Starke Mängel hinterlassen!

24. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
DUSI
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)
Starke Mängel hinterlassen!

Hallo zusammen, nach über 12 Jahren ist unser Mieter ausgezogen und hat leider erhebliche Beschädigungen wie kaputtes Waschbecken, verkalkte Armaturen, kaputtes Laminat und sehr stark beschädigte Zimmertüren ( Macken wurden einfach mit Wandfarbe übergepinselt ), hinterlassen. Die Wohnung wurde nicht einmal in dieser Zeit renoviert!! Habe ich eine Chance, die Reparaturkosten wieder zu bekommen? Würde das nicht die Haftpflichtversicherung vom Mieter übernehmen??
Ich bin für jede Antwort dankbar!!!

-- Editier von DUSI am 24.07.2017 15:02

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29 Antworten
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#1
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Hallo,

ist die Wohnungsübergabe durch den Mieter an dich schon erfolgt und habt ihr ein Protokoll erstellt, dass der Mieter unterschrieben hat? Alles mit Fotos dokumentiert? oder wie ist der Stand der Dinge?

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Was steht im Mietvertrag zu den Schönheitsreparaturen und was steht in den Übergabeprotokollen zum Einzug bzw. zum Auszug? Wurde dem Mieter eine Frist zur Nachbesserung gesetzt (bei einigen Dingen nötig, bei anderen nicht)? Gibt es eine Kaution?

Unabhängig davon ist bei einem Austausch nur der Zeitwert zu ersetzen. Von daher die Frage, wie alt die Dinge waren?

Zitat (von DUSI):
Die Wohnung wurde nicht einmal in dieser Zeit renoviert!!
Echt ein Unding. Sollte wie so oft die Schönheitsreparaturenklausel unwirksam sein, wärest du als Vermieter dazu verpflichtet gewesen. Warum hast du das nicht gemacht?

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#3
 Von 
DUSI
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Mietvertrag wurde damals von meinem Schwiegervater gemacht.Ist einer von der Stadt gewesen. Es wurde nur angekreuzt, das Schönheitsreparaturen vom Mieter getragen werden. Mehr nicht.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von DUSI):
Der Mietvertrag wurde damals von meinem Schwiegervater gemacht.Ist einer von der Stadt gewesen. Es wurde nur angekreuzt, das Schönheitsreparaturen vom Mieter getragen werden. Mehr nicht.
Damit kann keiner hier etwas anfangen. Wir fragen hier nicht aus purer Neugier, die Fragen haben einen Sinn. Wenn du die Fragen nicht beantworten willst, so kann ich das verstehen. Nur wirst du hier dann keine hilfreichen Antworten erwarten können. Dann musst du dich entweder selber durchkämpfen oder einen Fachmann (sprich Anwalt für Mietrecht) aufsuchen.

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#5
 Von 
DUSI
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

Protokoll wurde nicht gemacht! Blöd von mir, weis ich selber. Habe die Schäden erst im Nachhinein entdeckt, da ich bei der Schlüsselübergabe nicht dabei war. Haben ein sehr gutes Verhältnis zum Mieter gehabt und haben es immer noch. Wollte mich vorab informieren, bevor ich mit ihm spreche. Würde das denn die Haftpflicht von ihm übernehmen??

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#6
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Wer war denn dabei? und wurde da irgendwas vereinbart, besprochen?
bei übermalten Türen kann man ja schlecht von versteckten Mängeln reden..

Grundsätzlich kannst du jetzt noch ein Protokoll mit allen mängeln anfertigen inkl. Fotos und dann den Mieter auffordern, dass
a) seiner Haftpflicht zu melden (da kommt es drauf an, ob er eine hat, die Mietsachen einschließt)
b) das selbst in ordnung zu bringen
c) zahlen

Wenn er nicht zahlt, oder die Haftpflicht eintritt ist halt blöd für dich.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#7
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Seltsam - selbst wenn Mieter hier aus Unwissenheit gleich Betrug schreien oder immer wieder von "seltsamen" Betriebskosten sprechen, obwohl eine Umlage völlig zu recht erfolgt, sind die Reaktionen nicht so harsch.

