Liebe Community
Wir haben folgende Situation.
Am 2016, Gründer Herr A. Meyer (erfundener Name) hat die Firma AAA UG (ist eine UG) gegründet. Steuerberater Herr B Schmidt (ebenso fiktionaler Name) würde beauftragt, eine Steuererklärung an dem zuständigen Finanzamt (in München) einzureichen. Es war März 2017.
Herr B Schmidt hat mitgeteilt, dass es nicht nötig sei, eine Erklärung abzugeben, da die Firma keinen Umsatz gewonnen hat.
Am September 2017 hat Herr A Meyr einen Vertrag mit der Firma Bomberdier abgeschlossen, und die Firma zieht gerade von München nach Siegen um.
An dieser stelle, gestern, ist ein Brief gekommen, dass Herr A Meyer 460€ steuer zahlen muss. Das Finanzamt in München geht davon aus, dass die Firma 2500€ Umsatz gewonnen hat. Siehe Hier
Wir haben keine Ahnung woher diese 2500€ kommt.
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Jetzt, soweit ich weis :
1. Man stellt einen Widerspruch auf, und sendet diesen am Finanzamt, dass die Steuermenge nochmal geprüft erden muss. Natürlich auch Kontoauszüge beifügen.
2. Man stellt eventuell einen Antrag auf Fristverlängerung
Was soll man noch machen?
Bzw ich würde gerne verstehen können, woher diese 2,5k€ kommt.
Vielen dank für jegliche Hilfe
-- Editiert von Moderator am 24.09.2017 12:48
-- Thema wurde verschoben am 24.09.2017 12:48
Steuer auf falsche Berechnungsgrundlage
23. September 2017
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Frage vom 23. September 2017 | 21:29
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 1x hilfreich)
Steuer auf falsche Berechnungsgrundlage
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#1
Antwort vom 23. September 2017 | 22:08
Von
Status: Unbeschreiblich (120298 Beiträge, 39868x hilfreich)
ZitatHerr B Schmidt hat mitgeteilt, dass es nicht nötig sei, eine Erklärung abzugeben, da die Firma keinen Umsatz gewonnen hat. :
Dann sollte man diesen "Berater" künftig meiden.
Sofern man diese Aussage beweisen kann, wären sogar Schadenersatzansprüche möglich.
ZitatWir haben keine Ahnung woher diese 2500€ kommt. :
Die wurden geschätzt.
Das steht auch in einem der zahlreichen Mahnschreiben, welche der Schätzung vorausgingen.
#2
Antwort vom 24. September 2017 | 01:41
Von
Status: Philosoph (13743 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Eine Steuererklärung einreichen natürlich (keine Kontoauszüge o.ä., sondern einfach die offiziellen Formulare). Bei Null Umsatz sollte das recht schnell erledigt sein.Zitat:Was soll man noch machen?
Was genau hat das jetzt mit der Steuer für 2016 zu tun?Zitat:Am September 2017 hat Herr A Meyr einen Vertrag mit der Firma Bomberdier abgeschlossen, und die Firma zieht gerade von München nach Siegen um.
Stefan
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#3
Antwort vom 24. September 2017 | 09:28
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatWas genau hat das jetzt mit der Steuer für 2016 zu tun? :
Stefan
Nur als info. Besser alle Infos offen stellen als verbergen, wenn man rechtliche Raten sucht..... denke ich zumindest
#4
Antwort vom 24. September 2017 | 10:13
Von
Status: Philosoph (13743 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Ja, da hast du recht, sorry.Zitat:Nur als info. Besser alle Infos offen stellen als verbergen, wenn man rechtliche Raten sucht..... denke ich zumindest
Denn du kannst ja nicht unbedingt wissen, ob es wichtig ist oder nicht.
Stefan
#5
Antwort vom 24. September 2017 | 13:53
Von
Status: Unbeschreiblich (47644 Beiträge, 16840x hilfreich)
Warum schaut sich denn niemand den Bescheid richtig an?
Es geht um eine Umsatzsteuer-Vorauszahlung. Die 2.500€ wurden wahrscheinlich geschätzt.
Mit der nicht abgegebenen Steuererklärung in 2016 hat das aber nichts zu tun.
#6
Antwort vom 24. September 2017 | 16:02
Von
Status: Philosoph (13743 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Weil ich den gar nicht sehen kann (Link bringt bei mir irgendeine wirre Seite).Zitat:Warum schaut sich denn niemand den Bescheid richtig an?
Dann erweitere ich meinen Rat aus #2: Endlich auch Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen (auch Nullmeldungen muss man machen um eine Schätzung zu vermeiden).Zitat:Es geht um eine Umsatzsteuer-Vorauszahlung. Die 2.500€ wurden wahrscheinlich geschätzt.
Stefan
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