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Preußische Treuhand scheitert mit Beschwerde gegen Polen - 2/2
AFP vom 9.10.2008   1731 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Nachrichten - Europarecht

Steinmeier begrüßt Scheitern der Vertriebenen-Beschwerden

Keine offenen Vermögensfragen im deutsch-polnischen Verhältnis

Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) hat das Scheitern der Entschädigungsklagen deutscher Vertriebener gegen Polen vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof begrüßt. Diese Entscheidung bestätige die Haltung der Bundesregierung, erklärte Steinmeier am Donnerstag. Im deutsch-polnischen Verhältnis bestünden "keine offenen Vermögensfragen im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg". Ziel der deutschen Außenpolitik sei es, auf dem Weg der Verständigung und Versöhnung mit Polen weiter voranzuschreiten. Die "schwierigen Kapitel der Vergangenheit" sollten zwar nicht ausgeblendet werden. Die Bundesregierung richte den Blick aber auf die Zukunft beider Länder als Nachbarn und enge Partner in Europa.




Der Straßburger Gerichtshof hatte die von der umstrittenen Vertriebenenorganisation Preußische Treuhand eingereichte Beschwerde für unzulässig erklärt. Begründet wurde dies vor allem mit dem Umstand, dass die Vertreibungen 1945 stattfanden, Polen die Europäische Menschenrechtskonvention aber erst 1993 ratifizierte.

9. Oktober 2008 - 15.57 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008

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