Staatlich zugelassene Zuhälterei?

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Staatlich zugelassene Zuhälterei?

Das Düsseldorfer Verfahren hat Frankfurt erreicht.

Am 26.09.2008 erhielten ca. 28 Bordellbetriebe ein Schreiben vom Finanzamt/Steuerbehörde, dass sie FREIWILLIG ab dem 01.10.2008 von allen Frauen, die Zimmer gemietet haben, täglich einen Pauschalbetrag von 25,- EUR kassieren sollen und alle 3 Monate dieses Geld an das zuständige Finanzamt überweisen. Den Betreibern, die sich nicht beteiligen, werden massive Betriebsstörungen (Razzien) angedroht.

Wie sieht das also genau aus? Die Betreiber (Vermieter, nichts anderes!) sollen also die Arbeit vom Finanzamt übernehmen. Es wurde ein Formular hinzugefügt. Dieses Formular sollen die Betreiber den Mieterinnen zum Ausfüllen vorlegen. Zusammen mit dem kassierten Geld sollen diese Formulare alle 3 Monate an das Finanzamt geschickt werden. Die gesamten Kosten für diese Aktion gehen zu Lasten der Betreiber! Fehler, die passieren können, wären für die Betreiber fatal!

Fakt ist, dass dieses Anliegen Verfassungswidrig ist und so ziemlich gegen alles verstößt (Steuergeheimnis, Pauschalisierung, Nötigung, Gleichberechtigung)!

Dabei ist es dem Finanzamt völlig egal, dass es Mieterinnen in diesen Häusern gibt, die nicht mal so viel verdienen, dass sie ihre Miete täglich zahlen können. Sie sollen aber den gleichen Tagessatz zahlen wie Mieterinnen, die wesentlich mehr verdienen!

Dazu kommt, dass die Betreiber sich dadurch in einer Zwickmühle befinden. Mieterhöhungen gab es seit Jahren nicht, und nichts anderes ist dies für die Frauen, denn sie müssen 25,- EUR mehr am Tag bezahlen. Konsequenz: Auszug! Die Laufhäuser leeren sich, und die Frauen verschwinden anonym in privaten Wohnungen, um ihrem Gewerbe nach zu gehen. Somit wird es noch schwieriger werden, dieses Gewerbe zu kontrollieren!

Dass diese Frauen, die einem Gewerbe selbständig nachgehen, Steuern zahlen sollten, bestreitet ja keiner, aber wie sollen sich die Betreiber nun am besten verhalten?!



von Dinsche am 16.10.2008 18:20
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>Staatlich zugelassene Zuhälterei?
Unabhängig von Ihrer rechtlichen Auffassung wird das so genannte Düsseldorfer Verfahren angewandt und von den Finanzgerichten nicht beanstandet. Die 25,- € sind eine Art Steuervorauszahlung / Lohnsteuer, welche die betreffenden Prostituierten von der Steuererklärungspflicht befreit. Es ist in der Regel das für alle Beteiligten zweckmäßigste Besteuerungsverfahren - unterstellt, die Beteiligten wollen sich steuerehrlich verhalten.

Dazu z.B.: http://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%BCsseldorfer_Verfahren



von Mausi1939 am 16.10.2008 18:36
Status: Unsterblich (894 Beiträge)
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>Staatlich zugelassene Zuhälterei?
Fakt ist, dass dieses Anliegen Verfassungswidrig ist und so ziemlich gegen alles verstößt (Steuergeheimnis, Pauschalisierung, Nötigung, Gleichberechtigung)! Als rechtlich unbedarfter User sollte man sich nicht zu sehr aus dem Fenster hängen. Verfassungswidrig kann hier schonmal garnichts sein, weil das eine freiwillige Angelegenheit ist, daher ist auch Nötigkung ausgeschlossen. Ich denke mal, man hat hier einfach mal ein paar Begriffe genutzt, die einem gerade eingefallen sind. Und der Schreiber hier scheint ja aus der Szene zu sein oder von der Gewerkschaft der Bordellbetreiter, dass er so genaue Zahlen (28 Bordellbetriebe) kennt.

