Stadt droht mit Vollstreckung wegen GEZ ...

14. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
moritz08
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 117x hilfreich)
Stadt droht mit Vollstreckung wegen GEZ ...

Hallo.
Ich habe eine Frage bezüglich GEZ.
Und zwar bin ich Anfang 2014 bei meinen Eltern ausgezogen und mit meinem Freund zusammen gezogen. Dieser ist jedoch immer noch bei seinen Eltern gemeldet, wohnt aber schon einige Zeit bei mir.
Er ist noch Azubi und geht zur Berufsschule, ich arbeite bereits.
Ein paar Wochen nachdem ich umgezogen bin hatte ich bereits den ersten Brief der GEZ im Kasten. Grober Inhalt: Ich soll mich bei ihnen anmelden. Ich sehe keine öffentlich rechtlichen. Generell habe weder ich noch er großartig Zeit zum Fernsehen. Also gleich ab damit in den Papierkorb.
Das Spiel wiederholte sich noch ein paar Mal. Die letzten Briefe der GEZ habe ich garnicht erst aufgemacht, da ich davon ausgegangen bin, dass sie mir sowieso nur ihre Dienstleistung aufzwingen wollen.
Nun kam diesen Montag ein Brief von der Stadt. Eine Zahlungsaufforderung mit Drohung zur Pfändung und Vermögensauskunft! Anbei die Info, dass ich mehrere Mahnungen ignoriert hätte und sollte ich nicht innerhalb einer Woche zahlen, folgen kostenpflichtige Vollstreckungsmaßnahmen.
Ich habe also schon etwas recherchiert und einen Blog-Eintrag (Ende 2014) von jemand gefunden, der ganz ausführlich über genau diese Sache schreibt.
Unter anderem finden sich da solche Infos drin wie, dass GEZ eine "normale" Firma ist und somit garnicht das Recht hat irgendwelche Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten, da sie nach eigenen angaben "nicht-rechtsfähig" sind, nicht nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz arbeiten, keine Behörde sind und auch keine Zwangsanmeldung oder Vollstreckung beauftragen dürfen.
Das ganze geht dann in der "Rechtssprache" noch knappe 6 DIN A4 Seiten so weiter.
Nun bin ich kein Anwalt und verstehe nur das wenigste davon, was derjenige dort schreibt und wollte deshalb hier fragen:
- Bin ich nun verpflichtet zu zahlen? ICH habe mich nie bei der GEZ angemeldet geschweige denn irgendwas unterschrieben. Mein Vermieter hat mich dort auch nie gemeldet.
- Drohen mir wirklich Vollstreckungsmaßnahmen? Oder ist das, wie in dem Blog-Eintrag beschrieben wird, Angstmache, damit die Leute zahlen? Zunächst einmal war ich mir nicht mal sicher, ob das Schreiben echt ist, da dort weder ein Stempel der Stadt o.ä. auftaucht, noch es unterschrieben ist. Es sieht aus wie ein Formelles Schreiben, dass sich jeder ausdrucken kann.

-- Editiert moritz08 am 14.01.2015 19:39

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58 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Zitat:
Bin ich nun verpflichtet zu zahlen?

JA

Zitat:
ICH habe mich nie bei der GEZ angemeldet geschweige denn irgendwas unterschrieben.

Trotzdem musst du zahlen.

Zitat:
Mein Vermieter hat mich dort auch nie gemeldet.

Ist auch nicht die Aufgabe deines Vermieters.

Zitat:
Drohen mir wirklich Vollstreckungsmaßnahmen?

JA

Zitat:
Oder ist das, wie in dem Blog-Eintrag beschrieben wird, Angstmache, damit die Leute zahlen?

NEIN

Du kannst sicherlich so weitermachen, aber dann nicht verwundert sein, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und bei dir pfänden will.
Am besten kommst du aus der Sache raus, wenn du schnellstens den geforderten Betrag zahlst.


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-- Editiert Scappler am 14.01.2015 20:02

-- Editiert Scappler am 14.01.2015 20:06

43x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gudrun1970
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 232x hilfreich)

Guten Abend,

früher war es so, dass man tatsächlich einen Fernseher besitzen musste (um das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten theoretisch empfangen zu können) vorhalten musste, um GEZ-Pflichtig zu sein.

