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Staatsziele und Organisation der Bundesrepublik Deutschland

AFP VOM 14.8.2000 | Ratgeber - Verfassungsrecht | 64883 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Rechtsstaatlichkeit, Republik, Demokratie, Staatsziele

Artikel 20 unseres Grundgesetzes legt den Namen unseres Landes fest, dazu definiert er in Verbindung mit Artikel 20a einige Staatsziele der Bundesrepublik Deutschland. Dazu gehören:

  • Demokratie

  • Rechtsstaatlichkeit

  • Bundesstaatliche Ordnung

  • Republik

  • Sozialstaatlichkeit

  • Umweltschutz

Erklärungen zu diesen Begriffen finden Sie auf den folgenden Seiten.


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Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Staatsziele und Organisation der Bundesrepublik Deutschland
Seite 2: Demokratie
Seite 3: Rechtsstaatlichkeit
Seite 4: Bundesstaatliche Ordnung oder Föderalismus
Seite 5: Republik
Seite 6: Sozialstaatlichkeit
Seite 7: Umweltschutz
Seite 8: Staatsauffassungen
Seite 9: Definitionen des Staates

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