Das ist ja nun schön, dass der Steuerehrlichkeit hier soviel zugetragen wird. In Stuttgart werden bei sich weigernden Bordellbetrieben die Gelder von einem Vollzieher täglich abgeholt. Wenn der Bordellbetrieber dies also möchte, steht dem doch nichts im Wege, denn so wird es auch in Hessen folgen. Von daher hat man mehr Ruhe im Haus, wenn man der Bitte des Finanzamts Folge leistet.

Und hier von verarmten Prostituierten zu sprechen das ist ja wohl eher ein Witz. Mir sind da Zahlen bekannt, das glaubt man teilweise nicht, in welch hohem Bereich sich die Einnahmen befinden.


von oerdiz. am 16.10.2008 20:26
Status: Philosoph (584 Beiträge)
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>Staatlich zugelassene Zuhälterei?
Ein sehr bekannter Bordellbetreiber aus Stuttgart hat 2 Prozesse gewonnen, und der dritte Prozess bzw. das Verfahren läuft noch. Von daher ist es nicht richtig, dass man sich nicht dagegen wehren kann.

Wie gesagt bestreitet ja keiner, dass Prostituierte Steuern zu zahlen haben, aber warum werden die Bordellbetreiber dafür verantwortlich gemacht? Die Frauen sind gemeldet, gehen offiziell einem selbständigen Gewerbe nach, also ist es doch die Aufgabe des Finanzamtes, sich darum zu kümmern, dass sie ihre Steuern zahlen.

Mal abgesehen von dem Aufwand und der Gefahr, dass die Frauen aus den Häusern ausziehen, wenn sie zusätzlich zur Miete auch noch 25,- EUR täglich mehr zu zahlen haben, ist es doch so, dass die Richtigkeit der Angaben, wenn man an diesem Verfahren teilnimmt, überprüft werden müssen. Fehler, die passieren können, gehen doch zu Lasten der Betreiber!

Der heutige Stand ist jedenfalls der, dass alle Bordellbetreiber in Frankfurt sich geschlossen GEGEN die freiwillige Teilnahme entschieden haben!


von Dinsche am 17.10.2008 10:49
Status: Unsterblich (3527 Beiträge)
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>Staatlich zugelassene Zuhälterei?
> Ein sehr bekannter Bordellbetreiber aus Stuttgart hat 2 Prozesse gewonnen, und ….

Ohne Kenntnis des Prozessinhalts können aus solchen Urteilen keine Rückschlüsse auf eine grundsätzliche Unzulässigkeit des Düsseldorfer Verfahrens gezogen werden. Richtig ist vielmehr: Das Düsseldorfer Verfahren wird auch vom Bundesfinanzhof für zulässig erachtet. (http://www.bundesfinanzhof.de/www/index3.html und Aktenzeichen VII B 121/06 eingeben). Dies schließt natürlich nicht aus, dass bei der Anwendung im konkreten Einzelfall Fehler vorkommen können, weswegen ein Finanzgericht Entscheidungen der Finanzbehörden möglicherweise korrigiert.

Zu dem Stuttgarter Fall:
Der angegebene BFH-Beschluss VII B 121/06 bezieht sich auf eine Beschluss des Finanzgerichts Stuttgart - möglicherweise den vom User Dinsche angesprochenen – mit welchem ein Bordellbetreiber ZUNÄCHST einmal Recht bekommen hatte. Der BFH hat dann aber den Beschluss des Finanzgerichts AUFGEHOBEN, der Bordellbetreiber hat also das Eilverfahren verloren. Das Hauptverfahren läuft noch. Nach den Vorgaben des BFH dürfte dieses für den Bordellbetreiber wohl aber ebenfalls verloren gehen.

