Staatsgerichtshof befasst sich mit Nord-Süd-Dialog
AFP VOM 17.8.2012 | Nachrichten - Allgemein | 936 Aufrufe Mehr zum Thema:Wulff, Nord-Süd-Dialog
SPD: Kritk an unzureicher Information durch Regierung
Der niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg wird voraussichtlich im Herbst darüber entscheiden, ob die Landesregierung den Landtag in Hannover über Details der Affäre um den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff umfassend und umgehend informiert hat. Bei der mündlichen Verhandlung einer entsprechenden Klage der SPD wies Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) alle Vorwürfe zurück und versicherte, er habe "nach bestem Wissen und Gewissen" informiert.
Bei der Klage geht es um den sogenannten Nord-Süd-Dialog im Jahr 2009. Noch Anfang 2012 hatte Möllring im Landtag jede finanzielle und organisatorische Beteiligung an der von dem Partymanager Manfred Schmidt organisierten Veranstaltung bestritten, bei der der damalige Ministerpräsident Wulff als Schirmherr aufgetreten war. Im Laufe der Monate stellte sich dann aber heraus, dass die Staatskanzlei unter dem Wulff-Sprecher Olaf Glaeseker sowie die landeseigene Medizinische Hochschule an Planung und Ausrichtung des Festes beteiligt waren.
In diesem Zusammenhang ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Glaeseker und Schmidt wegen des Verdachts der Bestechung und Bestechlichkeit. Sollte der Staatsgerichtshof einen Verfassungsverstoß der Landesregierung bejahen, könnte er eine Rüge aussprechen. Weitere juristische Folgen hätte dies nicht, es wäre aber sicherlich Munition für die Opposition vor der Landtagswahl im Januar 2013.
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