Eine Partei bekommt gerichtliche Verfügung: er kann zu dem PKH-Antrag der Gegenpartei Stellung nehmen.
Besteht für die Wahrnehmung diese Gelegenheit auch Antwaltszwang, wenn das für Streitfall zuständige Gericht ein Landgericht ist ?
Oder nur wenn das Streitverfahren tatsächlich zustande kommt/ verhandelt wird ?
Stellungnahme zur Bewilligung von PKH
11. Juli 2014
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Frage vom 11. Juli 2014 | 12:48
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
Stellungnahme zur Bewilligung von PKH
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#1
Antwort vom 11. Juli 2014 | 16:16
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Für das PKH-Verfahren besteht generell kein Anwaltszwang.
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