Damals hatte die GEZ sog. "Außendienstmitarbeiter" welche bei dir zu Hause vorbei gekommen sind und gefragt haben, ob du denn einen Fernseher hättest. Es würden nämlich Rundfunkgebühren zu entrichten sein.

Die meisten Menschen haben - weil sie genau so schlau sind wie du - gesagt, dass sie keinen Fernseher haben. Auf Nachfrage des Außendienstmitarbeiters, ob er denn mal zu einem Kaffee reinkommen dürfte, haben die meisten Menschen gesagt: "Nö, kommst hier nicht rein!"

Das war für die GEZ insgesamt doof. Jetzt nehmen mir die schon die Anspruchsgrundlage meiner Argumentationsgrundlage weg...

Der Gesetzgeber ist also hingegangen und hat aus der Rundfunkgebühr quasi eine Steuer gemacht damit die GEZ-Außendienstler wieder zum Jobcenter müssen. Schlussendlich war es für die GEZ-Außendienstler auch doof, nach abgeschlossener Meisterprüfung in der Druckerpatronenbefüllung für die GEZ arbeiten zu müssen.

Spaß beiseite - aktuell steht m.E. folgender Sachverhalt: Die Rundfunkgebühren kann man sich heute so schwer ersparen wie die Steuer. Zum Sachverhalt empfehle ich, einfach mal zum Thema Rundfunkgebühren oder GEZ zu googlen. Ergänzend mit dem Suchbegriff 2013 wird man da schon einiges finden.

Leider muss ich dir mitteilen, dass du Gebühren zu entrichten hast. Genauso wie du Steuern zu entrichten hast; obwohl du ja niemals einen zivilrechtlichen Vertrag mit dem Finanzamt abgeschlossen hast.

Was mich sehr stark wundert, ist dass angeblich bereits Kommunen bei der Vollstreckung dessen behilflich sein sollen. Ich würde das fast schon für einen Fake halten wollen, anlog der vielen E-Mails dass man ja mit der Nigeria-Connection einen Deal schließen könnte.

Kannst du das Schreiben ggf. hier hochladen?


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78x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gudrun1970
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 232x hilfreich)

Guten Abend,

früher war es so, dass man tatsächlich einen Fernseher besitzen musste (um das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten theoretisch empfangen zu können) vorhalten musste, um GEZ-Pflichtig zu sein.

Damals hatte die GEZ sog. "Außendienstmitarbeiter" welche bei dir zu Hause vorbei gekommen sind und gefragt haben, ob du denn einen Fernseher hättest. Es würden nämlich Rundfunkgebühren zu entrichten sein.

Die meisten Menschen haben - weil sie genau so schlau sind wie du - gesagt, dass sie keinen Fernseher haben. Auf Nachfrage des Außendienstmitarbeiters, ob er denn mal zu einem Kaffee reinkommen dürfte, haben die meisten Menschen gesagt: "Nö, kommst hier nicht rein!"

Das war für die GEZ insgesamt doof. Jetzt nehmen mir die schon die Anspruchsgrundlage meiner Argumentationsgrundlage weg...

Der Gesetzgeber ist also hingegangen und hat aus der Rundfunkgebühr quasi eine Steuer gemacht damit die GEZ-Außendienstler wieder zum Jobcenter müssen. Schlussendlich war es für die GEZ-Außendienstler auch doof, nach abgeschlossener Meisterprüfung in der Druckerpatronenbefüllung für die GEZ arbeiten zu müssen.

Spaß beiseite - aktuell steht m.E. folgender Sachverhalt: Die Rundfunkgebühren kann man sich heute so schwer ersparen wie die Steuer. Zum Sachverhalt empfehle ich, einfach mal zum Thema Rundfunkgebühren oder GEZ zu googlen. Ergänzend mit dem Suchbegriff 2013 wird man da schon einiges finden.

Leider muss ich dir mitteilen, dass du Gebühren zu entrichten hast. Genauso wie du Steuern zu entrichten hast; obwohl du ja niemals einen zivilrechtlichen Vertrag mit dem Finanzamt abgeschlossen hast.

