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Stellenabsage nach vorheriger Zusage per E-Mail

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Stellenabsage nach vorheriger Zusage per E-Mail

Hallo zusammen,

vielleicht hat hier jmd. schon mal in einer ähnlichen Situation gesteckt und kann zu meiner Situation einen Erfahrungstip geben. Ich wäre sehr dankbar für jeden Hinweis, bevor ich blind zu einem Anwalt laufe.

Im Anschluß an ein Vorstellungsgespräch bekam ich per E-Mail eine schriftliche Zusage für eine auf 2 Jahre befristete Stelle (biologische Forschung). Der Arbeitsvertrag würde aufgrund Urlaubs noch auf sich warten lassen. Um die Stelle rechtzeitig antreten zu können, kündigte ich nach nochmaliger Rückfrage und erneuter mündlicher Zusage mein momentanes Arbeitsverhältnis. Nach erneuter Rückfrage hieß es dann wenige Tage später plötzlich, dass die Stelle auf Anweisung der Dachgesellschaft nicht mehr besetzt würde und dass es allen furchtbar leid täte.

Für mich ist dies natürlich sehr ärgerlich, da ich meine aktuelle Arbeit gekündigt habe und somit in 1,5 Monaten auf der Straße stehe. Jobs in meinem Bereich sind eher rar.

Nun meine Frage, genauergenommen sind es mehrere:
- Ist es überhaupt aussichtsreich, den anwaltlichen Weg in meiner Situation zu gehen (mündl. Zusage und e-Mail Bestätigung sowie unterstützende Hilfe bei Wohnungssuche und Umzug)?
- Ich würde versuchen, auf Schadensersatz für 3 Monate Verdienstausfall zu klagen, wäre dies der richtige Weg?
- Sollte ich keinen anderen Job bis in 1,5 Monaten finden, wäre ich ja zunächst arbeitslos. Vermutlich würde ich aufgrund der Sperrfrist kein Arbeitslosengeld bekommen. Bekäme ich aber überhaupt Sozialhilfe?

Ich wäre für jeden Tip dankbar.

Vielen Dank und viele Grüße aus Berlin
Stefanie


von StefanieH78 am 12.09.2007 20:58
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Stellenabsage nach vorheriger Zusage per E-Mail
@StefanieH78 hallo

Ich würde einen Thread im Arbeitsrecht eröffnen.

Nach meiner Einschätzung stehen deine Chancen eher schlecht. Aber wer weiß, anwaltlich beraten lassen, würde ich mich trotzdem!



-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"


von guest-12319.11.2008 09:24:21 am 12.09.2007 22:00
Status: Unsterblich (1623 Beiträge)
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>Stellenabsage nach vorheriger Zusage per E-Mail
@stefanie

genau wie @apothekenpferd schreibt, solltest du dich an einen anwalt wenden. insbesondere auch, um durch die eigenkündigung nicht auch noch eine sperre des alg1 für 3 monate zu bekommen.
alg2 (was du sozialhilfe nennst, die gibt es so nicht mehr) wird beim ersten vergehen um 30% gekürzt gezahlt und ist abhängig von vermögen, einkommen des partners etc.
vielleicht erreicht der anwalt eine außergerichtliche einigung.

@apothekenpferd

geht es hier nicht (auch) um vertragsrecht und deren bestehen und daraus folgende einhaltung?

sunbee


von Sunbee 1 am 12.09.2007 22:21
Status: Tao (11592 Beiträge)
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>Stellenabsage nach vorheriger Zusage per E-Mail
Anwaltliche Hilfe ist hier dringend angeraten. Wenn es sich um eine verbindliche Beschaeftigungszusage gehandelt hat - dafuer spricht ausser der Email auch die Hilfe bei der Wohnungssuche - und bereits die wesentlichen Details des Arbeitsvertrages besprochen wurden, koennte hier bereits ein muendlicher Arbeitsvertrag zustande gekommen sein. Sollte bei den Gespraechen nicht auch von einer Probezeit die Rede gewesen sein, so koennten hier u.U. auch 2 Jahresgehaelter zur Disposition stehen (was den Anwalt freuen duerfte, dich im Unterliegensfall aber ziemlich teuer kommen wird). Wurde hingegen eine Probezeit vereinbart, dann duerfte es wahrscheinlich nur um ein halbes oder bestenfalls ein ganzes Monatsgehalt gehen.

Auf alle Faelle wird erst einmal festzustellen sein, ob bisher nur vorvertragliche Gespraeche gefuehrt wurden oder ob bereits ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist. Ohne Anwalt wirst du das aber nicht schaffen.

Gruss
CAM


von CAM am 13.09.2007 04:42
Status: Unsterblich (1128 Beiträge)
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>Stellenabsage nach vorheriger Zusage per E-Mail
quote:
Aber wer weiß, anwaltlich beraten lassen, würde ich mich trotzdem!

quote:
solltest du dich an einen anwalt wenden. insbesondere auch, um durch die eigenkündigung nicht auch noch eine sperre des alg1 für 3 monate zu bekommen.

quote:
Anwaltliche Hilfe ist hier dringend angeraten.

Finde ich auch!


von dadl6 am 13.09.2007 13:30
Status: Philosoph (642 Beiträge)
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