Stellungsbefehl = offener Vollzug ?

17. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
thefresh
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)
Stellungsbefehl = offener Vollzug ?

hallo zusammen,

vor etwa einem monat wurde ich zu 5 jahren und 3 monaten verurteilt. der haftbefehl wurde ausser vollzug gesetzt, da das gericht ein von reue getragenes geständnus usw. erhalten hat. auch die zukunftsprognose ist durchaus sehr positiv. von den 5 jahren und 3 monaten habe ich nun schon 6 monate in uhaft gesessen und wollte euch mal fragen, wie hoch die chancen auf den offenen vollzug sind. vorstrafen liegen auch keine vor und das halbe jahr im geschlossenen habe ich auch vorbildlich verbracht. im moment läuft alles endlich wieder super glatt bei mir und ein studium der wirtschaftsinformatik habe ich auch schon aufgenommen. vom offenen vollzug aus könnte ich dieses prima zu ende machen, schließlich möchte ich mich sozial rehabilitieren und wieder ins leben zurück finden.
das urteil an sich hat die kammer sehr wohlwollend geschrieben, aber ich glaube zu entscheiden hat das nun die strafvollstreckungskammer.

was würdet ihr meinen, wie groß meine chancen sind ?

danke schonmal vorab für antwortden

lieben gruß
dennis

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13 Antworten
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#1
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
aber ich glaube zu entscheiden hat das nun die strafvollstreckungskammer.


Nein, entscheiden wird dies die StA als Vollstreckungsbehörde. Wenn Sie mir sagen um welche JVA es sich handelt, kann ich Ihnen dazu vielleicht mehr sagen, meist hilft auch ein Blick auf die Internetseite der JVA in der Sie geladen wurden.

In allen Bundesländern gibt es einen sog. Einweisungsplan, nach diesem wird sich die StA erstmal richten. Weiter müssten Sie in NRW das Einweisungsverfahren in der JVA Hagen (geschlossen) durchlaufen im bei Ihrer Strafhöhe in den offenen Vollzug zu kommen.

Der StA ist bei der Ladung jedoch ein gewisses Ermessen eingeräumt, insbesondere wenn aus dem U-HaftVollStH, schon Ihre einwandfreie Führung hervorgeht, ist es gerade in NRW möglich das Sie z.b. in Halboffene Anstalten wie die JVA Bielefeld-Senne geladen werden.

Vielleicht sagen Sie mir einfach welches Gericht Sie verurteilt hat, und dann schauen wir mal anhand der Einweisungspläne wer zuständig wäre.



-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

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#2
 Von 
thefresh
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

vielen dank erstmal für ihre schnelle antwort.
ich wurde in düsseldorf von der 6. jugendkammer verurteilt, trotz das ich schon 29 jahre alt war. der mittäter, welcher auch student ist war aber 21.
es wäre sehr schade, das gericht an sich wollte uns beiden halt die chance geben, wieder fuß zu fassen und hat auch deswegen die HB´s außer vollzug gesetzt.

lieben gruß
dennis

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#3
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Da Sie sich auf freim Fuß befinden, ist es wahrscheinlich das Sie nach hierhin geladen werden:

JVA Bielefeld-Senne
Senner Straße 250
33659 Bielefeld
(0521)4045-0
Postfach 120208
33652 Bielefeld
poststelle@jva-bielefeld-senne.nrw.de
www.jva-bielefeld-senne.nrw.de

andernfalls wäre wie erwähnt die JVA Hagen für Sie zuständig.

Noch ein Hinweis:

Düsseldorf ist ja nicht gerade um die Ecke von Bielefeld.

Versuchen Sie eine Verlegung nach Düsseldorf Gerresheim zu erreichen,

quote:
Das Übergangshaus Gerresheim ist eine Einrichtung des offenen Vollzuges und kann 34 Inhaftierte aufnehmen. Im Gegensatz zum geschlossenen Vollzug können die Inhaftierten außerhalb der Justizvollzugsanstalt einer Arbeit, Ausbildung oder Weiterbildung nachgehen. An Wochenenden besteht für sie zusätzlich die Möglichkeit auf Ausgang oder Urlaub. Für die Unterkunft und Verpflegung zahlt der Inhaftierte einen Haftkostenbeitrag. Über das restliche Einkommen darf frei verfügt werden. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Vollzugsdienstes helfen unter anderem bei der Arbeitsplatzsuche sowie Schuldenregulierung und halten Kontakt zum Arbeitgeber.