In dem Stuttgarter Fall ging es NICHT darum, ob das Düsseldorfer Verfahren unzulässig ist, sondern NUR um die Frage, ob die Steuerbehörden das Recht haben, ein Bordell betreten zu dürfen, um vor Ort nachzuprüfen, ob die vom Bordellbetreiber im Rahmen des Düsseldorfer Verfahrens gemachten Angaben zutreffen. Der Bordellbetreiber war der Auffassung, die Steuerbehörden hätten als weniger einschneidende Maßnahme zunächst einmal ein Auskunftsverlangen stellen muss.

Wenn man sich den BFH-Beschluss durchliest, drängt sich zudem der Verdacht auf, der eigentliche Auslöser für den ganzen Zirkus ist das Verlangen der Stuttgarter Finanzämter 25,- € pro Bett und Tag von den Bordellbetreibern zu kassieren. Zuvor hatte der „Preis“ bei nur 15,- € gelegen. Im Ergebnis dürfte es den Stuttgarter Bordellbetreiber daher wohl viel mehr ums schnöde Geld als um die Rettung des Rechtsstaats gehen (was menschlich ja auch verständlich ist).



von Mausi1939 am 17.10.2008 16:47
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>Staatlich zugelassene Zuhälterei?
Erst heute kam eine Frau zu mir und fragte wie das nun aussieht. Ich sagte ganz klar, dass wir als Betreiber nicht daran teilnehmen. Steuern sollten sie und ihre Kolleginnen zahlen, aber meiner Meinung nach sollten sie sich an einen Steuerberater wenden, der ihnen das alles erklärt und ihnen bei den nötigen Unterlagen behilflich ist.

Es ist doch so... Ich als Bordellbetreiberin zahle massenhaft Steuern (gewissenhaft, weil ich gut schlafen möchte!), und ich bin froh, dass ich einen Steuerberater habe, der den Kram für mich erledigt. Wie komme ich also nun dazu, mich um die Steuern meiner Mieterinnen zu kümmern? Ich müsste die Formulare bereit halten, zusehen, dass die Frauen diese korrekt ausfüllen (da steht einiges drauf!), und ich soll das ganze Geld 3 Monate lang sammeln, aufbewahren und auf meine Kosten überweisen. Bei im Durchschnitt von ca. 20 bis 30 Frauen kommt einiges zusammen!

Sorry, aber ich zahle keine hohen Steuern, damit ich am Ende die Arbeit von der Steuerbehörde erledige!

Diese Drohung mit den massiven Betriebsstörungen nehme ich gern in Kauf. Ich habe, im Gegensatz zu vielleicht anderen Betreibern, gar kein Problem damit, wenn die Steuerbehörde in mein Haus kommt und das mit den Frauen direkt vor Ort regelt. Dazu kann ich nur sagen: Viel Spaß dabei!

Das ist nämlich genau das was sich die Steuerbehörde ersparen möchte. Die meisten Frauen verstehen so gut wie kein Deutsch, vor allem Beamtendeutsch. Ich stelle mir das schon jetzt sehr lustig vor... Die Frauen werden mit den Schultern zucken, Angst haben, etwas zu unterschreiben was sie nicht verstehen und lesen können. Und wenn es um das Kassieren geht machen sie eh dicht. Und das tut sich eine Steuerbehörde nicht jeden Tag an, so viel ist sicher.

Meine persönliche Meinung wie man das am besten regeln könnte: Die Frauen sollten sich einen Steuerberater nehmen, der sie berät und für sie die Einkommensteuererklärung macht. So zahlen sie ihre Steuern, der Staat ist zufrieden, und wir Bordellbetreiber sowieso.

-- Editiert von Dinsche am 18.10.2008 02:58


von Dinsche am 17.10.2008 18:36
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>Staatlich zugelassene Zuhälterei?
> … Diese Drohung … nehme ich gern in Kauf. Ich habe, … , gar kein Problem damit, wenn die Steuerbehörde in mein Haus kommt … . Dazu kann ich nur sagen: Viel Spaß dabei! …. Ich stelle mir das schon jetzt sehr lustig vor...

Die Freier und Prostituierten finden das bestimmt auch recht lustig
… na ja, Sie müssen ja wissen, was Sie tun.


