Steht mir Unterhalt zu

2. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
CoraSchmidt
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Steht mir Unterhalt zu

ich bin von meinem mann geschieden, wir haben einen verzicht auf unterhalt unterschrieben, ggf ich würde krank werden und könnte nicht mehr arbeiten, müsste er mich trotzdessen unterstüzten?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Wie ich in einem anderen Thread lese, lebst Du mit einem Freund zusammen.
Also ist Dein Ex raus. Und da Ihr geschieden seit, und alles schon geklärt, hat Dein Ex Mann mit Dir auch sowas an gar nichts mehr zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CoraSchmidt
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

das ist ja das komplexe an der sache, wir leben zwar in gleichem haushalt, sind aber nicht zusammen, dass man behaupten könne wir wären für einander im Notfall da, werden auch niemals heiraten. danke für die antwort, hat mir sehr geholfen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Das ist eine andere Sache.

Du bist geschieden, es ist alles zwischen Dir und Deinem Ex geregelt. Er hat mit Dir, und wird mit Dir nie wieder etwas zu tun haben.
Wirst Du arbeitslos, gibt es arbeitslosengeld, und notfalls mußt Du selber sehen, wie Du klar kommst.

Hm.....eheähnlich würde ich das, was ich gelesen habe, Euch schon einstufen, immerhin unterstützt Du Deinen Freund. Aber egal, das war nicht die Frage, und wenn es drauf ankäme(das Du Hartz4 Empfängerin werden solltest)wird das Amt schon einstufen, ob eheähnlich oder nicht.

Dein Ex Mann jedoch ist raus aus allem.

Frohes neues!!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-324
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 9x hilfreich)

:) :):)

Angesichts einiger Fragen/Beiträge der jüngsten Vergangenheit hätte ich da mal ne Anregung für die Seiten hier: Ich bin für die Aufnahme eines neuen Smileys. Mir reichen die drei vorhandenen einfach nicht. Ich brauche ganz dringend einen „IchmachmirindieHosevorlachen“-Smiley, um meinen Gefühlen adäquat Ausdruck zu verleihen.

Nachtrag: Das war jetzt nicht auf deinen Beitrag bezogen, Merline.

-- Editiert von Michael29 am 02.01.2006 09:34:57

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
CoraSchmidt
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

das hatte ich erhofft, jedoch aus ein paar threads konnte ich heraus lesen, dass eben der ex partner plötzlich wieder ein thema wird. danke der antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-324
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 9x hilfreich)

Ja, das würde mich zur Abwechslung auch mal interessieren. Ist es möglich, dass man nach Jahren plötzlich doch wieder EU an seine Exe löhnen darf?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Nein Michael.....

mann ist raus dann aus seiner Pflicht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-324
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 9x hilfreich)

Merline, das hab ich aber auch anders gehört. Naja, ich wills dir gerne glauben.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

EU ist i.d.R. bei der Scheidung zu beantragen. Für später eintretende Krankheit, Arbeitslosigkeit etc. kann der Ex nicht verantwortlich gemacht werden. Es gibt auch die sogenannte "Unterhaltskette". Wurde die unterbrochen, kann i.d.R. der Unterhaltsanspruch nicht mehr aufleben.

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

für Michael29

<img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=287">

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

oder die hier: <img src=http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/o080.gif> <img src=http://www.cosgan.de/images/midi/frech/c035.gif> <img src=http://www.cosgan.de/images/midi/frech/k025.gif>

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

würde mich mal bitte jemand aufklären, wie man diese smilies macht ???

Vielen vielen Dank !!

Gruß Justice

-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Also fü die Smilies gibts so viele nette Seiten,
z.B. <a href="http://www.cosgan.de/smilie.php">Klick: Cosgan</a>.

Dort sucht man sich dann so ein nettes <img src=http://www.cosgan.de/images/midi/froehlich/a010.gif> aus, kopiert den Link (nur URL), der in der Zeile unten erscheint und fügt ihn hier mit dem HTML-Tag ein, die Zeile für das obige Smilie muss dann so aussehen:
< img src=http://www.cosgan.de/images/midi/froehlich/a010.gif > (ohne Leerzeichen vor bzw. hinter der Klammer, das Leerzeichen zwischen img und src ist zwingend erforderlich)

Bei anderen Seiten, z.B. <a href="http://www.my-smileys.de/">Klick: My-Smileys.de</a> kann man direkt den HTML-Code auswählen und den Link komplett hier reinkopieren.


-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

-- Editiert von kuschelbaerr am 02.01.2006 12:05:04

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Vielen dank für den Tip, werde das gleich probieren !!

-- Editiert von justice005 am 02.01.2006 12:21:09

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

<img src=http://www.cosgan.de/images/smilie/froehlich/e035.gif>

Hurra, es klappt!

-- Editiert von justice005 am 02.01.2006 12:20:10

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.054 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen