Stadt droht auch bei uns mit Vollstreckung

9. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
furgiz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 10x hilfreich)
Stadt droht auch bei uns mit Vollstreckung

Heute flatterte ein Brief von der Stadt in unser Haus, Vollstreckungsankündigung, Brief wurde maschinell erstellt, keine Unterschrift o.ä Fremde Amtshilfeersuchen o. VG und Gläubiger ARD Beitragsservice genannt.
Als Hinweis steht:
Ein Widerspruch gegen die Forderung, ist weder dem Grunde noch der Höhe nach möglich, weil Widersprüche dieser Art nur gegen den Festsetzungsbescheid vorgebracht werden können.

Adressiert an meine Partnerin, wir leben zusammen.
Sie ist seid gedenken SGB II Empfängerin, Befreiungsantrag hat sie nie gestellt, reagiert hat sie nie auf die GEZ Briefe.

Kann sie die Befreiung rückwirkend beantragen? Die Unterlagen des Jobcenters über den Anspruch auf Befreiung sind vorhanden.
Wie sollte sie auf die Ankündigung der Zwangsvollstreckung der Stadt reagieren?

Über Tipps wäre ich sehr dankbar.

Gebühren zahlen?

Gebühren zahlen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Du arbeitest? Zahlst Du die Gebühren?

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von furgiz):
Sie ist seid gedenken SGB II Empfängerin, Befreiungsantrag hat sie nie gestellt, reagiert hat sie nie auf die GEZ Briefe.

Nicht gerade clever

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
furgiz
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 10x hilfreich)

Nein, keiner hat bezahlt, keiner hat je auf Briefe reagiert, es gab auch keine Postzustellungsurkunde sondern Rechnungen wurden seitens GEZ nur per normaler Briefpost zugesandt

10x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16964 Beiträge, 5888x hilfreich)

Da hilft nur eins: zahlen

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Kann sie die Befreiung rückwirkend beantragen?


Nein. Und selbst wenn das jetzt gemacht würde, beachte:

"Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags gilt für die Antragsteller sowie für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, wenn sie mit in der Wohnung leben, für die der Rundfunkbeitrag gezahlt wird. Zudem gilt sie für Mitbewohner, die gemeinsam mit dem Antragsteller eine Einsatzgemeinschaft im Sinne des § 19 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches bilden."

D.h. eine Befreiung deiner Partnerin bedeutet nicht zwingend, daß dann nicht du zahlen mußt.

Zitat:
es gab auch keine Postzustellungsurkunde sondern Rechnungen wurden seitens GEZ nur per normaler Briefpost zugesandt


Das ist ja auch egal, weil die Gebührenpflicht nicht erst dann entsteht, wenn man beweisbar darüber informiert wurde. Die entsteht automatisch per Gesetz.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blumenkanne
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Wenn deine Freundin im Bezug von Alg2 ist, dann soll sie sofort einen Antrag auf Befreiung schreiben, reicht auch formlos. Dem fügt sie alle Bescheide bis rückwirkend ab 1/2013 hinzu und wird dann auch rückwirkend befreit.

Sollte auch dir gegenüber eine Forderung gestellt werden, dann wirst du nur befreit und nicht angemeldet, wenn du Mitgleid Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Ansonsten wird sie abgemeldet, du wirst angemeldet und zahlst Beiträge ab Einzug in die Wohnung.
Der Widerspruch war natürlich Blödsinn, da er keinerlei Bedeutung für den Beitragsservice hat. Schade um das Papier für solchen Quatsch.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Margo26
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo Leute. Es wird hier von Recht und Unrecht gesprochen. Ich möchte was anderes Fragen. Erstens: Was für ein Recht hat GEZ die leute ohne erlaubnis bei GEZ anmelden? GEZ verschick immer unterlagen zum anmelden, und dann meldet selber an und verschickt die Rechnungnen. Und im Brief steht. Die Befreihungsunterlagen können Leute aus dem Internet runterladen. So, Heut zu Tage können immer nocht nicht alle mit Komputer und Internet umgehen, viele wissen überhaupt nicht was das Wort "RUNTERLADEN" bedeutet. Wie sollen die jenigen an die unterlagen kommen? Meine Nachbarin ist 60 Jahre alt und Hartz 4 empfängerin. Hat kein PC, kein Internet, und kann sich damit nicht umgehem. Die GEZ hat ihr nie unterlagen zur Befreihung zugeschick. Wie sollen solche ältere Personen sich befreien? Zweitens: Es wird immer gesagt. Ab 01.01.2013 wird nicht mehr Pro Person, sondern pro Wohnung gerechnet, und alle Wohnungsinhaber sollen Beitrag zahlen. So. Wir sind nicht Wohnungsinhaber, sondern Mieter. Und wenn das Wohnungsgebundene Rechnung, warum wird die Rechnung zu Personen zugeschick? Also, alle Wohnungsgebundene Rechnungen werden über Hauswverwaltung abgerechnen mit Betriebskosten. Strassen beleuchtung, abwasser, Strassenreinigung, und so weiter. Die Personen Bekommen keine Rechnung für Strassenbeleuchtung. Warum bekommen Personen eine GEZ Rechnung? Es ist doch nicht pro Person, sondern pro Wohnung, oder verstehe ich das falsch?

15x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.636 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen