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Steht einem Arbeitnehmer Sonderurlaub für einen Umzug zu

Von Rechtsanwältin Natalie Boje
7.8.2012 | Ratgeber - Arbeitsrecht | 1523 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Arbeitnehmer, Sonderurlaub, Umzug, Anspruch, Tarifvertrag

Ein Blick in den Tarifvertrag kann helfen

Haben Sie sich schon mal gefragt, ob Sie Anspruch auf Sonderurlaub haben, weil Sie umziehen.

An erster Stelle sollten Sie ein Blick in Ihren Tarifvertrag werfen.

SEIT 2012 BEI 123RECHT.NET
Von Rechtsanwältin
Natalie Boje
Hamburg
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Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Jugendstrafrecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht
 Pers. Direktanfrage 

So regelt z.B. § 29 TöVD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst), dass den Angestellten bei Umzug aus betrieblichen oder dienstlichen Gründen einen Tag frei zugeben ist.

Sollte aber kein Tarifvertrag zur Anwendung kommen, könnte der Urlaubsanspruch explizit im Arbeitsvertrag geregelt sein. Der Arbeitnehmer kann sich dann direkt auf die arbeitsvertraglichen Bestimmungen berufen.

Sollte dies nicht im Arbeitsvertrag geregelt sein, könnte ein Anspruch auf Sonderurlaub aus einer betrieblichen Übung  bestehen. Ein solche wird angenommen, wenn der Arbeitgeber über einen gewissen Zeitraum Sonderurlaub genehmigt hat.

Im Gesetz ist ein Anspruch auf Sonderurlaub nicht explizit erwähnt. Jedoch hat sich bereits das Bundesarbeitsgericht damit beschäftigt (BAG Urteil vom 25.04.1960). Nach diesem Urteil besteht  ein solcher Anspruch, wenn der Umzug während der Arbeitszeit objektiv notwendig ist. Dies wird jedoch nur in Ausnahmefällen vorliegen. In der Regel wird der Angestellte keinen Anspruch auf Sonderurlaub haben.

Rechtsanwältin Natalie Boje

www.kanzleiboje.de
info@kanzleiboje.de
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