Steit um Überstunden abrechnung

6. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Kutzsche
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Steit um Überstunden abrechnung

Hallo

auf Grund einer Kündigung bin ich zur Zeit in einem finanzielen Engpass und bin daher für jeden Tip und Hilfe sehr Dankbar.

Also ich bin gekündigt wurden. Nun hab ich meine gesammelten Überstunden plus Urlaub minus Beurlaubung wärend der Kündigungsfrist zusammen gerechnet und es bleiben noch 10 Überstunden über die ich zu 11,50€ ausgezahlt haben möchte.
Nun hab ich meinem Exchef ne Mahnung mit Termin geschrieben.
Nun kommt der aber mit einer Rechnung eines Mietwagen für meinen Umzug vor einem Halben Jahr. Es war nie die Rede das ich das Bezahlen soll. Und ich hab nie eine Rechnung dafür bekommen. Wo ich vor einem halben Jahr da angefangen hab meinte der Chef noch er sieht den Mietwagen als betriebliche Investition.

Kann er den Mietwagen mir noch in Rechnung stellen?
Ist mein Anspruch auf die Überstunden gerechfertigt auch wenn es Betrieblich keine Regelung dafür gibt?


Besten Dank für eure Hilfe

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

du schreibst ziemlich unverständlich.
a) es gab offenbar keine überstundenregelung. auf welcher basis willsst du dann dafür geld fordern ? und lohnt ein tamtam um 10 stunden??
b) die sache mit dem mietwagen ist nur konfus. kaffeesatzsesen hilft dir auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kutzsche
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

sorry
Mir ist es wegen 115€ auch blöd aber ich hab halt zur Zeit auch nichts zu verschenken.

a) es gab keine betriebliche Regelung für Überstunden. Und im Arbeitsvertrag stehen nur Wiedersprüchliche Sachen wie:

Eventuell anfallende Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten oder durch Freizeit auszugleichen.

Und
Überstunden werden im Folgemonat abgerechnet, soweit sie aus betrieblichen Gründen nicht durch Freizeit ausgeglichen werden können

Meines Wissens hat man schon nach dem Arbeitsrecht ein Anspruch auf Auszahlung der Überstunden fals sie nicht durch Freizeit ersetzt werden können.
Oder?

b)
Meine eigendliche Frage ist:
Kann ein Arbeitsgeber nach 6 Monaten mir den für mein Umzug zu Verfügung gestellten Mietwagen in Rechnung stellen? Wofür es bisher weder mündlich noch schriflich einer klare absprache bezüglich der Kostenübernahme gab!

-- Editiert von Kutzsche am 06.02.2009 21:07

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#3
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Interessant ist auch ob im Vertrag eine Ablauffrist für gegenseitige Ansprüche vereinbart worden sind.

Seit ein paar Jahren werden Klauseln wie "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" regelmäßig von Arbeitsgerichten wegen zu großer Unbestimmtheit zu Lasten des Arbeitnehmers für ungültig erklärt.

Wenn sich aber nun der Arbeitgeber nicht drauf einlässt wird bald eine Klage beim Gericht fällig sein. In der ersten Instanz zahlen auch die Gewinner ihre eigenen Kosten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

zu b: wenn es damals keine (klare) abmachung gab, dass der mietwagen gegen eine gebühr ausgeliehen werden sollte, kann im nachhinein eine solche bedingung auch nicht eingeführt werden. das problem beider seiten wird die beweisbarkeit sein.
zu a) ich würde die zitate so deuten, dass ausgleich durch freizeit einer ausbezahlung vorgeht.
ansonsten siehe maestro

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kutzsche
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zunächst mal besten Dank.
Mir ist grad ein Stein vom Herzen gefallen.

Zu b)
Hab ich grad im Arbeitsvertrag unter Punkt 19 Ausschluss- /Verfallfrist folgendes gefunden:
Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 2 Monaten seit Ihrer Fälligkeit schriftlich gegenüber der anderen Vertragspartei geltend gemacht werden.

Das heißt für mich den Mietwagen brauch ich nicht zu zahlen. Aber ich hab dann Theoretisch auch kein anspruch auf Überstunden die länger wie 2 Monate her sind?

-- Editiert von Kutzsche am 07.02.2009 14:34

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Wenn Sie die Mahnung nach Ablauf der Ausschlußfrist geschrieben haben, haben Sie keinen Anspruch mehr auf Auszahlung.

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