Guten Tag,
ich habe heute eine Vorladung der Staatsanwaltschaft bekommen wegen eines Ermittlungsverfahren gegen mich, der Vorwurf ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
Vor einigen Tagen bin ich mit meinem Motoroller eine kurze Stecke auf dem Gehweg gefahren, daraufhin hat mich ein Mann angesprochen und mein Kennzeichen fotografiert.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Soll ich von meinem Verweigerungsrecht gebraucht machen?
Staatsanwaltschaft - Vorladung
12. Oktober 2017
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Frage vom 12. Oktober 2017 | 16:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Staatsanwaltschaft - Vorladung
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 12. Oktober 2017 | 21:18
Von
Status: Lehrling (1169 Beiträge, 633x hilfreich)
Mutig, ohne konkrete SV-Kenntnis zu einem Geständnis zu raten. Wer sich ein wenig mit Wiedererkennung pp. beschäftigt weiß, dass dies oftmals nicht zuverlässig funktioniert. Das Foto des Kennzeichens bringt gar nichts. Hier gilt also einmal mehr: Reden ist Silber, schweigen Gold. Machen Sie hiervon Gebrauch.
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#3
Antwort vom 12. Oktober 2017 | 21:52
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 7x hilfreich)
Vor allem trägt man ja auf dem Motorroller auch meist einen Helm. Gerade bei Integralhelmen wird es wohl ein Ding der Unmöglichkeit sein, hier einen Fahrer zu identifizieren. Ich würde auch schweigen.
#4
Antwort vom 13. Oktober 2017 | 08:37
Von
Status: Lehrling (1745 Beiträge, 618x hilfreich)
ZitatVorladung der Staatsanwaltschaft :
Nur aus reinem Interesse: Die Vorladung kommt wirklich von der Staatsanwaltschaft und nicht von der Polizei? Das ist bei solchen Verkehrsverstößen eher ungewöhnlich...
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