@DUSI:
Deine Renovierungsbemerkung kommt hier (bei manchen) so schlecht an, weil die Renovierungen (Schönheitsreparaturen) nach [link=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__535.html]BGB § 535 [/link] eigentlich dem Vermieter obliegen und diese nur unter bestimmten, inzwischen sehr stark eingeschränken Rahmenbedingungen auf den Mieter übertragen werden können. ;)
"eigentlich" weil sowohl bei den Mietpreisen am freien Wohnungsmarkt als auch in Mietpreisspiegeln davon ausgegangen wird, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen trägt

Ansonsten muss grundsätzlich unterschieden werden:
- Abnutzungen/Verschlechterungen aus vertragsgemäßer, üblicher Wohnnutzung muss der Vermieter entschädigungslos hinnehmen, gelten nach § 538 BGB als mit der Miete abgegolten)
- was drüber hinausgeht muss der Mieter ersetzen (Zeitwertentschädigung), wobei die Abgrenzung nicht immer einfach ist und wobei auch hier bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden müssen.

Von daher: erst einmal bequem setzen und ganz tief Luft holen.

Der Zeitwert richtet sich nach der üblichen Lebensdauer, wobei diese bei Mietrechtsurteilen i.d.R. erheblich geringer sind als nach Herstellerangaben bei einer Abnutzung durch normale Leute = Selbstnutzer
Beispiel:
Laminat = übliche Lebensdauer bei Mietnutzung 12 Jahre bei mittlerer Qualität
Der Mieter hat 12 Jahre gewohnt. Das Laminat hat bei Mietende also einen Zeitwert von Null Euro.
Wäre das Laminat nur 10 Jahre alt, dann wäre die Rechnung z.B.: 4000 Euro Neukosten * 2/12 = 666,67 Euro Zeitwertersatzanspruch

Hier findest du weitere Erläuterungen und typische "übliche Lebensdauer"-Angaben
https://www.promietrecht.de/Schaden/Abwehr-von-Forderungen/Tabelle-wirtschaftliche-Lebensdauer-Schadenersatz-bei-Neu-fuer-Alt-E2569.htm

Ob das eine Haftpflichtversicherung des Mieters übernehmen würde, das kann dir egal sein. Zum Glück, denn die wird i.d.R. nicht zahlen, wenn der Mieter seine Obliegenheiten als Versicherungsnehmer verletzt hat und den Schaden nicht unverzüglich/zeitnah gemeldet hat.

Kalk bekommst du übrigens i.d.R. mit Zitronensäure oder Essigessenz ganz prima weg.

Aber beantworte bitte erst einmal die Fragen oder informier dich anderweitig, bevor du irgendetwas veränderst, denn
- eine unterlassene Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung kann auch eigentlich bestehende Ersatzansprüche schon wieder zunichte machen), und
- selbst der Mustermietvertrag des Bundesjustizministeriums von 1976 ist hinsichtlich Schönheitsreparaturen heutzutage ein Unding!!!
https://www.schneideranwaelte.de/mietrecht/mustermietvertrag-des-bundesjustizministeriums-7-ist-unwirksam/
Es ist auf nichts mehr wirklich verlass und man muss immer ganz genau schauen, ob die Schönheitsreparaturen wirksam vereinbart wurden

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

@Lolle

netter Post, ich mag Ihren Sinn von Humor :-) ... leider kann ich Ihnen (diesmal) nicht zustimmen.

#3

Zitat:
Es wurde nur angekreuzt, das Schönheitsreparaturen vom Mieter getragen werden. Mehr nicht.


Wäre ausreichend, denn

Zitat:
Enthält der Mietvertrag eine wirksame Renovierungsklausel, ist der Vermieter von der Renovierungspflicht frei und der Mieter muss die Schönheitsreparaturen ausführen.

Beispiel:

„Der Mieter hat die Schönheitsreparaturen zu tragen."

Die Klausel „Die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der Mieter" ist dem BGH zufolge ebenso zu verstehen. Auch nach dieser Klausel ist der Mieter nicht nur zur Kostentragung, sondern zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet (und berechtigt).

Allerdings ist die Übertragung der Renovierungspflicht per Formularklausel nur wirksam, wenn

die Wohnung renoviert übergeben wird oder
die Wohnung zwar unrenoviert übergeben, dem Mieter aber ein angemessener Ausgleich gewährt wird.

Das hat der BGH im März 2015 entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben. Zuvor hielten es die Bundesrichter für möglich, auch dem Mieter einer unrenoviert übergebenen Wohnung ohne Weiteres die Schönheitsreparaturen zu übertragen.


https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/schoenheitsreparaturen/uebertragung-auf-den-mieter_258_142030.html

Wenn die Wohnung bei Anmietung renoviert war, dürfte also die Klausel OK sein und greifen.