Was mich sehr stark wundert, ist dass angeblich bereits Kommunen bei der Vollstreckung dessen behilflich sein sollen. Ich würde das fast schon für einen Fake halten wollen, anlog der vielen E-Mails dass man ja mit der Nigeria-Connection einen Deal schließen könnte.

Kannst du das Schreiben ggf. hier hochladen?


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47x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
moritz08
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 117x hilfreich)

@Scappler:
Vielen Dnak für diene nette und ausführliche Antwort.
Lang mögest du leben und mit vielen Kindern gesegnet sein.
Auf Wiedersehn.

@gudrun:
Hier das Schreiben.

Naja ... Gebühren hin oder her... Ich halte GEZ z.B. für reine Abzocke, aber wenn man da nicht drum rum kommt, muss ich halt zahlen.
Meine frage zielt eher auf was anderes ab.
Unter anderem:
Wieso kann eine Firma , die Dienstleistung anbietet und dessen Dienstleistung ich nicht in Anspruch nehme, noch mit der ich irgend eine Art von Vertrag habe hingehen, und mir eine Rechnung stellen?
Und wieso kann die besagte Firma einfach zu der Stadt hingehen und sagen "der hat nicht bezahlt. Treibt das Geld für mich ein" ohne auch nur den Ansatz an Beweis dafür zu haben, das sich überhaupt eine Rechnung bekommen habe? Die ganzen Briefe, die ankamen, sind schließlich "normale" Post. Das sind Briefe, die ebenso verloren gehen konnten. Es war kein Einziges Einschreiben dabei. Dementsprechend habe ich auch kein einziges Mal auch nur Kenntnis genommen von einer Mahnung.
Ist die Stadt nicht verpflichtet solche Forderungen auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen?
Und selbst wenn ich nun die Forderung von der GEz zahlen sollte. Allein dieser Brief wird mir mit 22€ in Rechnung gestellt. Wenn die Forderung der GEZ also unrechtmäßig ist, kann ich das Geld doch von dem Gesamtbetrag abschlagen, oder etwa nicht?

-- Editiert moritz08 am 14.01.2015 20:50

-- Editiert moritz08 am 14.01.2015 20:52

117x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
@Scappler:
Vielen Dnak für diene nette und ausführliche Antwort.
Lang mögest du leben und mit vielen Kindern gesegnet sein.


Danke.

quote:
Wieso kann eine Firma , die Dienstleistung anbietet und dessen Dienstleistung ich nicht in Anspruch nehme, noch mit der ich irgend eine Art von Vertrag habe hingehen, und mir eine Rechnung stellen?



http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag





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""

8x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die ganzen Briefe, die ankamen, sind schließlich "normale" Post. <hr size=1 noshade>

Korrekt. Bis auf den einen der den Gebührenbescheid enthielt.



quote:<hr size=1 noshade>Das sind Briefe, die ebenso verloren gehen konnten. <hr size=1 noshade>

Das passiert. Bei dem einen der den Gebührenbescheid enthielt ist aber vollkommen egal, denn der Bescheid erlagt aurch absenden die Zugangsfiktion.



quote:<hr size=1 noshade>Es war kein Einziges Einschreiben dabei. <hr size=1 noshade>

Das ist aufgrund der Zugangsfiktion unerheblich.



quote:<hr size=1 noshade>Dementsprechend habe ich auch kein einziges Mal auch nur Kenntnis genommen von einer Mahnung. <hr size=1 noshade>

Nö, das war weil Du die Brife einfach ungeöffent wegeworfen hast. Was sufgrund der Zugangsfiktion nutzlos war.



quote:<hr size=1 noshade>Wenn die Forderung der GEZ also unrechtmäßig ist, kann ich das Geld doch von dem Gesamtbetrag abschlagen, oder etwa nicht? <hr size=1 noshade>

Wenn die Forderung unrechtmäßig wäre, dann auch denknotwendigerweise die damit verbundenen Kosten.
Wenn die Forderung rechtmäßig ist, dann auch die damit verbundenen Kosten.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

5x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wieso kann eine Firma , die Dienstleistung anbietet und dessen Dienstleistung ich nicht in Anspruch nehme, noch mit der ich irgend eine Art von Vertrag habe hingehen, und mir eine Rechnung stellen? <hr size=1 noshade>

