Ständig Beschwerden

20. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Wir.zu.viert
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ständig Beschwerden

Hallo zusammen. Familie A wohnt seit 5,4 Jahren in einer Doppelhaushälfe. Die andere Hälfte wurde an Familie B zunächst vermietet und anschließend verkauft. Familie B wohnt seit 2,4 Jahren dort. Im August 2016 hat Familie B versucht den Vermieter von Familie A dazu zu bringen die Haushälfte zu verkaufen. Ohne Erfolg. Seitdem kommen regelmäßige Beschwerden über Familie A. Angeblich wären die Kinder zu laut, Waschmaschine und Trockner laufen nachts. Die Kinder würden die Treppen hinunter hüpfen und in der Mittagsruhe so laut sein das alle Nachbarn rein gehen müssen. Es kamen bis dato 3 Beschwerden. Der Vermieter von Familie A glaubt nicht daran das man nie Geräte hört, da man die in der eigenen Wohnung schon kaum hört. Familie B hat sich auch bereits ans ordnungsamt gewandt, ohne Erfolg. Es wird behauptet das Familie A das absichtlich machen würde und das man sich der Sache sehr sicher wäre und doch nun nach 3 Beschwerden die fristlose Kündigung erfolgen müsste. Die Kinder der Familie A sind nicht übermäßig laut. Es kann nicht zu hören sein wenn eine Treppe aus stein hoch gelaufen wird.
Seitdem der Verkauf nicht geklappt hat, ist das die reinste Schikane. Eine Abmahnung vom Vermieter wurde nicht gemacht.
Was kann man denn da tun? Familie A tut schon alles um möglichst ruhig zu sein damit Familie B nicht wieder einen Grund hat sich aufzuregen.
Danke fürs Lesen

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von Wir.zu.viert):
Eine Abmahnung vom Vermieter wurde nicht gemacht.
In diesem Fall wird ohne Abmahnung keine fristlose Kündigung durchkommen. Und selbst mit Abmahnung ist eine fristlose Kündigung wegen Kindergeschrei oder üblichen Haushaltsgeräuschen nahezu ausgeschlossen.

Zitat (von Wir.zu.viert):
Was kann man denn da tun?
Ignorieren. Möglicherweise wollen die Nachbarn den Vermieter solange nerven, bis dieser doch verkauft. Das geht die Mieter jedoch nichts an. Wer's mag, kann dem Vermieter noch einmalig mitteilen, dass Kindergeräusche im normalen Umfang sozialadäquat sind und von den Nachbarn zu dulden sind. Selbstverständlich würde man die Kinder ermahnen, sich an die Ruhezeite zu halten (wobei es wohl nur in wenigen Gemeinden noch eine Mittagsruhe gibt). Und selbstverständlich würden sich auch die Eltern an die Ruhezeiten halten. Nötig, wäre eine solche Mitteilung jedoch nicht.

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