Ständig für Chef erreichbar?

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Erreichbarkeit, Rufbereitschaft, Handy, Arbeitshandy
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Fragen und Antworten zur ständigen Rufbereitschaft und Arbeitshandy

Frage: Ich bin IT-Spezialist und will zu einem neuen Unternehmen wechseln. Da ich dort das gesamte Computersystem auf Vordermann bringen soll, verlangt mein neuer Chef ständige Erreichbarkeit von mir - auch nachts. Ist das erlaubt?

123recht.de: Prinzipiell kann eine ständige Rufbereitschaft vertraglich vereinbart werden. Sollten nächtliche Anrufe der Firma aber zur Regel werden, ist das eine zu große Beeinträchtigung ihres Privatlebens. Dies müssen Sie dann nicht hinnehmen. Achten Sie darauf, dass die vereinbarte Rufbereitschaft angemessen bezahlt wird. Entweder durch ein entsprechend hohes Grundgehalt oder eine anständige Pauschale.

Von 123recht

Frage: Kann ich für die Rufbereitschaft ein Arbeitshandy verlangen?

123recht.de: Nein, hier reicht Ihr eigenes Handy, über das Sie ständig verfügbar sind. Wenn Sie allerdings auch Ihre Mails regelmäßig außerhalb der Bürozeiten abrufen sollen, dann sollten Sie auf ein entsprechendes Gerät mit entsprechender Flat bestehen. Hie kann Ihr Arbeitgeber nicht erwarten, dass Sie sich dafür extra ein eigenes Smartphone oder ähnliches anschaffen.

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