Weil der Beitragsservice / GEZ eben keine ganz normale Firma ist, sondern eine gemeinsame Einrichtung der Landesrundfunkanstalten - und letzteres sind Behörden.

quote:<hr size=1 noshade>Und wieso kann die besagte Firma einfach zu der Stadt hingehen und sagen "der hat nicht bezahlt. Treibt das Geld für mich ein" ohne auch nur den Ansatz an Beweis dafür zu haben, das sich überhaupt eine Rechnung bekommen habe? <hr size=1 noshade>

Weil der Beitragsservice / GEZ eben behördengleiche Rechte hat. Und bei Forderungen von Behörden darf halt eingetrieben werden, wenn alle Widerspruchsfristen verstrichen sind.
Ähnlich Rechte haben übrigens nicht nur Behörden / Ämter sondern auch Sozialleistungsträger und gesetzliche Krankenkassen, was auch fast niemand weiß.

quote:<hr size=1 noshade>Die ganzen Briefe, die ankamen, sind schließlich "normale" Post. Das sind Briefe, die ebenso verloren gehen konnten <hr size=1 noshade>

Ja. Eine Forderung wird aber nicht deshalb unrechtmäßig, weil sie in einem normalen Brief statt Einschreiben kommt. (Stell dir vor, du möchtest Lohn von deinem Arbeitgeber und der Arbeitgeber sagt "Ätsch, du hast mir nicht per Einschreiben mitgeteilt, dass du deinen Lohn möchtest - also zahle ich diesen Monat nichts.".)
Außerdem: Der Vollstreckungsbescheid (bislang handelt es sich ja nur um eine Vorankündigung der Vollstreckung) kommt entweder per Einschreiben oder wird dir vom Vollstreckungsbeamten der Stadt persönlich übergeben.

quote:<hr size=1 noshade>Ist die Stadt nicht verpflichtet solche Forderungen auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen? <hr size=1 noshade>

Nein. Die Stadt ist nur Vollstrecker.
(Wenn der Henker zur Hinrichtung schreitet prüft der Henker auch nicht, ob das Todesurteil zu recht gefallen ist, oder ob der Todeskandidat nicht vielleicht doch unschuldig ist ...)

quote:<hr size=1 noshade>Und selbst wenn ich nun die Forderung von der GEz zahlen sollte. Allein dieser Brief wird mir mit 22€ in Rechnung gestellt. Wenn die Forderung der GEZ also unrechtmäßig ist, kann ich das Geld doch von dem Gesamtbetrag abschlagen, oder etwa nicht? <hr size=1 noshade>

Man könnte eventuell(!) mit dem Argument "bislang keinen Brief bekommen" um die 22€ herumkommen - nicht aber um die Rundfunkgebühren an sich.

Allgemein: Wenn schon die Vollstreckung ansteht, kommt man alleine da nicht mehr raus. Entweder gleich alles zahlen (incl. der 22€) oder Anwalt beauftragen. Letzterer wird es aber wahrscheinlich auch nur schaffen, die 22€ abzuwehren, nicht die Rundfunkgebühren an sich. Und die Anwaltskosten sind höher als 22€.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

7x Hilfreiche Antwort




#13
 Von 
Masl75
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 27x hilfreich)

@florian3011:

Sie schreiben: "Die Rechtsgrundlage sind Staatsverträge und die wiederrum haben Gesetzesrang"

Staatsverträge können doch nur zwischen Staaten - und nicht zwischen einem Staat* und einer Anstalt - geschlossen werden, oder?

Und: Sind Verträge zum Nachteil Dritter - und vor allem ohne dessen Zustimmung - nicht rechtswidrig und somit nichtig?

Wenn das alles sooo rechtens ist: Warum erhalte ich dann ein Schreiben vom FA, ich solle Den RFB zahlen, in dem als Zahlungsziel ein Termin am XX.XX.XX um XX:XX Uhr genannt wird?

Anmerkung zur Vermeidung von Missverständnissen: Die Schreibweise mit XX stellt keine Unkenntlichmachung wegen Datenschutzes dar, sondern ein Zitat aus dem Schreiben; genau so stand es drin!