Bezgl. der Haftpflicht soll das nicht Ihre Sorge sein, der Mieter hat sich darum zu kümmern.

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#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Seltsam - selbst wenn Mieter hier aus Unwissenheit gleich Betrug schreien oder immer wieder von "seltsamen" Betriebskosten sprechen, obwohl eine Umlage völlig zu recht erfolgt, sind die Reaktionen nicht so harsch.

Naja, ich habe glaube ich durchaus sinnvolle Fragen gestellt und eine mehr oder weniger nichtsagende Antwort bekommen. Daher die angespannte Reaktion meinerseits. Alle Eventualitäten durchgehen fand ich zu aufwändig, deine Geduld ist da sehr bemerkenswert. Bezüglich Schönheitsreparaturen ärgern mich schlicht die "üblichen" Fristenpläne und daran geknüpfte Erwartungen. Ich kenne genug Wohnungen, die auch nach 12 Jahren noch absolut akzeptabel aussehen. Und letztlich muss ja auch der Mieter darin wohnen und in der Wohnung leben. Solange nicht die Substanz der Wohnung irgendwie angegriffen wird, sollte man meiner Meinung nach den Mieter selber entscheiden lassen, was er wann renovieren möchte.

@ DUSI: Offenbar ist Lolle der Meinung, meine Postings wären zu harsch gewesen. Sofern du dies auch so aufgefasst hast, tut es mir leid. Das ändert aber nichts daran, dass ohne weitere Informationen keine sinnvolle Einschätzung möglich ist. Ich stimme jedoch Lolle zu, dass eine Haftpflichtversicherung in aller Regel nicht zahlen wird.

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#10
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):


Bezgl. der Haftpflicht soll das nicht Ihre Sorge sein, der Mieter hat sich darum zu kümmern.


Ich halte gerade die Haftpflicht (in diesem Fall) für ein Problem (wenn es eine gibt).

Übergabeprotokoll und Fotos vom Einzug gibt's bestimmt auch nicht.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#11
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Wenn die Wohnung bei Anmietung renoviert war, dürfte also die Klausel OK sein und greifen.
Irgendwo muss mindestens stehen, was denn nun Schönheitsreparaturen sind und das muss natürlich auch passen. Und es darf nicht irgendwo anders z.B. eine Endrenovierungsklausel vorhanden sein. Auch bin ich mir nicht sicher, ob Quotenabgeltungsklauseln, die ja inzwischen komplett ungültig sind, die eigentlichen Schönheitsreparaturenklauseln ungültig machen.

Kurzum: Ob die Klausel gültig ist, kann aktuell noch niemand entscheiden.

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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

@cauchy

Zitat:

Kurzum: Ob die Klausel gültig ist, kann aktuell noch niemand entscheiden.


Nun zum einen wird das eh nicht hier im Forum entschieden, sondern - wenn Entscheidung - durch ein Gericht und zum anderen ist das hier ein Meinungsforum und ich behalte mir vor in diesem Fall eine eigene Meinung zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
DUSI
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

Na super! Bekomme immer mehr das Gefühl, das ein Vermieter keine Rechte mehr hat und alles hinnehmen mus. Man sollte sich echt überlegen, ob man noch Mietraum zur Verfügung stellt. Lieber leer stehenden lassen, dann hat man kein Ärger.
Aber erstmal vielen Dank für die Antworten, das muss ich erstmal sacken lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

@DUSI

Natürlich hat der Vermieter Rechte, doch die wurden stark eingeschränkt und dafür die Rechte der Mieter gestärkt.

Um überhaupt einen Diskussionsrahmen zu haben benötigt man den genauen Wortlaut der Klausel im Mietvertrag, da wäre es am besten, diese hier mal einzusetzen (per LINK), wichtig ist die gesamte Klausel einzuscannen und nicht nur den Teil, wo das Kreuzerl gemacht wurde.

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#15
 Von 
DUSI
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider fehlt mir die zweite Seite vom Vertrag! Wieder Pech gehabt.

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#16
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Natürlich hat der Vermieter Rechte, doch die wurden stark eingeschränkt und dafür die Rechte der Mieter gestärkt.
Das ist hier doch gar nicht das Thema. Jeder muss vor Gericht Beweise für seine Behauptungen liefern. Egal ob Mieter oder Vermieter oder ganz wer anderes. Hier behauptet ein Vermieter, dass der Mieter Schäden hinterlassen hat und vertragliche Verpflichtungen nicht erfüllt hat. Und das muss er halt beweisen.

Bei Beschädigungen geht dies normalerweise so, dass das Protokoll vom Einzug mit dem vom Auszug verglichen wird. Wenn beim Einzug das Waschbecken in Ordnung war und beim Auszug nicht, dann ist das schonmal ein Beweis, dass es während der Mietzeit kaputt gegangen ist. Das geht hier offenbar nicht. Wenn man dem Schaden nicht ansehen kann, dass er erst kürzlich entstanden ist, dann wird's halt schwierig. Das alleine würde im übrigen noch nicht reichen. Es muss noch Schadenshöhe und der nicht-vertragsgemäßer Gebrauch bewiesen werden. Wobei das normalerweise irgendwie gelingen sollte.

Analog das ganze mit den Schönheitsreparaturen. Aus dem Gesetz folgt, dass der Vermieter Schäden durch vertragsgemäßen Gebrauch beheben muss. Alles andere muss der Vermieter beweisen und mit einem halben Mietvertrag wird auch das schwierig.

Das heißt ja aber nicht, dass der Vermieter es nicht probieren kann. Er kann den Ex-Mieter immernoch fragen. Vielleicht gibt er ja den Rest des Mietvertrages raus oder er bestätigt, dass er das Waschbecken kaputt gemacht hat. Es gibt ja auch ehrliche Mieter. Und natürlich gibt's auch dämliche Mieter, die sich aus Versehen um Kopf und Kragen reden.

Zitat (von DUSI):
Man sollte sich echt überlegen, ob man noch Mietraum zur Verfügung stellt. Lieber leer stehenden lassen, dann hat man kein Ärger.
Lass mal die Kirche im Dorf. 12 Jahre lang hat der Mieter Miete gezahlt. Rechne dir mal aus, was das in Summe gebracht hat. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die jetzt aufkommenden Kosten nur annähernd in diese Richtung kommen.

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#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von DUSI):
Leider fehlt mir die zweite Seite vom Vertrag! Wieder Pech gehabt.


Nun, da es ein Formular war, hat evtl. der Herr Schwiegervater eine Idee, wie man an eine zweite Seite kommmen kann? Es geht ja nur darum zu sehen, was da von Anfang an gedruckt war.

@cauchy

Sie können das evtl. nicht verstehen, aber auch wir haben öfter mit dem Gedanken gespielt eine Mietsache "still zu legen", besser das, als den Ärger. Was nützen denn die Mieteinnahmen (die ja auch versteuert werden). welche bei nur einer Wohnung dann auch nicht die Welt sein dürften, wenn man alle 10 Jahre das Ding sanieren muss. Wo ist denn da noch das Geschäft?



-- Editiert von AltesHaus am 24.07.2017 19:22

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Sie können das evtl. nicht verstehen, aber auch wir haben öfter mit dem Gedanken gespielt eine Mietsache "still zu legen", besser das,
Es gibt Vermieter, bei denen ich das absolut verstehen kann. So ein Mietnomade kann in relativ kurzer Zeit einen Schaden im 4-5 stelligen Bereich produzieren. Und da wird einem Vermieter sicherlich die Lust am Vermieten vergehen. Nur sind wir hier doch weit davon weg. Bevor der Vermieter hier die Welt verflucht, soll er sich das einfach mal durchrechnen. Dann bekommt er hoffentlich einen etwas anderen Blick auf zumindest dieses Mietverhältnis.

Wobei jeder Mieterwechsel ja ein Anlass sein kann, über einen Verkauf nachzudenken.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat:
Wobei jeder Mieterwechsel ja ein Anlass sein kann, über einen Verkauf nachzudenken.


Nun ja, Mietnomaden können jeden treffen, aber auch so ein Mieter wie hier kann ein großes Loch in die Tasche reißen.

Der nächste MV soltle von einem Fachmann zumindest geprüft werden, lieber dies investieren, als nochmal so ein Desaster erleben.

@TE
Aber ganz ehrlich, nach 12 Jahren sollte ein neuer WC-Topf und ein neues Waschbecken nebst Armaturen) drin sein, und auch die Badewann (oder Dusche) hätte zumindest eine neue Beschichtung verdient, wobei man sich hier die Frage stellen sollte, ob man diese nicht auch austauscht (wenn zu sehr in Mitleidenschaft gezogen).

