Stalking durch Nachbar

2. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
ks-schnecke
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 54x hilfreich)
Stalking durch Nachbar

Hi Leute,

frohes, gesundes und glückliches neues Jahr erstmal!!!

Ich habe heute mal eine Frage, weil ich vor (meiner) Frage stehe, ob ich den zivilrechtlichen Weg beschreite.

Kurzgeschichte: Ich wohne seit mehr als 5 Jahren in meiner Wohnung, die ich ganz toll finde und aus der ich nicht wegziehen möchte. Derzeit zumindest gibt es keinen Grund dafür. Seit ich dort wohne, ist ein Mann aus dem Haus hinter mir her. Zuerst war es immer nur ein kurzer Gruß, sozusagen Guten Tag, guten Weg. Im Sommer 2003 hatte ich dann immer Schokolade in meinem Briefkasten und ähnlichen krams, dann kam der erste Brief. Auf ein kurzes persönliches Gespräch, in dem ich höflich, aber bestimmt mein Desinteresse klarmachte, folgten weitere, bis irgendwann mein Vater vor seiner Tür stand und Klartext sprach. Wirklich nur sprach. :-) Dann folgten Störanrufe, bis ich mir eine Geheimnummer zulegte. Es war klar, wer der Anrufer war. Ich lud ihn dann vor die Hausverwaltung und hatte ne Weile Ruhe. Das übliche Hinterherspionieren, hinterherhupen oder -pfeifen, da hatte ich mich mittlerweile dran gewöhnt. 2004 erzählte mir dann eine Frau aus meinem haus, dass er sie ständig nach mir ausfragt und (auch wenn er bei ihr ist) zur Wohnungstür läuft und lauscht, wenn ich die Treppe hochgehe. Dieses Jahr (falsch, Ende letztes Jahr... wir haben ja schon 2006) kam dann dazu, dass ich immer mal wieder Zeitungen mit ausschließlich sexuellem Inhalt in meinem Briefkasten finde. Ich hab´s getestet (einmal eine der zeitungen zurück in seinen BK getan; prompt hatte ich sie nächsten Tag wieder). Nix gegen den Playboy, der ist gut gemacht, aber das sind andere Zeitschriften, mit rein billigen Darstellungen und ich glaube sogar Text. *zwinker*

Also bisher nichts wirklich ernsthaftes wie ein Messer im Autoreifen oder im leib, aber ES NERVT TIERISCH! Und ich kann mich nicht wehren. Und die Polizei kann nix machen, sagen die jedenfalls.

Stimmt das? Und hat jemand ne Ahnung, ob eine einstweilige Verfügung bei dem Sachverhalt was bringt? Welche Möglichkeuten gibt es sonst, da die Jungs auf Bundesebene sich mit dem Stalkergesetz ja Zeit lassen... *schnüff*

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12318.02.2010 17:24:35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 57x hilfreich)

Ein gutes und gesundes Neues Jahr zurück!

Das die netten Herren der Polizei nichts machen können, ist klar ist nunmal so in Deutschland, dass erst etwas passieren muss bevor man handeln kann. Also würde ich beim Amtsgericht eine Verfügung erwirken lassen, dass er diese Handlungen zu unterlassen hat und sollte er sich dennoch nicht daran halten, wird ein Ordnungsgeld ersatzweise Ordnungshaft angewendet. Falls Rechtschutz besteht, könnte man auch einen Anwalt die Verfügung beim Amtsgericht erwirken lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Thabea
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)

Eine einstweilige Verfügung nach § 1 Gewaltschutzgesetz wäre eine Maßnahme, nach der man bei Verstößen nicht nur Ordnungsgeld/Ordnungshaft beantragen könnte, sondern sich der Täter darüber hinaus auch nach § 4 GewSchG strafbar machen würde.

Allerdings setzt eine gerichtliche Eilentscheidung eine besondere Dringlichkeit des Falles voraus. Wenn ich mir ks-schnecke`s frühere Postings anschaue, war das Thema bereits 2003 abgehakt. Dann war es 2004 ebenfalls eine abgeschlossene Begebenheit der Vergangenheit. Und wieder ein Jahr später kleckert noch etwas nach. Das ruft eher nach einer ersatzweisen Unterlassungsklage, wenn überhaupt.

In beiden Verfahren sollten dann aber handfeste Beweise für die Belästigungen (und nicht nur 3 pro Jahr oder Vermutungen) vorliegen. Bei der Beantragung einer EV genügt zwar die Glaubhaftmachung, aber auch hier sind letztendlich Beweise nötig um eine mögliche Hauptverhandlung zu überstehen.

@ ks-schnecke: Wieviele nachweisbare Kontaktaufnahmen gegen Ihren Willen gibt es denn z.B. in den letzten drei Monaten? Was macht der Nachbar noch, außer mal eine Porno-Zeitung in den Briefkasten zu werfen?

Wenn diese Beeinträchtigungen so massiv sind, dann hätte ich schon vor Jahren etwas dagegen unternommen oder wäre schon längst weggezogen. Diese Frage wird sich wahrscheinlich auch ein Richter stellen.

Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, ich will damit nicht das Problem herunterspielen, es ist nur die Frage, inwieweit ihr Leben dadurch beeinträchtigt ist oder ob es einfach nur nervt und die Zeitschriften einfach im Altpapierkontainer landen könnten. UND wie gut Sie das einem Richter vermitteln können bzw. wie der die Situation beurteilen mag.

quote:<hr size=1 noshade>Und hat jemand ne Ahnung, ob eine einstweilige Verfügung bei dem Sachverhalt was bringt? <hr size=1 noshade>
Nach der Studie des ifb Bamberg im Auftrag des BMJ halten sich 2/3 der Täter an keine EV. :(

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ks-schnecke
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 54x hilfreich)

Liebe Thabea,

genau darum geht´s doch: Warum soll ICH, die sich friedlich verhält, wegziehen? Grundsätzlich soll es doch heißen: Täter geht, Opfer bleibt, oder? Klar, das wäre die einfachste Variante, was aber ist, wenn der Typ mich neu aufspürt, ziehe ich dann wieder weg? Oder wenn nach mir wieder eine junge Frau in meine Wohnung zieht, muss die dann auch wegziehen, wenn der sie belästigt?

Ja, primär nervt es, was der Typ macht. Er beeinträchtigt mich in meiner Lebensfreude. Das klingt jetzt simpel, aber seitdem das ganze so ist, vermeide ich bestimmte Sachen, um ihm nicht zu begegnen oder so. Und allein, dass er das erreicht, ist schlimm genug. Wieviele Sachen passiert sind? Na, wir sind jetzt nach 2,5 Jahren mit Arial Schriftgröße 10 am Ende von Din A4-Seite 5 angelangt. Ich notiere alles, jeden falschen Kucker sozusagen, mit Datum, Uhrzeit, Zeugen. Hinterherpfeifen, Anklingeln, Briefe, Geschenke, Hinterherspionieren, Leute ausfragen, mich zuparken... alles so nette Spielchen. Und natürlich bin ich froh, dass es bisher nicht mehr ist. Ich habe genug vom harten und exzessiven Stalking gelesen, um das zu wissen. Aber es kann doch auch nicht sein, dass dieser Mann mich belästigen darf, wie er bzw. sein kleiner Freund gerade lustig sind, oder?

Ich kann in dieser Situation wirklich jeden Amokläufer verstehen. Und glauben Sie mir, liebe Thabea, diverse Polizisten teilen meine Meinung. Nicht, dass ich Körperverletzung gutheißen würde. Aber man kommt auf so nette Gedanken a la mal einen Skorpion in seinen Briefkasten werfen... Nein, ich werde mich trotzdem weiterhin lieb und nett verhalten, keine Angst.

Und dass sich die meisten durch eine EV nicht abhalten lassen, hab ich mir bereits gedacht bzw gelesen. Meiner hat sich ja auch durch eine Abmahnung der Hausverwaltung (mdl u schriftl) nicht beeindrucken lassen...

Danke trotzdem für die Hinweise!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

bitte lesen Sie sich meinen Rechtsartikel über 'Stalking' hier bei 123recht.net durch:

http://www.123recht.net/article.asp?a=12501

Dieser wird Sie umfassend informieren.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dumbele
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 118x hilfreich)

Ich würde ihm mal ordentlich eine migeben in Form einer Strafanzeige. Das Einwerfen von Pornomagazinen in den Briefkasten ist einedeutig ein Verstoß nach § 184 (1) Nr. 6 StGB und zudem eine Beleidigung. Sie geben der Polizei nun eine Grundlage zu handeln und schaffen sich Vorteile in einem evtl. Zivilprozess.

Viel Glück und mfG

-- Editiert von Dumbele am 04.01.2006 17:26:30

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.070 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen