Starre Renovierungsklauseln

3. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Nauriel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Starre Renovierungsklauseln

Hallo,

ich ziehe demnächst mit meinem Freund zusammen und habe mir jetzt mal meinen alten Mietvertrag vorgenommen, da meine Vermietering darauf pocht, dass bei meinem Auszug alles "fristgerecht" renoviert wurde. Sie will notfalls auf ihr Recht pochen, welches ja auch im Vertrag steht. Ich bin vor 4,5 Jahren eingezogen, die Wohnung war damals komplett neu renoviert. Jetzt gibt es eben einen Schaden an der Tapete in der Küche, verursacht durch (von der Vermieterin beauftragten) Handwerkern, di vor einem Jahr das Haus von außen gedämmt haben. Die hatten nämlich "versehentlich" ein 10x15cm großes Loch in die Wand gemeißelt. Und dann gibt's da noch einen Flecken an der Decke im Flur verursacht durch einen Feuchtigkeitsschaden (schlecht gedämmtes Dach - wurde fachgerecht durch meine Vermieterin repariert. Beides also nicht meine Schuld.
In meinem Mietvertrag steht folgendes:
§ 14 Schönheitsreparaturen

1. Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit die Schönheitsreparaturen innerhalb der Mieträume auszuführen. Dazu gehören folgende Arbeiten: Das Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Innentüren, Fenster und Außentüren von innen, das Streichen der Heizkörper und Heizrohre sowie das Pflegen und Reinigen des Fußbodens (Teppichbodens).

2. Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen in Küchen, Bädern und Duschräumen alle drei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre, in sonstigen Räumen alle 7 Jahre fachgerecht auszuführen. Die maßgeblichen Fristen beginnen mit dem Beginn des Mietverhältnisses.

3. Endet das Mietverhältnis vor Ablauf des Fristenplans gemäß Ziff. 2 und gibt der Mieter die Wohnung nicht fachgerecht renoviert zurück, so ist der Mieter verpflichtet, aufgrund des eingeholten Kostenvoranschlags eines vom Vermieter ausgewählten Malerfachbetriebs zur Abgeltung der Renovierungspflicht folgende Zahlungen zu leisten: Liegen die Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 20% der Kosten des Kostenvoranschlags, liegen sie länger als 2 Jahre zurück 40%, liegen sie länger als 3 Jahre zurück 60%, liegen sie länger als 4 Jahre zurück 80%. Der Mieter ist berechtigt, zur Vermeidung der anteiligen Zahlungsverpflichtung die fachgerechte Renovierung selbst vorzunehmen.
Muss ich jetzt renovieren oder nicht? Was mache ich, wenn sich die Dame quer stellt? Mietverein?

-----------------
" "

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
IM_Christine
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 71x hilfreich)

Wenn Sie als aufmerksamer Mieter die Schäden nicht verursacht haben , dann werden Sie diese auch nicht reparieren. Warum soll der Mieter dem Vermieter das Haus sanieren?

Chr

-----------------
""

-- Editiert am 03.01.2011 13:31

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nauriel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Diese Schäden werde ich natürlich nicht beseitigen. Aber wie steht es um die Schönheitsreperaturen? Muss ich laut meinem Mietvertrag tätig werden, also tapezieren u.s.w. oder sind die Klauseln unwirksam?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Muss ich jetzt renovieren oder nicht?

Starre Klausel, also nicht renovieren und nicht zahlen.



quote:
Was mache ich, wenn sich die Dame quer stellt?

Nicht renovieren und nicht zahlen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nauriel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wie komme ich an die Kaution? Die will sie einbehalten für evtl. Handwerker.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2013 10:39:04
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 50x hilfreich)

musst nichts renovieren! verweise den vermieter auf entsprechende urteile. warte auf die kaution, ansonsten mahnbescheid einreichen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.050 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen