Stellenabsage nach vorheriger Zusage per E-Mail
Hallo zusammen,
vielleicht hat hier jmd. schon mal in einer ähnlichen Situation gesteckt und kann zu meiner Situation einen Erfahrungstip geben. Ich wäre sehr dankbar für jeden Hinweis, bevor ich blind zu einem Anwalt laufe.
Im Anschluß an ein Vorstellungsgespräch bekam ich per E-Mail eine schriftliche Zusage für eine auf 2 Jahre befristete Stelle (biologische Forschung). Der Arbeitsvertrag würde aufgrund Urlaubs noch auf sich warten lassen. Um die Stelle rechtzeitig antreten zu können, kündigte ich nach nochmaliger Rückfrage und erneuter mündlicher Zusage mein momentanes Arbeitsverhältnis. Nach erneuter Rückfrage hieß es dann wenige Tage später plötzlich, dass die Stelle auf Anweisung der Dachgesellschaft nicht mehr besetzt würde und dass es allen furchtbar leid täte.
Für mich ist dies natürlich sehr ärgerlich, da ich meine aktuelle Arbeit gekündigt habe und somit in 1,5 Monaten auf der Straße stehe. Jobs in meinem Bereich sind eher rar.
Nun meine Frage, genauergenommen sind es mehrere:
- Ist es überhaupt aussichtsreich, den anwaltlichen Weg in meiner Situation zu gehen (mündl. Zusage und e-Mail Bestätigung sowie unterstützende Hilfe bei Wohnungssuche und Umzug)?
- Ich würde versuchen, auf Schadensersatz für 3 Monate Verdienstausfall zu klagen, wäre dies der richtige Weg?
- Sollte ich keinen anderen Job bis in 1,5 Monaten finden, wäre ich ja zunächst arbeitslos. Vermutlich würde ich aufgrund der Sperrfrist kein Arbeitslosengeld bekommen. Bekäme ich aber überhaupt Sozialhilfe?
Ich wäre für jeden Tip dankbar.
Vielen Dank und viele Grüße aus Berlin
Stefanie
von StefanieH78 am 12.09.2007 20:58
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>Stellenabsage nach vorheriger Zusage per E-Mail
@stefanie
genau wie @apothekenpferd schreibt, solltest du dich an einen anwalt wenden. insbesondere auch, um durch die eigenkündigung nicht auch noch eine sperre des alg1 für 3 monate zu bekommen.
alg2 (was du sozialhilfe nennst, die gibt es so nicht mehr) wird beim ersten vergehen um 30% gekürzt gezahlt und ist abhängig von vermögen, einkommen des partners etc.
vielleicht erreicht der anwalt eine außergerichtliche einigung.
@apothekenpferd
geht es hier nicht (auch) um vertragsrecht und deren bestehen und daraus folgende einhaltung?
sunbee
von Sunbee 1 am 12.09.2007 22:21
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