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Steuer-Identifikationsnummer und Datenspeicherung rechtens

AFP VOM 1.2.2012 | Nachrichten - Allgemein | 341 Aufrufe
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Steuer-Identifikationsnummern, Datenspeicherung

Gericht: Gemeinwohl rechtfertigt Eingriff in Grundrechte

Das Zuteilen von Steuer-Identifikationsnummern und das Speichern von Daten beim Bundeszentralamt für Steuern sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Die darin liegenden Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Steuerbürger sind durch das überwiegende Interesse des Gemeinwohls gerechtfertigt, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Mittwoch in München veröffentlichten Urteil entschied. (Az: II R 49/10)

Das Gericht verwies darauf, das die Zuteilung einer bundeseinheitlichen Steuernummer auf Dauer zwar eine eindeutige Identifizierung der jeweiligen Steuerbürger ermögliche. Doch dies diene einer wirksamen Kontrolle gegen Missbrauch etwa bei Anträgen auf Kindergeld sowie beim Abzug von Kapitalertragsteuer. Zudem ermögliche die zentrale Erfassung auch "einen gewichtigen Abbau von Bürokratie" in der Steuerverwaltung.

01.02.2012 - 12:30 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011

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