017.

Herr B Schmidt hat mitgeteilt, dass es nicht nötig sei, eine Erklärung abzugeben, da die Firma keinen Umsatz gewonnen hat.

Am September 2017 hat Herr A Meyr einen Vertrag mit der Firma Bomberdier abgeschlossen, und die Firma zieht gerade von München nach Siegen um.

An dieser stelle, gestern, ist ein Brief gekommen, dass Herr A Meyer 460€ steuer zahlen muss. Das Finanzamt in München geht davon aus, dass die Firma 2500€ Umsatz gewonnen hat. Siehe Hier
Wir haben keine Ahnung woher diese 2500€ kommt.


---------------
Jetzt, soweit ich weis :

1. Man stellt einen Widerspruch auf, und sendet diesen am Finanzamt, dass die Steuermenge nochmal geprüft erden muss. Natürlich auch Kontoauszüge beifügen.

2. Man stellt eventuell einen Antrag auf Fristverlängerung

Was soll man noch machen?

Bzw ich würde gerne verstehen können, woher diese 2,5k€ kommt.

Vielen dank für jegliche Hilfe




-- Editiert von Moderator am 24.09.2017 12:48

-- Thema wurde verschoben am 24.09.2017 12:48

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120298 Beiträge, 39868x hilfreich)

Zitat (von ya348999-15):
Herr B Schmidt hat mitgeteilt, dass es nicht nötig sei, eine Erklärung abzugeben, da die Firma keinen Umsatz gewonnen hat.

Dann sollte man diesen "Berater" künftig meiden.

Sofern man diese Aussage beweisen kann, wären sogar Schadenersatzansprüche möglich.



Zitat (von ya348999-15):
Wir haben keine Ahnung woher diese 2500€ kommt.

Die wurden geschätzt.
Das steht auch in einem der zahlreichen Mahnschreiben, welche der Schätzung vorausgingen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Was soll man noch machen?
Eine Steuererklärung einreichen natürlich (keine Kontoauszüge o.ä., sondern einfach die offiziellen Formulare). Bei Null Umsatz sollte das recht schnell erledigt sein.

Zitat:
Am September 2017 hat Herr A Meyr einen Vertrag mit der Firma Bomberdier abgeschlossen, und die Firma zieht gerade von München nach Siegen um.
Was genau hat das jetzt mit der Steuer für 2016 zu tun?

Stefan

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#3
 Von 
ya348999-15
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Was genau hat das jetzt mit der Steuer für 2016 zu tun?

Stefan


Nur als info. Besser alle Infos offen stellen als verbergen, wenn man rechtliche Raten sucht..... denke ich zumindest

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nur als info. Besser alle Infos offen stellen als verbergen, wenn man rechtliche Raten sucht..... denke ich zumindest
Ja, da hast du recht, sorry.
Denn du kannst ja nicht unbedingt wissen, ob es wichtig ist oder nicht. ;)

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47644 Beiträge, 16840x hilfreich)

Warum schaut sich denn niemand den Bescheid richtig an?

Es geht um eine Umsatzsteuer-Vorauszahlung. Die 2.500€ wurden wahrscheinlich geschätzt.

Mit der nicht abgegebenen Steuererklärung in 2016 hat das aber nichts zu tun.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Warum schaut sich denn niemand den Bescheid richtig an?
Weil ich den gar nicht sehen kann (Link bringt bei mir irgendeine wirre Seite).

Zitat:
Es geht um eine Umsatzsteuer-Vorauszahlung. Die 2.500€ wurden wahrscheinlich geschätzt.
Dann erweitere ich meinen Rat aus #2: Endlich auch Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen (auch Nullmeldungen muss man machen um eine Schätzung zu vermeiden).

Stefan

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