
Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt wegen Betrugs gegen den SPD-Bundestagsabgeordneten Reinhard Schultz. Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage. Demnach wird dem Parlamentarier vorgeworfen, einen Privatflug über den Bundestag abgerechnet zu haben. Gegen ihn solle ein Strafbefehl beantragt werden. Darüber sei bereits der Immunitätsausschuss des Bundestages unterrichtet worden, der dem Vorgehen nicht widersprochen habe. Zu Details des Strafbefehls wollte sich der Sprecher nicht äußern. Laut "Bild"-Zeitung soll ein Strafbefehl über 7500 Euro verhängt werden.
In dem Verfahren geht es um einen Flug von Münster/Osnabrück nach Berlin. Wie die "Bild"-Zeitung berichtete, war Schultz im Jahr 2006 wegen einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit einem Bürger zu einer Gerichtsverhandlung nach Berlin geflogen. Da der Gerichtstermin kurzfristig abgesagt worden war und er die Flugkosten von 460 Euro nicht beim Gericht geltend machen konnte, habe Schultz den Flug über den Bundestag abgerechnet. Schultz will demnach gegen den Strafbefehl Widerspruch einlegen.
19. September 2008 - 21.20 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2008
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