Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Allgemein » 
Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungsverfahren gegen Kusch - 1/2
AFP vom 30.06.2008   |   5763 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Allgemein

Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungsverfahren gegen Kusch

Behörde sammelt Fakten zu Sterbehilfe-Fall in Würzburg

Die Staatsanwaltschaft hat Vorermittlungen gegen Hamburgs früheren Justizsenator Roger Kusch aufgenommen. Hintergrund sind nach Angaben der Behörde eigene Angaben von Kusch, er habe am vergangenen Samstag bei einer 79-jährigen Frau aus Würzburg Sterbehilfe geleistet. "Wir werden jetzt die Fakten sammeln und diese anschließend juristisch bewerten", kündigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft an. Unter anderem sei zu prüfen, ob in dem Fall die Straftatbestände Tötung auf Verlangen beziehungsweise unterlassene Hilfeleistung erfüllt seien oder ob es sich um straffreie Beihilfe zum Selbstmord handele.

Der Ex-Senator nannte derweil nach Angaben eines Sprechers des Vereins "Dr. Robert Kusch Sterbehilfe e.V." Einzelheiten zu dem am Sonntag bekannt gewordenen Sterbehilfe-Fall. Demnach starb die 79-Jährige in ihrer Wohnung in Würzburg nach Einnahme des Malaria-Medikaments Chloroquil und des Beruhigungsmittels Diazepam. Kusch war demnach vor und dann wieder nach dem Eintritt des Todes zugegen. Der von Kusch entwickelte Selbsttötungsautomat sei in dem Fall nicht zum Einsatz gekommen. Dabei handelt es sich den Angaben zufolge um ein Infusionsgerät mit zwei Spritzen, durch die ein Narkosemittel und anschließend tödlich wirkendes Kaliumchlorid injiziert werden können.

Kusch hatte den Sterbehilfe-Verein, dessen Vorsitzender er ist, im vergangenen September gegründet. Als Ziel nennt der Verein auf seiner Internetseite, über das "jedermann garantierte Recht, über Art und Zeitpunkt der Beendigung des eigenen Lebens zu entscheiden, aufzuklären und somit dieses Recht nicht nur in Hamburg, sondern in ganz Deutschland durchzusetzen". Kusch war im März 2006 von Hamburgs Bürgermeister Ole von Beust (CDU) als Justizsenator entlassen worden und danach aus der CDU ausgetreten.




Die Deutsche Hospiz-Stiftung übte mit Blick auf den aktuellen Sterbehilfe-Fall scharfe Kritik am Verhalten von Kusch. Der Ex-Senator verwische den Unterschied zwischen Sterben und Töten, erklärte die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden in Berlin.

Auch der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe warf Kusch vor, eine "perfide Art von Selbstdarstellung mit dem Leiden von Menschen" zu betreiben. Kusch habe offenbar den Zeitpunkt der Tötung "unter nachrichtenstrategischen Aspekten auf den Beginn der Sommerpause gelegt".

30. Juni 2008 - 16.32 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008


Seite 1: Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungsverfahren gegen Kusch
Seite 2: Sterbehilfegesetze in ganz Europa unterschiedlich


Seiten in diesem Artikel:
  • 1) Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungsverfahren gegen Kusch
  • 2) Sterbehilfegesetze in ganz Europa unterschiedlich
  • 123recht.net ist Rechtspartner von:

    328367
    registrierte
    Nutzer

    durchschnittl. Bewertung

    94213
    beantwortete Fragen
    16
    Anwälte jetzt
    online
    Rechtsanwältin
    Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Constanze Becker
     Becker

    Bewertungen: 31
    Schwerpunkte: Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Miet und Pachtrecht, Maklerrecht, Nachbarschaftsrecht, Verkehrszivilrecht.
    Jetzt von diesem Anwalt beraten lassen:
    Quickie! Ihre Meinung zählt.
    Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?

     Bleiben
     Zurücktreten
     Mir egal