
Im Mannesmann-Prozess will die Staatsanwaltschaft vor einer Entscheidung über eine mögliche Revision vor dem Bundesgerichtshof die Gründe für die Freisprüche "sorgfältig prüfen". Es sei klar, dass die Ankläger mit dem Tenor des Urteils "nicht übereinstimmen", sagte die Sprecherin der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft, Simone Kämpfer, am Donnerstag. In wesentlichen Punkten sei die Kammer jedoch der Auffassung der Ankläger gefolgt. Als Beispiele nannte Kämpfer die Entschätzung des Gerichts, dass sämtliche Prämien und Pensionszahlungen aktienrechtlich unzulässig seien. Auch habe die Kammer festgestellt, dass die Zahlungen nicht im Interesse der Mannesmann AG gelegen hätten. Die Ankläger können innerhalb einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
22. Juli 2004 - 12.54 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2004
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