Steinschlag bei Mietwagen - Verzögerung der Reparatur

18. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
scme_h
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steinschlag bei Mietwagen - Verzögerung der Reparatur

Am 2.7. hatte ich einen Steinschlagschaden an einem von mir gemieteten Fahrzeug. Bei der Rückgabe unterschrieb ich einen Schadensbericht, in dem ich explizit vermerken ließ, dass der Schaden die Vorraussetzungen erfüllt, die nötig sind, um die Scheibe zu reparieren anstatt auszutauschen (Schaden nicht im Fahrersichtfeld, kleiner als 2-Euro-Münze). Meine Kreditkarte wurde mit der vereinbarten Selbsbeteiligung von 250€ belastet, der Mitarbeiter sagte mir, dass ich, falls die Reparatur (Kostenpunkt: 100€) möglich sei, eine Rückerstattung bekäme und dass man sich melden würde, um mich auf dem Laufenden zu halten.

Am 17.7. rief ich bei der Firma an und erkundigte mich nach dem Bearbeitungsstand. Man sagte mir, dass Fahrzeug sei immer noch nicht in der Werkstatt gewesen, aber man wolle sich darum kümmern.

Verschiedene Quellen (z.B. http://www.n-tv.de/815938.html) im Internet geben an, dass man bei einer Steinschlagreparatur nicht lange warten dürfe, da die auftretenden mechanischen Kräfte den Schaden vergrößern könnten und damit eine Reparatur unmöglich machten.

Ich sehe in der Verzögerungstaktik des Vermieters den Versuch, mir den Austausch der kompletten Scheibe in Rechnung stellen zu wollen.

Kann mir jemand von Euch einen Tipp geben, wie ich in der Sache weiter verfahren kann?

Vielen Dank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Ich sehe in der Verzögerungstaktik des Vermieters den Versuch, mir den Austausch der kompletten Scheibe in Rechnung stellen zu wollen.

Darauf hat er ohnehin einen Anspruch und zwar auch dann, wenn die Voraussetzungen für die Reparatur der Scheibe vorliegen.

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#2
 Von 
scme_h
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Deine Antwort. Kannst Du sie mir anhand eines Gesetzes belegen oder berufst Du Dich auf Erfahrungswerte?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Der Verleiher hat anspruch darauf, den Verliehenen Gegenstand abzüglich normaler Gebrauchsspuren zurückzubekommen.
Eine Geflickte Scheibe ist keine ungeflickte Scheibe. Spätestens beim Wiederverkauf wird es Probleme mit dem Käufer geben, weil der will für die geflickte Scheibe bestimmt einen Nachlass.
Was meinst du, warum man im direkten Sichtfeld nicht flicken darf. Wenn du dein Privaten Wagen flicken läßt, ist das dein Bier. Jedoch hat der Vermieter Anspruch, auf eine ungeflickte Scheibe.

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#4
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

für die Reparatur einer Frontscheibe gibt es klare Richtlinien. Hier fließen viele Faktoren zusammen. Frontscheibe ist ein sicherheitsrelevantes Bauteil und Mehrscheiben-Verbundglas. Wenn die äußere Oberfläche bis zur eingelagerten Zwischenfolie durchschlagen ist, dann liegt ein Glasbruchschaden vor und darf nicht repariert werden. Die Scheibe ist dann in sich instabil und bei Verwindungen stark bruchgefährdet. Auch wenn der Schaden auf der Beifahrerseite liegt. Die Versicherung (TK) gibt Ihnen konkrete Auskunft. Sonst öffentlich bestellter und vereidigter SV.
:wipp:

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Die TK-Versicherung zahlt derartige Glasschäden im Regelfall ohne Anrechnung der Selbstbeteiligung.

Ganz einfacher Grund dafür ist, dass sie eigentlich verpflichtet ist, den Austausch der Scheibe zu zahlen.

Mit dem Angebot, bei Glasreparatur auf die Selbstbeteiligung zu verzichten, sparen beide Seiten Geld.

Wenn der Versicherungsnehmer jedoch auf Austausch der Glasscheibe besteht, dann wird die versicherung dies auch unter Anrechnung der Selbstbeteiligung zahlen.

Auch wenn eine Reparatur zulässig ist, kann man die Reparaturstelle noch erkennen. Da der Geschädigte jedoch den Anspruch hat, so gestellt zu werden, als sei der Schaden nicht eingetreten, kann er in jedem Fall auf einen Austausch der Scheibe bestehen.

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