Staatsanwaltschaft: Kein Hinweis auf unterlassene Hilfeleistung
AFP VOM 19.9.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 1177 Aufrufe Mehr zum Thema:S-Bahn
Einer der S-Bahn-Täter drohte im Juli mit Angriff auf Polizei
Nach dem tödlichen Angriff von zwei Jugendlichen auf einen Geschäftsmann an einer Münchner S-Bahnstation gibt es nach Auskunft der Staatsanwaltschaft keinen Hinweis auf unterlassene Hilfeleistung durch Passanten. "Bisher gibt es nicht den geringsten Hinweis darauf, dass irgendjemand sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht haben könnte", sagte Staatsanwalt Laurent Lafleur dem "Focus". Die Darstellung, zahlreiche Passanten hätten tatenlos zugesehen, sei "schlichtweg falsch".
Laut "Focus" beobachteten mehrere Wartende am vergangenen Samstag vom anderen Bahnsteig aus das Geschehen. Einige hätten "Aufhören!" gerufen oder Notrufe abgesetzt. Ein Fahrgast habe versucht, über die Gleise zu springen, habe aber umkehren müssen, weil ein Zug in den Bahnhof einfuhr.
Einer der Tatbeteiligten habe vor zwei Monaten im Internet gedroht, eine Polizeiwache in die Luft zu jagen, heißt es in dem Beitrag weiter. Dabei habe er als Motiv genannt, dass sein älterer Bruder inhaftiert worden sei. Die Staatsanwaltschaft habe Ermittlungen wegen Störung des öffentlichen Friedens angestellt. In der Internet-Drohung habe der Jugendliche geschrieben, er wolle "ein Bullenrevier sprengen" - "natürlich voll besetzt".
Zwei 17 und 18 Jahre alte Jugendliche hatten am vergangenen Samstag einen Geschäftsmann durch Tritte und Schläge so schwer verletzt, dass er kurz darauf starb. Der Mann hatte sich schützend vor vier 13- bis 15-Jährige gestellt, weil die zwei Angreifer von diesen Geld erpressen wollten. Als die Jugendlichen begannen, die Jüngeren zu bedrohen, gab es noch einen dritten Mittäter, der bei dem Angriff auf den Geschäftsmann nicht mehr dabei war.
19. September 2009 - 04.44 Uhr
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