Steinbrück könnte Eintragung von voller Pendlerpauschale gestatten
AFP VOM 8.9.2007 | Nachrichten - Nachrichten | 6582 Aufrufe Mehr zum Thema:Pendler, Pauschale, Kürzung
Ministerium geht aber von Bestätigung von geltender Regel aus
Steuerzahler können sich womöglich bald wieder die Pendlerpauschale für den gesamten Arbeitsweg auf der Lohnsteuerkarte eintragen. Ein Sprecher des Finanzministeriums sagte der "Berliner Zeitung" vom Samstag, es sei "vorstellbar", dass die Pauschale auch für die ersten 20 Kilometer des Arbeitswegs auf der Steuerkarte 2007 eingetragen werden können. In der kommenden Woche würden Steuerexperten von Bund und Ländern darüber beraten. Zuvor hatte der Bundesfinanzhof (BFH) die geltende Regelung in Frage gestellt.
Wer Freibeträge auf seiner Lohnsteuerkarte einträgt, zahlt schon während des laufenden Jahres weniger Steuern. Allerdings ist für die tatsächliche Höhe der Steuer die Lohnsteuerbescheide, die im Laufe des kommenden Jahres verschickt werden, entscheidend. Wer sich dann die volle Pendlerpauschale auf der Lohnsteuerkarte einträgen lässt, muss voraussichtlich Steuern nachzahlen, wenn das Bundesverfassungsgericht die zurzeit geltenden Regeln bestätigen sollte.
Der Sprecher des Finanzministeriums zeigte sich aber überzeugt, dass Karlsruhe die Kappung nicht für verfassungswidrig erklären werde. Das werde nicht geschehen. "Ich gehe davon aus, dass es im nächsten Jahr eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geben wird, die unsere Haltung bestätigt", sagte er. "Am Ende wird es dann dazu kommen, dass entsprechend Steuern nachzuzahlen sind, weil die Anerkennung als Werbungskosten nicht erfolgen wird."
Der Bundesfinanzhof hatte am Donnerstag in einem Eilbeschluss erhebliche Zweifel geäußert, ob die seit Anfang 2007 wirksame Streichung der Pauschale für Entfernungen bis zu 20 Kilometern verfassungsgemäß ist. Die Richter hatten darauf hingewiesen, dass der Weg zur Arbeitsstelle für Erwerbstätige in der Regel unvermeidlich sei, um Geld zu verdienen. Die endgültige Entscheidung fällt wohl erst im kommenden Jahr vor dem Bundesverfassungsgericht.
Laut Statistischem Bundesamt sind - auf Grundlage von Daten aus dem Jahr 2002 - rund 16 Millionen Bürger von Einbußen durch den Sparbeschluss betroffen. Bei 7,9 Millionen dieser Arbeitnehmer ging es um Arbeitswege von mehr als 20 Kilometern, bei 8,1 Millionen Bürgern um kürzere Strecken. Die Belastung für die Pendler insgesamt beträgt dadurch rund 2,5 Milliarden Euro pro Jahr.
8. September 2007 - 15.53 Uhr
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