Ich habe natürlich nicht reagiert. Komischerweise passiert seit Monaten nichts... Wo das doch alles so rechtens sein soll, schon komisch, oder?

Warum höre ich seit Monaten nichts mehr von meinem lieben FA, wenn es doch alles ach so rechtmäßig ist? Wenn ich meine Kfz-Steuern wegen unzureichender Deckung mal nicht zahlen konnte, habe ich den Brief vom FA fast zeitgleich mit der Info der Bank im Kasten...

Irgendwie seltsam, finde ich. Wenn das alles sooo rechtens ist, wie Sie betonen.

Aber Sie kennen sich ja offenbar aus und können mir das, wenn möglich unter Nennung der entsprechenden Gesetzesgrundlagen, erklären.

Warum ist ein Vertrag zwischen meinem Nachbarn und mir nichtig, in dem ein Dritter zur regelmäßigen Zahlung verpflichtet wird, z.B. weil diesem Regenwasser aus unseren Gärten auf sein Grundstück fließt, auch wenn er das gar nicht so wünscht, ein Vertrag zwischen der BRiD und den RFA hingegen gültig?

Warum soll §14 des Bundesbankgesetzes nicht für den RFB gelten, obwohl er sich in §128(?) des EU-Vertrages widerspiegelt (Bargeld als alleiniges, unbegrenzt gültiges Zahlungsmittel)?

Vielen Dank für Ihre Antwort,

Masl

-- Editiert von Masl75 am 07.09.2015 09:25

27x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Ach bitte, nicht schon wieder so ein Käse.

11x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat:
Warum soll §14 des Bundesbankgesetzes nicht für den RFB gelten,

Wieso? Der gilt doch und man kann seine Beiträge jederzeit bar zahlen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Sind Verträge zum Nachteil Dritter - und vor allem ohne dessen Zustimmung - nicht rechtswidrig

Auf auf, ab zum Bundesverfassungsgericht mit dir. Das ist doch mal eine neue Argumentation. Genial. Und noch dazu verletzt das ein Grundrecht (Privatautonomie).
Auf so etwas ist bisher noch niemand gekommen.

Berichte uns unbedingt vom Ausgang deiner tollen Verfassungsbeschwerde.

P.S.: Wer den Sarkasmus nicht erkennt, der ist selbst Schuld.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

8x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Weil das kein Vertrag zweichen den Bundesländern einerseits und dem Beitragsservice anderseits ist sondern ein Vertrag zwischen den Bundesländern untereinander ist. Kann man im betreffenden Staatsvertrag noch vor dem Inhaltsverzeichniss nachlesen.

Es ist nichts anderes als: "Hey Jungs und Mädels, gemäss Grundgesetz liegt die Gesetzgebungskompetenz in Sachen Rundfunk bei uns Ländern. Da wir nun nicht 16 verschiedene Gesetze und Regulatorien wollen, haben wir uns zusammen gerauft und gemeinsam beschlossen, dass folgendes Bundesweit in jedem Bundesland einheitlich gelten soll: ... "

gegen Beispiel sind z.B. die Naturschutzgesetze der Länder von dem es 16 Versionen gibt.

3x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Ich geh auf den Edamer mal lieber nicht ein, nur soviel

Zitat:
Warum höre ich seit Monaten nichts mehr von meinem lieben FA....


Eventuell wird in Zusammenarbeit mit diversen Behörden geschaut,
ob nicht auch eine Lohn- Kontopfändung möglich ist weil die Auslastung der
Gerichtsvollzieher momentan enorm ist.
Aber keine Sorge, sollte auf diesem Weg nichts zu holen sein, kommt der Gerichtsvollzieher
auch noch persönlich.
Im Gegensatz zu Ihnen entsteht dem Beitragsservice aber durch die Verzögerung keine Nachteil,
denn teuerer wird es nur für Sie.

Also weitermachen wie bisher, alle Briefe (die nicht angekommen sind) ab in den Papierkorb,
die Sache geht nun eh den vorgesehenen Weg.

Einen ernstgemeinten Rat hab ich aber noch, sparen Sie schon mal für die nahe Zukunft,
da kommen einige "unerwartete" Kosten auf Sie zu.

