Stadt droht mit Vollstreckung wegen Rundfunkbeitrag / ich suche einen Anwalt in Frankfurt

5. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
mon*t*
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)
Stadt droht mit Vollstreckung wegen Rundfunkbeitrag / ich suche einen Anwalt in Frankfurt

Ich habe Post von der Stadt bekommen und zwar eine Ankündigung zur Zwangsvollstreckung.

Jetzt kann nur noch ein Anwalt helfen, denke ich.

Kann mir jemand hier im Forum einen Anwalt in Frankfurt oder Offenbach empfehlen.

Danke im Voraus.

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat:
Jetzt kann nur noch ein Anwalt helfen, denke ich.


Inwiefern soll der noch helfen können?
Wenn die Vollstreckung schon eingeleitet ist, sind alle Widerspruchsfristen abgelaufen.
Damit würde ein Anwalt nur noch mehr Kosten verursachen, allerdings keinen EUR einsparen können.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat:
Inwiefern soll der noch helfen können?

Kommt halt darauf an, wie das ganze entstanden ist.

Etwas mehr Hintergrundinfos wären da hilfreich, viele Anwälte haben ja eine Spezialisierung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mon*t*
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank für alle Hinweise.

Hier die gewünschten Hintergrundinfos:
Die Rundfunkbeitragsfoderung wird doppelt gestellt, sowohl an mich als auch an meine Frau. Obwohl wir verheiratet sind, den gleichen Namen tragen und in der selben Wohnung (gemiensamer Haushalt) Und eigenartigerweise wird der zu zahlende Rundfunkbeitrag jeweils in unterschiedlicher Höhe angegeben.

Gegen die Beitragsbescheide (Festsetzungsbescheide) vom 1.04.2016 haben wir am 21.04.2016 fristgerecht Widerspruch eingelegt (per Einschreiben/Rückschein, die Rückscheine liegen inzwischen vor). In Bezug auf die beiden Schreiben des Kassen- und Steueramtes (Androhung der Zwangsöffnung der Wohnung), datiert 19.04.2016, habe ich nichts unternommen.

Antwort von ARD ZDF Beitragsservice steht noch aus.

Das ist der derzeitige Sachstand.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12307.05.2016 13:29:18
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 35x hilfreich)

Das blöde an Verwaltungsakten ist, wenn Fristen verstrichen sind können sogar rechtswidrige Verwaltungsakte Bestandskraft erlangen. Also wenn Sie sich wehren wollen dann keinen Tag mehr warten. Die Fristen laufen. Daher im Zweifel lieber jetzt zu einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht als noch lange nach einem "GEZ Spezialisten" zu suchen, finde ich.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Sicher das der Widerspruch das richtige Rechtsmittel war? Es sit nur das Rechtsmittel möglich das auf dem Bescheid in der Belehrung angegeben ist.
Gibt es einen Zugangsnachweis bezüglich des Widerrufes?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12307.05.2016 13:29:18
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 35x hilfreich)

Selbst wenn es das richtige Rechtsmittel ist muss der Widerruf noch lange nicht inhaltlich richtig aufgesetzt sein. Form UND Inhalt müssen stimmen.

-- Editiert von bqpd am 05.05.2016 21:59

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mon*t*
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank für alle gutgemeinten Ratschläge.

Ich hatte gehofft, es könnte mir jemand einen kompetenten Anwalt nennen, das war der Grund meiner Anfrage hier..

Dennoch vielen Dank für Ihre Mühe. Dies an alle, die geschrieben haben.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12307.05.2016 13:29:18
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 35x hilfreich)

Wie schon indirekt gesagt, jeder Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist ein "guter Anwalt" in diesem Sinne, denn so sehr Sie die Sache selbstverständlich persönlich beschäftigt, fachlich betrachtet ist dieses Problem trivial, das kann wirklich jeder Volljurist, erst recht mit Fachanwaltstitel, bearbeiten. Gelbe Seiten, Telefonbuch oder die lokale Anwaltskammer vermitteln Adressen.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mon*t*
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank. Mach ich!

Schönen Gruss und ein schönes Wochenende.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Gegen die Beitragsbescheide (Festsetzungsbescheide) vom 1.04.2016 haben wir am 21.04.2016 fristgerecht Widerspruch (123recht.net Tipp: Rundfunkbeitrag (GEZ) Widerspruch ) eingelegt


Halte ich so für falsch. Einer der beiden Bescheide ist ja richtig (da eine Person in jedem Fall zahlen muß).
Richtig wäre gewesen, wenn einer den Beitrag bezahlt und der andere gegen den Bescheid Widerspruch einlegt mit der Begründung, daß bereits unter Nummer .... für die Wohnung bezahlt wird.

Jedenfalls ist es irrig anzunehmen, nur weil "fehlerhaft" beide einen Bescheid bekommen haben, wären nun beide unwirksam.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mon*t*
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

"Jedenfalls ist es irrig anzunehmen, nur weil "fehlerhaft" beide einen Bescheid bekommen haben, wären nun beide unwirksam."

Da haben Sie mich gründlich missverstanden. Ich bin NIE davon augegangen, dass eine Forderung rechtmässig ist. Aber welche; und in welcher Höhe. Das ist die Frage?

Ausserdem hatte ich nur darum gebeten, mir einen komptetenten Verwaltungsrechtler in Frankfurt zu nennen, der sich auf dem Gebiet Rundfunkbeiträge auskennt. SORRY!

