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Stellenabbau beim Werbeunternehmen Scholz & Friends

Von Rechtsanwalt Alexander Bredereck
27.5.2012 | Ratgeber - Arbeitsrecht | 793 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Kündigung, Abfindung, W&V, Scholz

Was ist den von einer Kündigung betroffenen Arbeitnehmern zu raten?

Wie W & V online am 27.10.2011 berichtet hat, sollen am Berliner Standort der Agenturgruppe Scholz & Friends 20 Stellen abgebaut werden. Vor allem die Bereich Media, PR und Event seien betroffen. Grund dafür sei die zukünftig geplante verstärkte Kooperation mit Schwesteragenturen, die wie Scholz & Friends zur weltgrößten Agenturholding WPP gehören.

Im Zusammenhang mit dem Erhalt einer Kündigung fragen sich die Arbeitnehmer: Ist es sinnvoll, eine Kündigungsschutzklage einzureichen? Zumindest wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, ist in den allermeisten Fällen zu einer Klage zu raten. Auch wenn eine Sozialplanabfindung angeboten wird, spricht einiges für eine Kündigungsschutzklage:

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Von Rechtsanwalt
Alexander Bredereck
Berlin
Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht

1.    Im Klageverfahren kann eine höhere Abfindungssumme erstritten werden.
2.    Zahlt der Arbeitgeber nicht, kann aus dem Titel, den der Arbeitnehmer durch das Verfahren erlangt hat, sofort vollstreckt werden. Gerade wenn die Insolvenz des Arbeitgebers droht, ist dies sehr wichtig, da der Arbeitnehmer sonst eventuell leer ausgeht.
3.    Auch andere Ansprüche wie z.B. Arbeitszeugnis, Freistellung, Urlaubsabgeltung oder Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld können direkt mitgeregelt werden, ohne dass man sich später mit dem Arbeitgeber darüber streiten muss.

Wichtig ist nur, dass die 3-Wochen-Frist einer Kündigungsschutzklage (drei Wochen nach Eingang muss die Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden) eingehalten wird.

Fachanwaltstipp für Arbeitnehmer: Das Vorgehen gegen eine Kündigung lohnt sich in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern nahezu immer. Wenn auch das Arbeitsverhältnis meist nicht gerettet werden kann: Zumindest eine Abfindung in Höhe eines halben Bruttomonatsgehalts pro Jahr der Beschäftigung (manchmal auch sehr viel mehr) ist regelmäßig drin. Auch wenn ein Sozialplan besteht, rate ich fast immer zur Kündigungsschutzklage. Meist können die Bedingungen der Beendigung deutlich verbessert und die Abfindung aufgestockt werden. Auch Änderungen der Arbeitsbedingungen sollte man auf ihre Wirksamkeit hin prüfen lassen. Hat man zugestimmt, ist später nichts mehr zu retten.

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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