Stellenausschreibung und Diskriminierung im Arbeitsrecht
Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, AGG, Diskriminierung, Vorstellungsgespräch, Ausschreibung, BehinderungSchwerbehinderte werden durch Ausschreibung von Stellen für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte nicht benachteiligt
Im Arbeitsrecht spielen immer wieder Rechtsstreitigkeiten rund um das Thema Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine große Rolle. Im Rahmen von Bewerbungsgesprächen abgelehnte Bewerber haben die Möglichkeit, vor dem Arbeitsgericht eine Entschädigung zu erstreiten. Ein Diskriminierungsmerkmal ist die Schwerbehinderung. Öffentliche Arbeitgeber haben sogar die Verpflichtung, schwerbehinderte Bewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Unterbleibt dies, kann hieraus in der Regel ein Indiz für die Ungleichbehandlung gesehen werden, was einen Entschädigungsanspruch auslöst.
Kürzlich hatte das Arbeitsgericht Kiel über eine Klage eines schwerbehinderten Bewerbers zu entscheiden. Dieser bewarb sich bei der Universität, die eine Stelle für arbeitslos gemeldete und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen ausschrieb. Ziel war es, als Arbeitgeberin eine Förderung nach dem Altersteilzeitgesetz zu erhalten, da die alte Stelle genau deshalb wegfiel. Der fachlich geeignete Bewerber stellte klar, dass er nicht arbeitslos sei und auch nicht hiervon bedroht sei. Im Auswahlverfahren wurde er deshalb nicht berücksichtigt.
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Bewerbung dürfen an formale Voraussetzungen geknüpft werden
Mit der Klage verlangte er 30 000 Euro Entschädigung. Das Arbeitsgericht Kiel hat die Klage mit Urteil vom 19.09.2014 (Az. öD 2 Ca 1194 c/14) abgewiesen. Die Stelle war eingeschränkt ausgeschrieben um die Förderung zu erhalten. Hieraus kann man nicht den Schluss ziehen, die Nichtberücksichtigung knüpfte an die Behinderung an. Vorliegend wurde der Kläger deshalb nicht eingeladen, weil er die formalen Voraussetzungen der Ausschreibung nicht erfüllt hatte. Damit wurde die Indizwirkung der Benachteiligung widerlegt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig
Janus Galka, LL.M. Eur.
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