Starter Ticket DB gesperrt, "erwischt"

22. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
NukeDukem
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Starter Ticket DB gesperrt, "erwischt"

Guten Abend 123 Community, wurde heute beim schwarz fahren erwischt und muss logischer weise die 40€ zahlen ist auch kein Problem soweit. Allerdings nicht aufgrund der Tatsache das ich kein Ticket dabei hatte, sondern aufgrund der Tatsache das mein Starter Ticket abgelaufen und somit gesperrt war. Nun meinte der Kontrolleur nachdem er das Ticket eingezogen hatte das ich deswegen noch Post bekomme(Während dieser Aussage hat er mit dem Ticket in der Hand rumgefuchtelt). Meine Frage ist nun was er damit meint? Eine Mahnung oder eine Strafanzeige? Wenn es eine Anzeige ist was meint ihr kommt auf mich zu? Ärgerlich ist einfach nur das ich schlicht vergessen habe das es abgelaufen ist und ich es gewohnter Weise einfach vorzeigen. Dies war im übrigen das erste mal das ich schwarz gefahren bin (ungewollt) und auch vorbestraft bin ich noch nicht.

MfG NukeDukem

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7 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Damit dürfte er eine Strafanzeige meinen. Ohne einschlägige Vorbelastung besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, daß ein entsprechendes Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
NukeDukem
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Na ich hoffe es doch. Sollte es zu einer Strafanzeige und zu einer Anhörung bzw. Aussauge bei der Polizei kommen, wie versuche ich denen die Situation am besten zu erklären. Denn es war ja unbeabsichtigt dem Schaffner dieses ungültige Ticket zu zeigen. Wenn man das Ticket Tag für Tag vorzeigt entsteht eine gewisse Routine wie auch in diesem Fall. Ich habe es schlicht vergessen das es bereits ungültig ist. Natürlich schützt Dummheit vor Strafe nicht aber kein Mensch ist perfekt. Nur versuch das mal einem Schaffner zu erklären. Er hat mir garnicht erst zu gehört.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Ohne Ihre Lauterkeit infrage stellen zu wollen: Derlei hören Richter und Staatsanwälte oft und sie neigen eher nicht dazu, es nicht zu glauben. In diesem Fall wird ja, wie gesagt, eher nichts nachkommen - aber falls doch, sollten Sie nicht hoffen, mit den angeführten Argumenten einen Freispruch zu erreichen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
NukeDukem
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Nein, einen Freispruch nicht, aber eventuell eine Strafmilderung. Ich warte nun erstmal ab. Denn kommen wird denke ich auf jeden fall etwas, so launig wie der Schaffner war. Dann kann ich mich immer noch mit meinem Anwalt kurzschließen. Ich hoffe daraufhin einfach das das Verfahren eingestellt wird.


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#5
 Von 
NukeDukem
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Eine letzte Frage hätte ich aber noch. Sollte es Tatsächlich zu einer Verurteilung kommen, was denken Sie wäre in diesem Fall als Strafe an zu sehen? Ich denke an eine Geldstrafe. Sollte dies der Fall sein, können Sie mir ganz grob sagen in welchem Rahmen sich diese Geldstrafe bewegen wird?

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#7
 Von 
NukeDukem
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

@ Nachtflieger, das eTicket war ein Aboticket, das bedeutet es war kein Kauf eines normalen Tickets am Automat nötig, da ich ein Monatsbeitrag gezahlt habe und somit das Ticket dauerhaft gültig war. Was das Alter angeht, ich bin 21. Und warum sollte ich vorsätzlich in dieser Situation gehandelt haben? Hätte ich mich daran erinnert das dieses eTicket bereits abgelaufen ist, hätte ich es dem Schaffner nicht gezeigt. Ich hab es ihm also ungewollt im gesperrten Zustand vorgezeigt und das ist meiner Meinung nach kein vorsätzliches Handeln. Bereuen tue ich es natürlich denn jetzt hab ich wegen meiner Schusseligkeit den ganzen Ärger am Hals.

-- Editiert NukeDukem am 23.02.2013 09:08

-- Editiert NukeDukem am 23.02.2013 09:12

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