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Sterbehilfe-Prozess: Ärzte vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen

AFP VOM 22.12.2008 | Nachrichten - Nachrichten | 2396 Aufrufe
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Sterbehilfe, Ärzte

Beatmungsgerät von Patienten mit Wissen der Ärzte abgeschaltet

In einem Sterbehilfe-Prozess vor dem Magdeburger Landgericht sind zwei Ärzte vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen worden. Die Richter folgten mit ihrem Urteil am Montag den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Der ehemalige Chefarzt des Neurologischen Rehabilitationszentrums Magdeburg und ein Stationsarzt mussten sich vor Gericht verantworten, weil sie im Mai 2004 die Behandlung eines schwerstkranken Patienten aus England abgebrochen hatten.

Der Bruder des Patienten hatte das Beatmungsgerät mit Einverständnis des damaligen Chefarztes abgestellt. Der Stationsarzt hatte dem Mann schmerzstillende Medikamente gegeben. Den beiden Medizinern warf die Anklage deshalb Totschlag beziehungsweise Beihilfe dazu und Körperverletzung vor. Nach Ansicht des Gerichts haben sich die Ärzte sowohl aus ethischer als auch aus medizinischer Sicht korrekt verhalten, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Nach Überzeugung der Richter hatte der Sterbeprozess schon unumkehrbar eingesetzt. Es habe sich damit um erlaubte Sterbehilfe gehandelt.

Der Patient war seit einem Unfall in England im Jahr 2002 gelähmt und musste beatmet werden. 2003 war der Mann in die Rehabilitationsklinik nach Magdeburg verlegt worden. Zuletzt hatte sich sein Zustand immer weiter verschlechtert, er war kaum noch ansprechbar und nur noch selten bei Bewusstsein.

Der Fall hatte auch wegen der aktuellen Debatte um Sterbehilfe in Deutschland Aufsehen erregt. Nach deutschem Recht gilt als passive Sterbehilfe der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen bei einer tödlich verlaufenden Erkrankung oder Verletzung. Diese bewusste Sterbenlassen etwa durch Abschalten eines Beatmungsgerätes ist zulässig, wenn eine entsprechende Willenserklärung des Patienten vorliegt oder von den Angehörigen glaubhaft nachgewiesen werden kann.

22. Dezember 2008 - 15.34 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008




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