Hallo zusammen,
habe zu folgendem fast so erlebtem Fallbeispiel keine Infos finden können.
Hat da jemand vielleicht schon Erfahrungen ?
Ausgangsituation: Auf einer zweispurigen ,vorfahrtsberechtigten und ansonsten recht leeren Straße innerorts fährt Auto A schon ein Weilchen auf der linken Spur. Alles gut übersehbar.
Auto B biegt von rechts kommend nach rechts auf die rechte Spur ein, da Fahrer B annimmt dass A auf der linken Spur bleibt.
A wechselt allerdings von der linken auf die rechte Spur *ohne* zu blinken und es kommt zum Unfall.
Wie ist das beurteilen ?
Muss B in jedem Fall Vorfahrt gewähren ? Darf B überhaupt annehmen, dass A ihm die rechte Spur bereitstellt ?
Würde der Schaden/Schuld geteilt - unter der Voraussetzung, dass etwa durch Zeugen belegbar ist, dass auch kein Blinker betätigt wurde ?
Vielen Dank und schönes WE
Danke sehr
M.
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-- Editiert maestro1000 am 01.02.2013 21:45
Spurwechsel ohne Blinker und Unfall, Vorfahrt
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
quote:
Wie ist das beurteilen ?
Muss B in jedem Fall Vorfahrt gewähren ?
Ja
quote:
Darf B überhaupt annehmen, dass A ihm die rechte Spur bereitstellt ?
Nein
quote:
Würde der Schaden/Schuld geteilt - unter der Voraussetzung, dass etwa durch Zeugen belegbar ist, dass auch kein Blinker betätigt wurde ?
Nein, B zahlt.
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Hallo,
das kommt darauf an, wo genau der Unfallort war.
War es noch auf der Kreuzung, oder schon auf der zweispurigen Straße?
quote:Das wäre durchaus möglich (aber nicht unbedingt 50:50).
Würde der Schaden/Schuld geteilt - unter der Voraussetzung, dass etwa durch Zeugen belegbar ist, dass auch kein Blinker betätigt wurde ?
Stefan
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Ich kann mir zwar keine 50:50-Aufteilung vorstellen, aber Fahrzeug A träfe möglicherweise eine kleine Teilschuld. Der Blinker ist schließlich dazu da, um anzuzeigen, in welche Richtung man fahren möchte. Darauf muss man sich als anderer Verkehrsteilnehmer (in dem Fall also als B) verlassen können.
Durch das Nichtsetzen des Blinkers hat A keine Andeutungen gemacht, dass er die Spur wechseln könnte und B somit "gezeigt", dass die rechte Spur befahrbar sein könnte
. B muss aber natürlich damit rechnen, dass A eventuell vergessen hat, den Blinker zu setzen und eigentlich die Spur wechseln möchte.
Nicht zu vergessen ist aber in dem Fall, dass A dennoch Vorfahrt hat und der Blinker daher (in dem speziellen Sachverhalt) eigentlich nebensächlich ist. Hätte B die Vorfahrt beachtet, wäre es trotz Nichtsetzung des Blinkers auch nicht zum Unfall gekommen.
Grundsätzlich sollte man erst in eine Straße einbiegen, wenn diese tatsächlich auch frei ist (was jedoch die wenigsten tun). Man muss damit rechnen, dass nicht geblinkt, aber dennoch die Spur gewechselt wird.
Eventuell Minischuld für A, Restschuld für B, oder auch 100 % Schuld bei B. 50:50 wäre meiner Meinung nach absolut ungerecht, da B den gröberen Verstoß begangen und den Unfall überhaupt erst verursacht hat.
Grüße
pro_forma
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