St.Erkl.: Stiefkind,leiblicher Vater nicht bekannt

10. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
johelm
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 15x hilfreich)
St.Erkl.: Stiefkind,leiblicher Vater nicht bekannt

Guten Tag,

was muss ich in der Steuererklärung 2013 Anlage Kind angeben, wenn ich den vollen Kinderfreibetrag und die Kinderbetreuungskosten (ich bezahle alles, da die Mutter nicht berufstätig ist) auf mich anrechnen lassen möchte? Meine Stieftochter gehört seit langem "zu meinem Haushalt" und ist die leibliche Tochter meiner Ehefrau. Unterhaltszahlungen gibt es keine (der leibliche Vater ist auch nicht bekannt). Welche Zeilen von Zeile 38-43 sind für mich relevant, was muss ich ankreuzen?

Das ist dort alles sehr missverständlich formuliert...

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Bei einer Zusammenveranlagung ist es steuerlich völlig egal, welchem Ehepartner ein Kind zugeordnet wird.

In Zeile 10 ist daher für den Ehemann eine 3 einzutragen und für die Ehefrau eine 1.

Die Zeilen 11-13 sollte der Hinweis "leiblicher Vater unbekannt" eingetragen werden, bzw. falls der Name zwar bekannt ist, aber dessen Aufenthaltsort nicht, die entsprechenden Angaben.

In Zeile 38 trägst Du eine 1 für Ja ein.

In die Zeilen 40 und 43 trägst Du ebenfalls eine 1 für Ja ein und als Zeitraum 01.01. bis 31.12.

Die Zeile 39 ist nur auszufüllen, falls Unterhaltsvorschuss gezahlt wurde. In die zeilen 41 und 42 ist nichts einzutragen.

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