Staatsanwälte scheitern mit Beweisanträgen im Mannesmann-Prozess
AFP VOM 6.5.2004 | Nachrichten - Nachrichten | 2614 Aufrufe Mehr zum Thema:Mannesmann-Prozess, Mannesmann
- Angeklagte dürfen offenbar weiter mit Freisprüchen rechnen
Im Mannesmann-Prozess ist die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit einer Reihe von Beweisanträgen gescheitert. Das Düsseldorfer Landgericht wies die Anträge überwiegend als "bedeutungslos" oder "bereits erwiesen" zurück, teilte ein Gerichtssprecher mit. Von Prozessbeobachtern wurden die Entscheidungen am 26. Verhandlungstag als Hinweis gewertet, dass die Angeklagten weiterhin mit Freisprüchen rechnen dürfen. Im Gegensatz zu den Anklagevertretern sah die Wirtschaftsstrafkammer demnach unter anderem keine Notwendigkeit, die genauen Flugzeiten des Privatjets von Ex-Vodafone-Chef Chris Gent zum Gegenstand der Verhandlung zu machen.
In dem Prozess geht es um die Rechtmäßigkeit von Zahlungen in Höhe von insgesamt 57 Millionen Euro, die laut Anklage bei der Mannesmann-Übernahme durch Vodafone vor gut vier Jahren zu Unrecht als Anerkennungsprämien und Pensionsabfindungen an amtierende und frühere Vorstandsmitglieder geflossen sein sollen. Wegen der Zahlungen müssen sich seit Januar sechs Angeklagte vor Gericht verantworten, darunter Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser und Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann.
Bereits Ende März hatte die Vorsitzende Richterin Brigitte Koppenhöfer die Zahlungen in einer Zwischenbilanz der Strafkammer zwar als aktienrechtlich unzulässig eingestuft. Eine strafbare Handlung im Sinne des Untreuevorwurfs der Staatsanwaltschaft sei den Angeklagten aber nicht nachzuweisen. Dem Gerichtssprecher zufolge soll der Prozess in der kommenden Woche mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt werden.
Die Staatsanwaltschaft wies unterdessen Vorwürfe der Verteidigung zurück, die Ankläger betrieben mit ihren Beweisanträgen Prozessverschleppung. Eine Sprecherin der Behörde betonte, diese Kritik sei schon deshalb nicht nachvollziehbar, weil die Strafkammer ursprünglich Verhandlungstage bis Mitte Juni 2004 anberaumt habe. Zudem habe die Kammer mit ihren aus Sicht der Anklage nicht gerechtfertigten Schlussfolgerung in der Zwischenbilanz die Basis für das jetzige Verhalten der Staatsanwaltschaft im Prozess gelegt.
6. Mai 2004 - 16.01 Uhr
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