4x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Es ist nichts anderes als: "Hey Jungs und Mädels, gemäss Grundgesetz liegt die Gesetzgebungskompetenz in Sachen Rundfunk bei uns Ländern. Da wir nun nicht 16 verschiedene Gesetze und Regulatorien wollen, haben wir uns zusammen gerauft und gemeinsam beschlossen, dass folgendes Bundesweit in jedem Bundesland einheitlich gelten soll: ... " Na, zur Anwendbarkeit des Staatsvertrages gibt es dann schon 16 verschiedene Zustimmungsgesetze von 16 Landesparlamenten. Dies kann man dann auch mal den Leuten erzählen, die mit der Es-gibt-ja-gar-kein-Gesetz-bloß-einen-Vertrag-Nummer kommen. Masl75 kann ja mal sein Bundesland benennen, dann suche ich ihm gern das passende Gesetz raus.

-- Editiert von muemmel am 08.09.2015 17:04

-- Editiert von muemmel am 08.09.2015 17:06

6x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Die Angelegenheit ist doch ganz einfach. Entweder man zahlt, oder es wird vollstreckt.

wirdwerden

13x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Pustekuchen123123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 10x hilfreich)

Wie auch immer. Ich finde es dennoch nicht in Ordung das die Bürger so eine Entscheidung über sich ergehen lassen und
man quasi gezwungen wird Verblödungsfernsehen zu gucken. Es sollte jeder entscheiden können ob er sein Leben vor der Röhre sinnlos verbringt oder mit der Zeit was sinnvolleres anstellt. So sollte das zumindest in einer echten Demokratie sein. Armes Deutschland.

10x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Neoner
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 39x hilfreich)

Zitat (von Pustekuchen123123):
So sollte das zumindest in einer echten Demokratie sein

Ist ja nicht so, als hätten wir die jeweiligen Politiker gewählt.

6x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

Zitat:
man quasi gezwungen wird Verblödungsfernsehen zu gucken.

Schwachsinn!

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
So sollte das zumindest in einer echten Demokratie sein

Wie so oft: Geh auf politischer Ebene gegen dieses System vor. Schaff den Beitragsservice auf politischer Ebene ab. Aber so radikale Systemhasser wie du kapieren diesen demokratischen Ansatz wohl nicht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

5x Hilfreiche Antwort


#26
 Von 
Pepe Nietnagel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 14x hilfreich)

Hier mögen Verträge geschlossen worden sein, die bestimmten Lobbyisten genüge tun, jedoch nichts mit Demokratie im eigentlichen Sinn zu tun haben. Ich glaube der ein oder andere Bürger fühlt sich hier zu Recht bevormundet und ungerecht behandelt.

14x Hilfreiche Antwort


#28
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von der Helge ):
Und jeder der es ihnen erschwert hat meinen Respekt.

Meinen ganz bestimmt nicht. Klar sind diese Gebühren ärgerlich, aber hey, WIR ALLE haben dieses System freiwillig gewählt.

3x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
"GEZ-Ja-bitte-Sager".

Schwachsinn. Ich bezahle das auch nur zähneknirschend, weil ich halt einige Angebote der ÖR durchaus nutze, es ansonsten für einen Milliarden-Wasserkopf halte. Und zwar gerne nutze. Ich weiß aber auch, dass zumindest ein gewisser Teil gerade denen zugute kommt, die ich damit unterstützen will. Im rein profitorientierten TV hätten nämlich gewisse Sportarten nie eine faire Chance.
Das alles hat aber nichts damit zu tun, dass du absolut nicht kapierst, dass du DEMOKRATISCH gegen das System vorgehen musst.

Die vielen Millionen GEZ-Hasser müssten sich mal politisch engagieren. Man hätte mit dem Axel-Springer-Verlag sogar sofort prominente Fürsprecher, die Massen mobilisieren könnten. Aber so weit denkt ja niemand.

Stattdessen irgendwelchen Blödsinn aus den Fingern saugen und weiter hin schimpfen. Die Deutschen jammern gerne über alles und jeden. Jammern auf verdammt hohem Niveau.


-- Editiert von mepeisen am 08.01.2016 14:57

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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