Erstmals ist in Deutschland ein Arbeitgeber aufgrund einer Wahrscheinlichkeitsrechnung wegen Diskriminierung einer Mitarbeiterin verurteilt worden. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin erklärte, es gehe davon aus, dass die Verwertungsgesellschaft GEMA die Frau aus diskriminierenden Gründen bei der Neubesetzung eines Direktorenpostens nicht berücksichtigt habe. Die Klägerin habe den statistischen Nachweis darüber erbracht, dass es kein Zufall sei, dass alle Führungspositionen mit Männern besetzt sind. Die GEMA sei den Gegenbeweis schuldig geblieben.
Das Unternehmen wurde zu einer Schadenersatzzahlung von 20.000 Euro plus einer Nachzahlung des bisherigen Verdienstausfalls in Höhe von 28.214,66 Euro sowie der Ausgleichszahlung der künftigen Gehaltsdifferenz verurteilt. Beide Seiten wollen gegen das Urteil vor dem Bundesarbeitsgericht Revision einlegen. Die Klägerin hatte Schadenersatz von mindestens 90.000 Euro gefordert.
Die GEMA hatte 2006 den Posten des Personaldirektors ohne jede Ausschreibung an einen Mann vergeben, der bis dahin die Personalabteilung des Unternehmens in München geleitet hatte. Dagegen klagte die Abteilungsleiterin der Personalabteilung in Berlin auf der Basis des damals neu erlassenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Die heute 47-jährige fühlte sich bei der Beförderung übergangen, weil sie sich als gleichrangig qualifiziert ansah und zudem länger als der Konkurrent im Unternehmen gearbeitet hatte.
Als ein Indiz für die Diskriminierung ließ die Klägerin ein mathematisches Gutachten anfertigen. Dieses ergab eine Wahrscheinlichkeit von unter einem Prozent für die Annahme, dass bei der GEMA aus reinem Zufall alle 16 Direktorenposten mit Männern besetzt sind, während der Frauenanteil im Unternehmen bei rund 85 Prozent liegt. Der Vorsitzende Richter, Joachim Klueß, sagte, die Klägerin habe damit den statistischen Nachweis erbracht, dass sie offenbar aufgrund einer Diskriminierung nicht befördert worden sei. Zudem seien bei der GEMA auch in der zweiten Führungsebene mit Ausnahme einer einzigen Frau nur Männer anzutreffen.
Es war das erste Mal, dass in Deutschland eine Klägerin aufgrund einer statistischen Wahrscheinlichkeitsberechnung recht bekam. In den USA sind diese Analysen ein gängiges Mittel, um Diskriminierungen zu belegen. Beide Seiten wollen vor dem Bundesarbeitsgericht in Revision gehen.
26. November 2008 - 18.49 Uhr
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