Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Verfassungsrecht » 

Staatsziele und Organisation der Bundesrepublik Deutschland

AFP VOM 14.8.2000 | Ratgeber - Verfassungsrecht | 64884 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Rechtsstaatlichkeit, Republik, Demokratie, Staatsziele

Artikel 20 unseres Grundgesetzes legt den Namen unseres Landes fest, dazu definiert er in Verbindung mit Artikel 20a einige Staatsziele der Bundesrepublik Deutschland. Dazu gehören:

  • Demokratie

  • Rechtsstaatlichkeit

  • Bundesstaatliche Ordnung

  • Republik

  • Sozialstaatlichkeit

  • Umweltschutz

Erklärungen zu diesen Begriffen finden Sie auf den folgenden Seiten.


Seite: 123456789 | Weiter »
Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Staatsziele und Organisation der Bundesrepublik Deutschland
Seite 2: Demokratie
Seite 3: Rechtsstaatlichkeit
Seite 4: Bundesstaatliche Ordnung oder Föderalismus
Seite 5: Republik
Seite 6: Sozialstaatlichkeit
Seite 7: Umweltschutz
Seite 8: Staatsauffassungen
Seite 9: Definitionen des Staates

123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97934
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Andere Artikel zum Thema

Die Verfassungsbeschwerde
Rechtsanwalt
Otto Diem
Straubing
Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrszivilrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?