Staatsanwaltschaft Karlsruhe erhebt Anklage gegen Tauss
AFP VOM 9.9.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 1230 Aufrufe Mehr zum Thema:Kinderpornografie, Tauss
Verdacht auf Besitz von kinderpornografischen Dateien
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat Anklage gegen den früheren SPD-Politiker Jörg Tauss wegen Kinderpornografie-Verdachts erhoben. Gegen den Bundestagsabgeordneten bestehe der hinreichende Verdacht, zwischen Mai 2007 und Januar 2009 in 102 Fällen überwiegend kinderpornografische, aber auch jugendpornografische Dateien "erlangt, weitergegeben und besessen zu haben", teilte die Behörde mit. Die Anklageerhebung gegen Tauss beim Landgericht Karlsruhe erfolgt eine Tag nach Aufhebung der Immunität des Abgeordneten durch den Bundestag.
Laut Staatsanwaltschaft soll sich der im Juni aus der SPD ausgetretene und zur Piratenpartei gewechselte Tauss zwischen Mai 2007 und Januar 2009 in 95 Fällen insgesamt 228 derartige Bild-und Videodateien verschafft und auf seinem Mobiltelefon abgespeichert haben. 90 der 95 Fälle hätten Kinderpornografie zum Gegenstand gehabt. Zwischen Mai 2008 und Januar 2009 soll Tauss demnach mit seinem Mobiltelefon in sechs weiteren Fällen insgesamt fünf solcher Bilddateien und eine Videodatei an andere Personen übersandt haben.
Bei der Durchsuchung seiner Wohnung Anfang März sei Tauss im Besitz von weiterem überwiegend kinderpornografischem Material gewesen, teilte die Behörde weiter mit. Auf seinem Mobiltelefon hätten sich 70 Bilddateien sowie eine Videodatei befunden. Zudem seien bei ihm drei DVDs mit insgesamt zehn Videodateien sichergestellt worden.
Tauss hatte den Angaben zufolge im Ermittlungsverfahren den Umgang mit Kinder- und Jugendpornografie nicht in Abrede gestellt, sein Verhalten allerdings mit Recherchen aufgrund seiner Tätigkeit als Abgeordneter zur Gewinnung eigener Erkenntnisse für die politische und gesetzgeberische Arbeit erklärt. Die Ermittlungen hätten "keine objektiven Anhaltspunkte für die Richtigkeit dieser Behauptungen ergeben", erklärte die Staatsanwaltschaft. "Darüber hinaus sprechen gewichtige Umstände gegen die Erklärung des Abgeordneten; sie ist nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft widerlegt."
9. September 2009 - 12.47 Uhr
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