Staatsanwaltschaft - Vorladung

12. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
OptimusOpus123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Staatsanwaltschaft - Vorladung

Guten Tag,
ich habe heute eine Vorladung der Staatsanwaltschaft bekommen wegen eines Ermittlungsverfahren gegen mich, der Vorwurf ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

Vor einigen Tagen bin ich mit meinem Motoroller eine kurze Stecke auf dem Gehweg gefahren, daraufhin hat mich ein Mann angesprochen und mein Kennzeichen fotografiert.

Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Soll ich von meinem Verweigerungsrecht gebraucht machen?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Mutig, ohne konkrete SV-Kenntnis zu einem Geständnis zu raten. Wer sich ein wenig mit Wiedererkennung pp. beschäftigt weiß, dass dies oftmals nicht zuverlässig funktioniert. Das Foto des Kennzeichens bringt gar nichts. Hier gilt also einmal mehr: Reden ist Silber, schweigen Gold. Machen Sie hiervon Gebrauch.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
xmkxx
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)

Vor allem trägt man ja auf dem Motorroller auch meist einen Helm. Gerade bei Integralhelmen wird es wohl ein Ding der Unmöglichkeit sein, hier einen Fahrer zu identifizieren. Ich würde auch schweigen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von OptimusOpus123):
Vorladung der Staatsanwaltschaft

Nur aus reinem Interesse: Die Vorladung kommt wirklich von der Staatsanwaltschaft und nicht von der Polizei? Das ist bei solchen Verkehrsverstößen eher ungewöhnlich...

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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