-- Editiert von Mausi1939 am 17.10.2008 19:06


von Mausi1939 am 17.10.2008 19:05
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>Staatlich zugelassene Zuhälterei?
Wurde aber jetzt arg aus dem Zusammenhang gerissen..

Razzien kennen wir. In unserem Haus gab es in den letzten 14 Jahren gerade mal eine Handvoll, und das war wenig beeindruckend, da ergebnislos.

Was wird also passieren? Die Steuerbehörde schickt ein paar Leute, die den Frauen Formulare zum unterschreiben hin halten (erst vor ein paar Tagen in einem anderen Haus passiert). Die Frauen mussten nicht unterschreiben, taten es auch nicht, bis auf ein paar Bulgarinen, die es nicht lesen konnten und das vor Angst, weil ihnen gedroht wurde. Für diese Art und Weise gab es früher Knast, aber nun scheint es wohl legal zu sein. Genau diese Frauen sind gleich am nächsten Tag ausgezogen und werden mit hoher Wahrscheinlichkeit nirgends mehr auftauchen bzw. wird es nicht nachzuvollziehen sein wo sie jetzt arbeiten.

Also kommt die Steuer zu uns ins Haus und geht auf die Frauen zu. Die zucken mit den Schultern, weil sie nix oder wenig verstehen. Danach wird ihnen zu verstehen gegeben, dass sie 25,- EUR zahlen sollen. Daraufhin bekommt die Steuer die Antwort, die wir jeden Tag zu hören bekommen: Hab heute noch nichts verdient und kein Geld. Beim nächsten Mal sind die Türen verschlossen, und da wir einen Hausdurchsuchungsbefehl sehen wollen/müssen können wir auf Anfrage/Aufforderung keine Zimmer einfach aufschließen. Jeden Tag eine Razzia mit Hausdurchsuchung pro Haus wäre sicher ein Fressen für die Presse, und dass diese Aktionen öffentlich gemacht werden ist so sicher wie das Amen in der Kirche...

Tja, und nun meine Frage... Wie oft will sich das die Steuerbehörde antun? Gar nicht, und deswegen soll es unsere Aufgabe werden.

Und mal was anderes.. Was passiert, wenn wir einen bürokratischen Fehler machen? Dafür werden wir doch haftbar gemacht! Und was passiert, wenn wir über Wochen und Monate dieses einkassierte Geld bei uns aufbewahren und in unser Büro eingebrochen wird? Das Geld wäre dann weg, und wer soll dafür haften? Wir doch wahrscheinlich, nicht wahr?! Klar, ist theoretisch und eher unwahrscheinlich, aber möglich wäre es dennoch! Und was ist, wenn eine Frau gerade mal nur ihre Miete zahlen kann und mehr nicht? Die haben bereits Mietschulden, und dann schulden sie zusätzlich...

Alles total schlecht durchdacht! Dann diese Pauschalisierung!!! Es gibt Frauen, die nur ein paar Stunden am Tag arbeiten, am Abend zu Hause bei ihren Familien sind, oder sie arbeiten nur am WE. Andere Frauen arbeiten Tag und Abend, verdienen also in der Regel mehr, aber 25,- EUR am Tag sollen alle zahlen. Es soll eine Steuervorauszahlung sein... Sehr schön, und wie soll am Ende fest gestellt werden, ob die Frauen Steuern zurück erstattet bekommen?

Ich bleibe dabei, dass den Frauen in irgendeiner Art und Weise steuerlich ausgeholfen werden sollte, und zwar von Leuten vom Fach! Das wäre meiner Meinung nach nur möglich, wenn sie sich Steuerberater nehmen. Da würden wir sie auch unterstützen bzw. mit ihnen eine Möglichkeit finden, da so etwas von keinem kostenlos gemacht wird.

