Spurwechsel ohne Blinker und Unfall, Vorfahrt

1. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)
Spurwechsel ohne Blinker und Unfall, Vorfahrt

Hallo zusammen,
habe zu folgendem fast so erlebtem Fallbeispiel keine Infos finden können.
Hat da jemand vielleicht schon Erfahrungen ?

Ausgangsituation: Auf einer zweispurigen ,vorfahrtsberechtigten und ansonsten recht leeren Straße innerorts fährt Auto A schon ein Weilchen auf der linken Spur. Alles gut übersehbar.
Auto B biegt von rechts kommend nach rechts auf die rechte Spur ein, da Fahrer B annimmt dass A auf der linken Spur bleibt.
A wechselt allerdings von der linken auf die rechte Spur *ohne* zu blinken und es kommt zum Unfall.

Wie ist das beurteilen ?
Muss B in jedem Fall Vorfahrt gewähren ? Darf B überhaupt annehmen, dass A ihm die rechte Spur bereitstellt ?
Würde der Schaden/Schuld geteilt - unter der Voraussetzung, dass etwa durch Zeugen belegbar ist, dass auch kein Blinker betätigt wurde ?

Vielen Dank und schönes WE


Danke sehr
M.

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-- Editiert maestro1000 am 01.02.2013 21:45

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

quote:
Wie ist das beurteilen ?
Muss B in jedem Fall Vorfahrt gewähren ?

Ja
quote:
Darf B überhaupt annehmen, dass A ihm die rechte Spur bereitstellt ?

Nein
quote:

Würde der Schaden/Schuld geteilt - unter der Voraussetzung, dass etwa durch Zeugen belegbar ist, dass auch kein Blinker betätigt wurde ?

Nein, B zahlt.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

das kommt darauf an, wo genau der Unfallort war.
War es noch auf der Kreuzung, oder schon auf der zweispurigen Straße?

quote:
Würde der Schaden/Schuld geteilt - unter der Voraussetzung, dass etwa durch Zeugen belegbar ist, dass auch kein Blinker betätigt wurde ?
Das wäre durchaus möglich (aber nicht unbedingt 50:50).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Ich kann mir zwar keine 50:50-Aufteilung vorstellen, aber Fahrzeug A träfe möglicherweise eine kleine Teilschuld. Der Blinker ist schließlich dazu da, um anzuzeigen, in welche Richtung man fahren möchte. Darauf muss man sich als anderer Verkehrsteilnehmer (in dem Fall also als B) verlassen können.

Durch das Nichtsetzen des Blinkers hat A keine Andeutungen gemacht, dass er die Spur wechseln könnte und B somit "gezeigt", dass die rechte Spur befahrbar sein könnte . B muss aber natürlich damit rechnen, dass A eventuell vergessen hat, den Blinker zu setzen und eigentlich die Spur wechseln möchte.

Nicht zu vergessen ist aber in dem Fall, dass A dennoch Vorfahrt hat und der Blinker daher (in dem speziellen Sachverhalt) eigentlich nebensächlich ist. Hätte B die Vorfahrt beachtet, wäre es trotz Nichtsetzung des Blinkers auch nicht zum Unfall gekommen.

Grundsätzlich sollte man erst in eine Straße einbiegen, wenn diese tatsächlich auch frei ist (was jedoch die wenigsten tun). Man muss damit rechnen, dass nicht geblinkt, aber dennoch die Spur gewechselt wird.

Eventuell Minischuld für A, Restschuld für B, oder auch 100 % Schuld bei B. 50:50 wäre meiner Meinung nach absolut ungerecht, da B den gröberen Verstoß begangen und den Unfall überhaupt erst verursacht hat.

Grüße
pro_forma

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1x Hilfreiche Antwort

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