Wie Sie sehen, ist das mit 34 Plätzen, da sehr kuschelig.

Ansonsten würde ich in Bielefeld bleiben, zwar sind die JVA`s Castrop und Moers-Kappelen näher an Düsseldorf, allerdings haben Sie in Bielefeld eher Ihre Ruhe, wenn Sie sich gut führen.

In Moers und Castrop gelten da andere Regeln, insbesondere lästig, an Kappellen... keine Einzelunterbringung.



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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

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#4
 Von 
Rechtsanwältin Elke Zipperer
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 77x hilfreich)

Kleine Ergänzung:

Zwar kommt der "Stellungsbefehl" von der StA als Vollstreckungsbehörde, entscheiden, ob Sie in den offenen oder geschlossenen Vollzug kommen wird aber die JVA (ggf. nach einer Beobachtungszeit).
Für Beschwerden gegen die Einstufung wäre dann die Strafvollstreckungskammer des örtlichen Landgerichts (Ihren Angaben entnehme ich, dass Sie nach Erwachsenenrecht verurteilt wurden).

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

So ist es. Die StA lädt als Vollstreckungsbehörde in die JVA, die für nicht in Haft befindliche Verurteilte vorgesehen ist. Im Vollzug wird dann entschieden, ob der Gefangene in den offenen Vollzug kommt.

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#6
 Von 
thefresh
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

also bin ich doch erstmal im geschlossenen vollzug oder hab ich das jetzt falsch verstanden. es wäre natürlich sehr schlecht für das studium und auch wieder eine belastung für meine sozialen kontakte (andereseits muss strafe natürlich sein).
bielefeld-senne wär dann quasi die auswahlstelle für den offenen, von dem aus mein anwalt dann versuchen kann, mich nach castro-rauxel verlegen zu lassen? nach castrop würde ich halt nur gerne weil ich dort ein studienzentrum habe. wohnen tu ich übrigens in remscheid, falls das auch noch von relevanz ist.
wie sieht es denn mit der arbeitsstelle aus ? mein vater hat vor eine neue gmbh zu gründen und würde mich dort als geschäftsführer einsetzen. ist das möglich ? also nicht nur zum schein, sondern eine reelle anstellung. ich meine, ich sehe wirklich ein dass ich unrecht getan habe und trage die strafe mit würde, nur die ungewissheit über die langfristige zukunft bereitet mir ein wenig angst.

wirklich super wie einem hier geholfen wird.
hut ab :-)

lieben gruß

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#7
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
also bin ich doch erstmal im geschlossenen vollzug oder hab ich das jetzt falsch verstanden.


Nein, das haben Sie so nicht ganz richtig verstanden.

Also egal in welche JVA Sie geladen werden diese entscheidet dann über Ihr verbleiben, bei Ihnen kommen 2 JVA`s in Frage. Die JVA Hagen (geschlossen) oder die JVA Bielefeld-Senne. (offen)

Wenn Sie nach Senne geladen werden ist die Wahrscheinlichkeit groß das Sie auch dort bleiben bei Hagen ist das genau so. In Hagen werden Sie auf jeden Fall Einweisungsverfahren durchlaufen (3-6) Monate. Dann werden Sie evtl. nach Bielefeld-Senne verlegt.Wenn Sie sich dafür eignen. Oder eben in eine andere Anstalt des Geschlossenen Vollzuges.

Es wäre natürlich für Sie von Vorteil das Sie nach Senne geladen werden, da Sie dann schon im (halb)offenen Vollzug sind. (Verlegung nach Castrop frühstens nach 6 Monaten, solange ist die Einweisungsanstalt zuständig, Antrag auf Verlegung nach den ersten Erfolgreichen Lockerungen ca. 3 Monate)

Wohin Sie nun genau geladen werden kann Ihnen niemand sagen, weil wir alle nicht hellsehen können. Es verbleiben aber nur Hagen, oder Bielefeld.

quote:
mein vater hat vor eine neue gmbh zu gründen und würde mich dort als geschäftsführer einsetzen. ist das möglich ?


Ja, das wäre in der Theorie möglich, aber das ganze hätte immer ein "Geschmäkle" die JVA wird dies kaum genehmigen.

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#8
 Von 
thefresh
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

ok, dann heißt es nun also abwarten. und wie lange es dauert, bis der stellungsbefehl nun kommt, steht wohl auch in den sternen!? mit bielefeld-senne wäre ich also gut beraten und in sachen zukunft würde dann auch alles perfekt laufen...

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#9
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Nochmal: Die StA lädt in die JVA, die für in Freiheit befindliche Personen vorgesehen ist. Da gibt es weder gut noch schlecht. Eine Ladung in eine Anstalt des offenen Vollzuges bedeutet nicht, dass der zukünftige Gefangene auch in den offenen Vollzug kommt, sondern nur, dass er in diese Anstalt geladen wird. Dort wird dann geprüft, wo er am besten aufgehoben ist.
Eine Geschäftsführer-Stelle in des Vaters GmbH ist allerdings fragwürdig, aber das kommt auf den Einzelfall an.

Die Ladung kommt, wenn das Urteil abgesetzt und die Vorgänge vom Gericht an die StA geleitet werden. Dann haben Sie nach Erhalt der Ladung i.d.R 2 Wochen Zeit, sich zu stellen. Also regeln Sie besser Ihre Angelegenheiten bereits vorher.

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#10
 Von 
thefresh
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

ich wollte kurz berichten, dass nun der Stellungsbefehl von der StA gekommen ist. Ich werde nach Bielefeld-Senne geladen. Einer beantragter Abweichung aufgrund meines Studiums nach Castrop-Rauxel konnte die Rechtspflegerin nicht entsprechen. Jetzt muss ich mich in 4 Wochen dort stellen und werde versuchen dort einen PC für das Studium und dementsprechenden Ausgang genehmigt zu bekommen (natürlich geht das nicht direkt), sodann kann ich endlich wieder was Sinnvolles machen und auch Positiv an meiner Zukunft arbeiten.

Gruß
Dennis

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
chuckywayne
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

bin im Juni 2010 zu 3 Jahren Haft verurteilt worden, wegen gewerbsmäßigen Betrug.
Habe bereits 2 Vorstrafen (beihilfe zum versuchten Mord,im Jahr 1999, 18 Monate auf 3 jahre Bewährung)
und Vermittlung von BTM im Jahr 2005, 8 Monate auf 3 Jahre Bewährung. Die neue Verurteilung lag gerade noch in meiner offenen Bewährungszeit. Habe eine Ladung nach Bielefeld Senne bekommen und darf meine Arbeit nicht behalten.

Nun zu den Fragen:
1. ist der OV noch möglich?
2. wie lange bleibe ich in Senne?
3. In welchen Stufen(Zeiten) gibt es Lockerungen?
4. welche Aussenstelle könntet ihr mir raten?

Für eure Antworten wäre ich sehr dankbar

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Schau mal hier:

http://www.123recht.net/Zust%C3%A4ndige-JVA-__f282320.html

Beitrag von Rechtsmacher, 15.01. 12:06, nahezu gleiche Voraussetzungen.

2. keine Ahnung, ggf. die komplette Zeit.

3. Über Lockerungen entscheidet die Vollzugsplankonferenz

4. Das solltest Du eher in einem Knastforum fragen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

zu 4.)

Es läuft i.d.R. so.

Die ersten 4 -6 Wochen bleiben Sie drin. Da können Sie Besuch empfangen. Dann Wochen Ausgang zum Besuch, max. 5 Stunden max. 50 km um die Anstalt max. ein Tag die Woche. Der Ausgang darf nicht zum aufsuchen der Heimatanschrift genutzt werden, i.d.R. weitere Weisungen. Drogen und Alkoholverbot, sowie nicht weiter als 50 km von der Anstalt weg. Das ganze wieder 4 - 6 Wochen lang. Dann Kontingentausgang. 20 Stunden pro Woche in der Arbeitsfreien Zeit, nach Ihrem Ermessen, und den Ausgangszeit. Max. 20 Stunden pro Woche.
Schließlich Urlaub max. 21 Tage pro Haftjahr, max. 2 Im Monat Heben Sie sich viel Urlaub für Weihnachten und Ostern auf. Urlaub dafür können Sie an sparen.


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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

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