Stellungsbefehl-NICHT angetreten.Was kommt auf mich zu?

9. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Anonym_21
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Stellungsbefehl-NICHT angetreten.Was kommt auf mich zu?

Hallo habe da eine sehr wichtige frage zum Thema auf der Flucht.
Mein Bruder hat wegen Diebstahls mit Waffen im Jahr 2006(Mai) vor einem Jugendgericht gestanden und hat dort eine Bewährungsstrafe von 2 Jahren erhalten.Danach ist er wieder öfters als ein mal straffällig geworden und das alles unter Btm-Einfluss.
Dann kam die nächste Verhandlung am 21.11.06 mit dem Tatbestand "Diebstahl im besonders schweren Fall und Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung" woraufhin er eine 7 monate Freiheitsstrafe OHNE Bewährung bekamm. Noch bevor der Stellungsbefehl kam,war die Berunfungsverhandlung vom Mai 2006.und da er wieder straffällig geworden war,nach der verurteilung vom Mai wurde die Bewährung wiederrufen und es kamen nochmal 10 Monate ohne Bewährung oben drauf. In der Zwischenzeit began er aber schon wieder 3 Straftaten in einem sehr kurzen Zeitraum (knapp 2 Monate) auch unter Btm Einfluss.Bei diesen Delikten ist es noch nicht zur Verhandlung gekommen. Alle Stfraftaten wurden wegen einer vorhandenen Betäubungsmittel abhängigkeit gemacht. Und es wurden auch alle ihm zur Last gelegten Taten gestanden. Dann kam der Stellungsbefehl wonach er am 16.01.2007 die Freiheitsstrafe im offenen Vollzug hätte antreten müssen.Was er aber nicht gemacht hat aus verschiedenen Gründen.1. ist er Erstverbüßer und kann nur erahnen was Ihn in der Haft erwartet und 2.dadurch hat er grosse Angst bekommen da
3.zusätzlich noch Gerüchte in Bezug auf Zugeständnisse der Polizei gegenüber die angeblich von Ihm gekommen wären gestreut worden.
Also ist die Stimmung in der Haftanstalt sehr Negativ ihm gegenüber. Nun komme ich zu der wichtigen Frage um die es sich dreht.

Ist es zu bestraffen wenn man den Stellungsbefehl NICHT pünktlich antritt?? Wenn ja womit ist zu rechnen? (Stellungsbefehl war zum 16.01.06)

Ist es denn mittlerweile überhaupt noch realistisch das er in den offenen Vollzug kommt?

Wie sieht es aus mit einer anderen Haftanstalt um Leuten aus dem Weg zu gehen mit denen man schon vor der Haft aneinander gerraten ist?

Hoffe sehr das dieser Beitrag gut beantwortet wird und das mir eure Erfahrungen weiter helfen denn die ganze Familie leidet sehr unter dieser Situation,keiner weiss wo er sich aufhält geschweige denn wie es ihm geht.

Hoffe eure Erfahrungen helfen mir weiter.

Schonmal ein ganz großes Dankeschön für alle Antworten,werde die Seite weiter empfehlen,sehr Aufschlußreich!!

Ps.: Mein Bruder ist 21 Jahre alt,falls diese Information wichtig sein sollte.



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"Anonymer_21"

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1 Antwort
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Der Nicht-Antritt der Strafe ist keine Straftat, wird also nicht extra bestraft.

Wenn ich richtig mitgerechnet habe, liegt er derzeit bei knapp 3,5 Jahren. das wäre bei uns im Bundesland (Niedersachsen) die Grenze bei der er gerade noch im offenen Vollzug bleiben könnte. Bei ihm kommen ja aber auch noch neue Taten dazu. Die BTM-Abhängigkeit spricht auch eher gegen offenen Vollzug. Die Tatsache, daß er nicht zum Strafantritt gekommen ist natürlich auch. Allerdings: Selbst wenn er hingegangen wäre, wäre das keine Garantie gewesen, daß er auch im offenen Vollzug geblieben wäre. Geladen werden (zumindest bei uns in Niedersachsen) alle Erstverbüßer mit bis zu 3,5 Jahren in den offenen Vollzug der JA Göttingen-Leineberg. Ein guter Teil von denen geht dann aber noch am selben Tag weiter auf Transport in die JA Hameln in den geschlossenen Vollzug, weil sie als ungeeignet für den offenen eingestuft werden.

Ganz zu vermeiden, daß man in der Haft Leute trifft, die man von aussen kennt, kann man kaum. Wenn es wirklich mit speziellen Leuten Ärger gibt, gibt es auch innerhalb einer JA Mittel und Wege die getrennt zu halten (zumindest in Hameln geht das). Im Prinzip gibt es auch sog. 'Schutzverlegungen' z.B. in andere Bundeländer, aber dafür muß wirklich was vorgefallen sein. Außerdem wissen die Gefangenen dort dann auch, daß mit ihm irgendetwas nicht 'koscher' ist, wenn er z.B. eigentlich in Niedersachsen sitzen müßte, aber plötzlich in z.B. NRW auftaucht.

Letztendlich scheint es im Moment ja nicht mehr zu geben, als irgendwelche Geschichten/Gerüchte die ihm Angst machen(sollen). Er sollte das nicht allzu Ernst nehmen. Um die Strafe herum kommt er sowiso nicht, also er sich stellen. Umso schneller hat er Chancen auf Lockerungen.

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