Stellvertretung Schadensersatz

19. Februar 2002 Thema abonnieren
 Von 
Maddy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stellvertretung Schadensersatz



O bittet N darum, dass dieser sich nach einer Verkaufsmöglichkeit für sein Auto umsieht, er möchte mindestens noch 10.000 für sein Auto bekommen.
N wendet sich an eine Internet Auktion. Als Startgebot will er 9000 angeben, vergißt aber aus Versehen eine Null, gibt also 900 an.
Ein gewisser K ersteigert das Auto für 8000. Außerdem will O das Auto plötzlich behalten. N fechtet an.

Kann K von O das Auto verlangen?

Handelte N ohne Vertretungsmacht, weil er ja eh 9000 angeben wollte und damit die Vertretungsmacht überschreitet oder muss man eher von einem Missbrauch der Vertretungsmacht ausgehen?

Kann K von N Schadensersatz aus § 179 I verlangen, wenn ja wieviel?
Und was wenn K zuvor ein Angebot eines gleichwertigen Autos von einem Preis von 8500 sausen liess?

Dringend Antworten gesucht!!! *büdde*

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

...wohl ein Problem in einer Hausarbeit, oder?

Missbrauch der Vertretungsmacht würde ich auf jeden Fall ansprechen - Kollusion scheidet aus - in Frage kommt Evidenz, scheidet aber wohl aus, da der K keine Kenntnis von dem Missbrauch hat.

N handelte daher eher ohne Vertretungsmacht und haftet selbst nach 179 I - hat N überhaupt als Vertreter für O die Auktion gestartet? Offenkundigkeitsprinzip! - Frage des 164 II.

Kannst mir gerne mal den Fall oder Lösungsskizze mailen.
Viel Erfolg


neil@agino.de

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