Die oberste juristische Instanz in Frankreich hat einer rechtsextremen Gruppe Armenspeisungen mit Schweinefleisch-Suppe untersagt. Der Staatsrat in Paris bestätigte damit am Freitag ein entsprechendes Verbot der Pariser Polizeipräfektur vom 28. Dezember. Der Pariser Bürgermeister Bertrand Delanoë zeigte sich über die Entscheidung des Staatsrats erfreut. Das Urteil zeige "deutlich die diskriminatorische Dimension einer solchen Aktion, von der Menschen jüdischen oder muslimischen Glaubens ausgeschlossen seien.
Die Armenspeisung der Organisation Solidarität der Franzosen (SDF) hatte in den vergangenen Wochen für große Empörung in Frankreich gesorgt. Ein Verwaltungsgericht hatte zunächst die Ausgabe von Schweinefleischsuppe erlaubt. Die Pariser Polizeipräfektur verhängte am 28. Dezember dagegen ein Verbot, was von einem Verwaltungsgericht am vergangenen Dienstag zunächst wiederum aufgehoben wurde. Gegen diese Entscheidung legte das Innenministerium Berufung ein und erhielt nun vom Staatsrat Recht.
Der Vertreter des Innenministeriums, Jean-François Boutet, argumentierte, die Armenspeisung mit Schweinefleisch sei "diskriminierend" und könne daher die öffentliche Ordnung stören. Er zitierte dabei die SDF-Internetseite, auf der es unter anderem heiße "die Unseren vor den Anderen". Am Dienstag hatte Delanoë kritisiert, die Initiative trage einen "fremdenfeindlichem Geruch".
Der SDF-Anwalt argumentierte hingegen, dass kein Vorfall von Diskriminierung bekannt sei. Auch habe keine jüdische oder muslimische Organisation gegen die Armenspeisung protestiert. Im Januar 2006 war auch ein Straßburg eine ähnliche Aktion der Gruppe "Elsaß-Solidarität" von der Polizei unterbunden worden.
5. Januar 2007 - 21.41 Uhr
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