Gerne möchte ich nochmals betonen, dass ich nicht dagegen bin, wenn Prostituirte nun Steuern zu zahlen haben, so wie alle anderen auch. Sie wollten, dass dieses Gewerbe anerkannt wird, also ist dies eben der Preis. Ich bin nur strikt dagegen, dass die Bordellbetreiber als Steuereintreiber für den Staat dienen sollen!

Man darf hierbei auch nicht vergessen, dass es sich um zum Teil große Laufhäuser handelt, mit vielen Zimmern, und nicht um kleine Klitschen mit ca. 7 Zimmern. Wenn ich ein paar Zimmerchen habe kann ich mir das vielleicht noch gefallen lassen, aber in den Frankfurter Laufhäusern ist der Aufwand wesentlich größer, zumal es viele Frauen gibt, die heute einziehen und morgen bereits wieder ausgezogen sind, in einem anderen Haus ein Zimmer mieten. Oder sie verschwinden ein paar Tage, Wochen oder Monate in eine Privatwohnung... Sie arbeiten dort auch, aber 25,- EUR am Tag zahlen sie da mit Sicherheit nicht!

Sehr gespannt bin ich wie es beim Strassenstrich aussehen wird... Auch diese Damen sollen 25,- EUR zahlen. Klar verdienen die, aber die Realität sieht so aus, dass sie sich eher die Hände abhacken, bevor sie das Geld der Steuerbehörde übergeben, weil sie sich dafür lieber Stoff besorgen! Von Containern ist die Rede... Dort sollen die Strassenmädels eingesammelt und registriert werden... Das erinnert mich an eine Zeit, in der ich zum Glück noch lange nicht von meinen Eltern geplant war!


von Dinsche am 18.10.2008 02:56
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>Staatlich zugelassene Zuhälterei?
Zu diesem Thema gibt es Neuigkeiten...

Alle Betreiber der Laufhäuser in Frankfurt (seit gestern sind es 18) haben 2 Anwälte und 2 Steuerberater beauftragt, gegen das "Düsseldorfer Verfahren" Einspruch einzulegen. Die Betreiber in Frankfurt bzw. in Hessen wehren sich als Erste gegen dieses Verfahren, und das hat selbst die Finanzbehörde überrascht zur Kenntnis genommen.

Ein Exposé von 50 Seiten ging beim Finanzamt Frankfurt am Montag ein, und bereits am Donnerstag kam es zum ersten Gespräch zwischen den Parteien. Bezeichnend ist, dass vom Finanzamt im Oktober diesen Jahres die Aussage kam, es würde keine Verhandlung geben. Am Donnerstag wurde jedoch recht resigniert und kleinlaut die Frage gestellt, ob die Betreiber verhandeln möchten.

Die Antwort ganz klar: NEIN!

Zur Info nebenbei... In Hamburg wird nicht mal versucht, das "Düsseldorfer Verfahren" einzusetzen, da es dort, ähnlich wie in Frankfurt, unmöglich ist, die Betreiber auf "freiwillige Basis" zur Teilnahme an diesem Verfahren zu zwingen.

Sobald das Finanzamt ihre Drohung wahr macht, die Betriebe mit massiven Kontrollbesuchen zu stören, geht die ganze Sache vor Gericht, und das wird zur Folge haben, dass dieses "Düsseldorfer Verfahren" in ganz Deutschland als verfassungswidrig angesehen wird. Konsequenz: Alle Steuervorauszahlungen der letzten Monate und Jahre, die in nur 3 Bundesländern von den Betreibern für das Finanzamt einkassiert wurden, müsste die Finanzbehörde zurück erstatten! Die Wahrscheinlichkeit ist also mehr als groß, dass dieses Verfahren in Frankfurt gekippt wird, dadurch ein Urteil nicht zu Stande kommen kann, denn klagen können die Betreiber erst, wenn sie mit Kontrollbesuchen, die mit mit dem "Düsseldorfer Verfahren" in Verbindung gebracht werden, gestört werden. Solche Klagen kann sich die Finanzbehörde aber nicht erlauben, da dieses Verfahren ohne Zweifel verfassungswidrig ist!


von Dinsche am 06.12.2008 12:45
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