>Steit um Überstunden abrechnung
sorry
Mir ist es wegen 115€ auch blöd aber ich hab halt zur Zeit auch nichts zu verschenken.
a) es gab keine betriebliche Regelung für Überstunden. Und im
Arbeitsvertrag stehen nur Wiedersprüchliche Sachen wie:
Eventuell anfallende Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten oder durch Freizeit auszugleichen.
Und
Überstunden werden im Folgemonat abgerechnet, soweit sie aus betrieblichen Gründen nicht durch Freizeit ausgeglichen werden können
Meines Wissens hat man schon nach dem Arbeitsrecht ein Anspruch auf Auszahlung der Überstunden fals sie nicht durch Freizeit ersetzt werden können.
Oder?
b)
Meine eigendliche Frage ist:
Kann ein Arbeitsgeber nach 6 Monaten mir den für mein Umzug zu Verfügung gestellten Mietwagen in Rechnung stellen? Wofür es bisher weder mündlich noch schriflich einer klare absprache bezüglich der Kostenübernahme gab!
-- Editiert von Kutzsche am 06.02.2009 21:07
von Kutzsche am 06.02.2009 21:03
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