Trotzdem danke für den Hinweis!

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Bei so offensichtlichem Unfug des BS empfehle ich immer, sich direkt an den Geschäftsführer zu wenden (Dr. Stefan Wolter). Das geht auch ohne Anwalt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von mon*t*):
Da haben Sie mich gründlich missverstanden. Ich bin NIE davon augegangen, dass eine Forderung rechtmässig ist. Aber welche; und in welcher Höhe. Das ist die Frage?
Deshalb zahlt man keinen von beiden?

Zitat (von mon*t*):
SORRY!
Entschuldigung akzeptiert

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Wäre es nicht besser so zu handeln:

Der Ehepartner mit dem günstigeren Bescheid zahlt diesen.

Der Ehepartner mit dem teureren Bescheid widerspricht und begründet, dass die Wohnung bereits durch den Ehepartner unter Angabe der Teilnehmernummer bezahlt wird.

Dann wäre Ruhe gewesen, denn der Anwalt arbeitet ja auch nicht umsonst.

4x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mon*t*
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank für den Hinweis. Könnte funktionieren, irgendwie.

Aber wir sind schon in Korrespondenz mit dem Beitragsservice und die haben uns auch schon mit Textbausteinen geantwortet, kaum zu verstehen.

Wird ein langes Procedere werden.

Ihnen nochmals vielen Dank.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Aber wir sind schon in Korrespondenz mit dem Beitragsservice


Das ist doch kein Grund, diesen exzellenten Rat nicht anzunehmen. :crazy:

Oder willst du "aus Prinzip" auf stur schalten? Damit wirst du am Ende verlieren.

3x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Badman2604
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 17x hilfreich)

Nur noch einmal in Ergänzung - selbst wenn es schon etwas länger her ist - immer wieder Brandaktuell:

Der Vollziehungsbeamte hat die Vollstreckung aber auch nach §5 Hessischem Verwaltungsvollstreckungsgesetz bei Amtshilfe einzustellen, wenn er Zweifel an der Rechtmäßigkeit hat. Muss er nicht, da ja der Gläubiger die Rechtmäßigkeit bescheinigt und ggf. selbst im absaufenden Boot sitzt - sollte er aber, wenn er einen halbwegs seriösen Anspruch an seine Arbeit hat. :D

Die Kollegen in und um Frankfurt waren sicherlich auch schon bei der ein oder anderen Veranstaltung im HR.
Wie immer und auch so in diesem speziellen Fall gilt somit also nur die richtigen Knöpfchen drücken.

Dieses lautet DOPPELVERANLAGUNG. Wenn die Beitragszeiträume auch mit den Meldeadressen übereinstimmen muss nicht mal der Ehezeitpunkt nachgewiesen werden.

Jemand der mit diesen Daten als VZB nicht zwei Vorgänge mit einem lustigen kleinen Protokoll vom Tisch schafft und dabei dem Beitragsservice noch eine fette Rechnung über 2x20 € Vollstreckungskosten und evtl. noch ein paar angefallene Reisekosten etc. umhängt, ist entweder dumm, zu faul zu denken oder unnötig dienstgeil. In jedem Fall aber der Falsche an dieser Stelle um sich wegen so einem Mist wie den Rundfunkbeiträgen solche Mühe zu machen.

Der Schuldner selbst sollte aber auch schon eher aus der Versenkung gekommen sein. Die Widersprüche sind in jedem Fall zu spät erfolgt und haben sich wahrscheinlich auch nicht auf die betreffenden Forderungszeiträume bezogen.

Der Beitragsservice versendet vorab erst einmal mehrere Rechnungen und Mahnungen, bevor er mindestens meist 3 Quartale oder mehr mit Beitragsbescheid und Rechtbehelfsbelehrung bescheidet.
Dort hat aber ein Widerspruch eh keine aufschiebende Wirkung (vergleiche §80 VwGO ).
Folglich können die lustig weiter machen, müssen sie nicht, machen sie aber oft. Leider weil auch zu oft Schutzbehaptungen vorgeschoben werden.

Nach meinen beruflichen Erlebnissen ist der Beitragsservice viel besser als sein Ruf. Personal wurde spürbar aufgestockt und man erhält oft innerhalb von 1-2 Wochen brauchbare Ergebnisse.
Wer aber erst einmal alle Schreiben ignoriert und sich entspannt mit seinem - die können mich mal - Sachverhalt zurück lehnt. Den erwischt es dann eiskalt wenn plötzlich ein nicht mehr geduldiger Vollstrecker das Konto pfändet oder ein Auto mit Ventilwächtern verziert oder noch nach guter ice weiss weder wer mit wem vor Ort in einer WG zusammen wohnt, noch können sie in jedem Fall einschätzen ob es sich um Eheleute handelt. Das Raster ist schon recht fein, versagt aber regelmäßig bei unterschiedlichen Nachnamen oder einer Eheschließung nach dem Einzugsdatum. Wenn sich dann niemand meldet, damit eine Person die Daten genauer prüft, landet oft schon mit einem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft einen Bonitätsvolltreffer und hat bei der mittlerweile vorherrschenden Zeitraffervollstreckung schneller unglaubliche Probleme und sehr freundliche aber dann nicht mehr an einer Klärung interessierte Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsstellen.

2x Hilfreiche Antwort

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