WC-Töpfe tauschen wir bei Mieterwechsel grundsätzlich aus, bei solch langen Mietzeiten auch alles andere.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
WC-Töpfe tauschen wir bei Mieterwechsel grundsätzlich aus, bei solch langen Mietzeiten auch alles andere.

Wenn es 30€ Teile aus dem Baumarkt sind, spielt es keine Rolle, die von Villeroy und Boch wohl kaum.
Es hängt wohl eher vom Ausstattungsstandard ab, wer hochwertige Ausstattung verbaut, hat auch nach 20 Jahren bei bestimmungsgemäßem Gebrauch einen Zustand wie neu.
Zitat (von DUSI):
Na super! Bekomme immer mehr das Gefühl, das ein Vermieter keine Rechte mehr hat und alles hinnehmen mus. Man sollte sich echt überlegen, ob man noch Mietraum zur Verfügung stellt. Lieber leer stehenden lassen, dann hat man kein Ärger.

Auf jeden Fall geht es heute nicht ohne einen Rechtsschutz. Und wenn der Vorhanden ist, dann sollte man nicht Rat im Forum für Laien suchen, sondern sich gleich mit dem Fachmann vor Ort beraten.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat:
Wenn es 30€ Teile aus dem Baumarkt sind, spielt es keine Rolle, die von Villeroy und Boch wohl kaum.


Guter Standard auch von Villeroy gibt es schon ab 100 €, aber das sollte dann auch schon drin sein, nach solch einer langen Mietzeit.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von DUSI):
Na super! Bekomme immer mehr das Gefühl, das ein Vermieter keine Rechte mehr hat und alles hinnehmen mus. Man sollte sich echt überlegen, ob man noch Mietraum zur Verfügung stellt. Lieber leer stehenden lassen, dann hat man kein Ärger.
Aber erstmal vielen Dank für die Antworten, das muss ich erstmal sacken lassen.


Ich kenne inzwischen viele Vermieter, die ebenso denken - und manche, die gehäuft ziemliche Reinfälle erlebt haben, kann ich auch verstehen.
Aber man muss ggf. auch seine falschen Vorstellungen korrigieren.
Von dem, was von den Mieteinnahmen nach Abzug der Steuern übrig bleibt, muss man halt auch regelmäßig etwas zurücklegen, für die erforderlichen Instandhaltungen, die einfach von Zeit zu Zeit anfallen (das sind halt leider mehr als man anfangs denkt) und auch für das Risiko (z.B. Mietnomaden oder Zahlungsausfälle).
Außerdem kostet häufig das tatsächliche Durchsetzen von Ansprüchen, das Beibringen der Beweise, das Einhalten der Formalitäten manchmal mehr Zeit und Nerven, als die Sache in Geld wert ist - erst recht wenn man für jede Kleinigkeit einen Anwalt braucht.

@cauchy
Für mich klang die Frage schon sehr nach "unerfahrenem Vermieter" - daher auch meine Geduld ;)
Das war nicht gegen dich gerichtet.

@DUSI
Auch in Anbetracht der langen Mietzeitdauer würde ich mich auf die echten Schäden (Ersatzforderungen gegenüber dem Mieter) und das Notwendigste beschränken (Fussbodenbelag) und zukünftig die Wohnung nur noch unrenoviert vermieten, d.h. zum Selbsttapezieren. Das ist sicher auch vom örtlichen Mietwohnungsmarkt abhängig, aber bei uns funktioniert das seit Jahren problemlos - es dekoriert doch heutzutage eh' jeder Mieter seine Wohnung nach seinem Geschmack (Tapete, Wandfarbe) und so muss der Vermieter nicht vorleisten für eine schön hergerichtete Wohnung und man erspart sich und dem Mieter beim Mietende das dann immer wieder leidige Thema Schönheitsreparaturen.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Seltsam - selbst wenn Mieter hier aus Unwissenheit gleich Betrug schreien oder immer wieder von "seltsamen" Betriebskosten sprechen, obwohl eine Umlage völlig zu recht erfolgt, sind die Reaktionen nicht so harsch.

@DUSI:
Deine Renovierungsbemerkung kommt hier (bei manchen) so schlecht an, weil die Renovierungen (Schönheitsreparaturen) nach [link=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__535.html]BGB § 535 [/link] eigentlich dem Vermieter obliegen und diese nur unter bestimmten, inzwischen sehr stark eingeschränken Rahmenbedingungen auf den Mieter übertragen werden können. ;)
"eigentlich" weil sowohl bei den Mietpreisen am freien Wohnungsmarkt als auch in Mietpreisspiegeln davon ausgegangen wird, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen trägt



Sorry, aber was schreibst du für einen Unsinn?! Das kann nur von einem Vermieter kommen.

Da kann ich nur den Kopf schütteln.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
@cauchy
Zitat:

Kurzum: Ob die Klausel gültig ist, kann aktuell noch niemand entscheiden.


Nun zum einen wird das eh nicht hier im Forum entschieden, sondern - wenn Entscheidung - durch ein Gericht und zum anderen ist das hier ein Meinungsforum und ich behalte mir vor in diesem Fall eine eigene Meinung zu haben.


Die wie so oft auch falsch ist, was cauchy oft genug bewiesen hat...Mit dem Alter wird man ja sturer. :devil:

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von DUSI):
Na super! Bekomme immer mehr das Gefühl, das ein Vermieter keine Rechte mehr hat und alles hinnehmen mus. Man sollte sich echt überlegen, ob man noch Mietraum zur Verfügung stellt. Lieber leer stehenden lassen, dann hat man kein Ärger.
Aber erstmal vielen Dank für die Antworten, das muss ich erstmal sacken lassen.


Weswegen bekommst du Miete? :???:

Habe noch nie gelesen, dass im Hotel jemand die Renovierung als Gast durchführen muss...

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
@DUSI

Natürlich hat der Vermieter Rechte, doch die wurden stark eingeschränkt und dafür die Rechte der Mieter gestärkt.

Um überhaupt einen Diskussionsrahmen zu haben benötigt man den genauen Wortlaut der Klausel im Mietvertrag, da wäre es am besten, diese hier mal einzusetzen (per LINK), wichtig ist die gesamte Klausel einzuscannen und nicht nur den Teil, wo das Kreuzerl gemacht wurde.


:devil:

Liegt wohl daran, dass zu viele Vermieter der Meinung waren nach Gutsherrenmenthalität den Mietern alle Rechts abzunehmen.

Statistiken belegen auch, dass die meisten Klage von Mietern kommen - nicht von Vermietern...

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von DUSI):
Leider fehlt mir die zweite Seite vom Vertrag! Wieder Pech gehabt.


Nun, da es ein Formular war, hat evtl. der Herr Schwiegervater eine Idee, wie man an eine zweite Seite kommmen kann? Es geht ja nur darum zu sehen, was da von Anfang an gedruckt war.

@cauchy

Sie können das evtl. nicht verstehen, aber auch wir haben öfter mit dem Gedanken gespielt eine Mietsache "still zu legen", besser das, als den Ärger. Was nützen denn die Mieteinnahmen (die ja auch versteuert werden). welche bei nur einer Wohnung dann auch nicht die Welt sein dürften, wenn man alle 10 Jahre das Ding sanieren muss. Wo ist denn da noch das Geschäft?



-- Editiert von AltesHaus am 24.07.2017 19:22


Aus den Steuern, die du bezahlst, hast auch du eine Strasse, die befahren werden kann und die Kinder eine Schulausbildung.

Also wirklich; die Argumente werden immer verrückter.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat:
Wobei jeder Mieterwechsel ja ein Anlass sein kann, über einen Verkauf nachzudenken.


Nun ja, Mietnomaden können jeden treffen, aber auch so ein Mieter wie hier kann ein großes Loch in die Tasche reißen.

Der nächste MV soltle von einem Fachmann zumindest geprüft werden, lieber dies investieren, als nochmal so ein Desaster erleben.

@TE
Aber ganz ehrlich, nach 12 Jahren sollte ein neuer WC-Topf und ein neues Waschbecken nebst Armaturen) drin sein, und auch die Badewann (oder Dusche) hätte zumindest eine neue Beschichtung verdient, wobei man sich hier die Frage stellen sollte, ob man diese nicht auch austauscht (wenn zu sehr in Mitleidenschaft gezogen).

WC-Töpfe tauschen wir bei Mieterwechsel grundsätzlich aus, bei solch langen Mietzeiten auch alles andere.


Witzig; erst wird dagegen argumentiert, und jetzt ist es drin?!

Also diese Meinungsschwankungen...

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

- unwichtig -

-- Editiert von AltesHaus am 25.07.2017 10:38

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